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`Berufliche Reintegration arbeitsloser Abhängigkeitskranker: was kann die med. Reha tun und wie kann sie sich mit der Arbeitsverwaltung vernetzen?´. Fachtagung `Arbeitslosigkeit und Sucht´ Sigmaringen 24.6.2010. Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de.
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`Berufliche Reintegration arbeitsloser Abhängigkeitskranker: was kann die med. Reha tun und wie kann sie sich mit der Arbeitsverwaltung vernetzen?´ Fachtagung `Arbeitslosigkeit und Sucht´ Sigmaringen 24.6.2010 Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de
AHG Klinik Wilhelmsheim Überschrift • 212 stationäre Behandlungsplätze • & Tagesklinik in Stuttgart (22 Behandlungsplätze) • & Tagesklinik in Nürnberg (22 Behandlungsplätze) • Text
Chronologie Ein Konzeptschwerpunkt in Wilhelmsheim stellt seit Jahren die Behandlung arbeitsloser Patienten dar. Einige Initiativen in diesem Zusammenhang: Neukonzeptualisierung arbeits-(losigkeits)- bezogener Maßnahmen (Mitte der 90er Jahre), in diesem Zusammenhang Kontaktaufnahme zu Bildungsträgern und zur Arbeitsverwaltung 1998 Psychologischer Konsiliardienst für arbeitslose Menschen mit Suchtproblemen im Rems-Murr-Kreis als Kooperationsprojekt mit dem Arbeitsamt Backnang ARA-Studie (2001-2005) Parallel Fortentwicklung des Jobinitiativeprogramms Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de
Chronologie: Maßnahmen zur Arbeitslosigkeit in der AHG Klinik Wilhelmsheim Im weiteren Verlauf stärker systembezogene Sichtweise und Ausweitung des Focus über die Suchthilfe hinaus auf die Arbeitsverwaltung: AK `Arbeitslosigkeit und Sucht´ (2007-2009), mit Vertretern der regionalen PSBen, der Agenturen und ARGEn, der DRV-BW und der Klinik Interdisziplinär organisierte Schulungen für die Arbeitsverwaltung (2007, 2008) parallel: Reflektion, Qualitätssicherung und Publikationen 2010 Schnittstellenmanagement …. Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de
Der Anfang: Spezifische Maßnahmen für Arbeitslose • Mit der Neuausrichtung der Behandlung in der AHG Klinik Wilhelmsheim im Sinne eines individualisierten Programms rückte die Notwendigkeit spezifischer Maßnahmen für Arbeitslose in den Focus • In Zusammenarbeit mit einem Bildungsträger mit viel Erfahrung im Bereich der beruflichen Qualifizierung Arbeitsloser wurde das Maßnahmenpaket `Jobinitiative´ als indikatives Maßnahmenpaket entwickelt. • Ziel: Verbesserung der beruflichen Reintegrationschancen
Abbildung: Indikationsprocedere Job-Initiative 1. `Jobinfo´ u. Auswertung im Einzelgespräch: 2. Soll auf eine Reintegration in den Arbeitsmarkt gesetzt werden? Ja/Nein Oder ist eine psychosoziale Stabilisierung in Zeiten der Erwerbslosigkeit vorrangig? Berufsbiograf. Potentialanalyse: Welche unterstützenden Maßnahmen zur Rück-kehr in den Arbeitsmarkt sind indiziert? EDV-Kompetenz notwendig für Beruf oder Be-werbung? Voll-/teilschichtig belastbar? Motivierung durch Praktikum? berufliche Neu-orientierung? Kompetenzen vorhanden für Stellensuche u.Bewerbung? Bewerbungs-mappe? Psychosozial stabilisierende Maßnahmen, z.B. Lebensplanung Freizeitplanung Soziale Integration Bewerbungscoaching EDV-Kurse ABE
Zwischenbilanz des Jobiniative-Projektes Dabei hat sich gezeigt, dass die Grenzen des Jobinitiative-Programms in der mangelnden Rezeption der Ergebnisse durch die Arbeitsverwaltung lagen. Ergebnisse des Potentialanalyse wurden dort gar nicht zur Kenntnis genommen. Eine signifikante Verbesserung der beruflichen Reintegrations-quote trat nicht ein. Optionen der Weiterentwicklung der berufs-reintegrierenden Maßnahmen des Jobinitiative-Programms lagen u.E. vor allem in einer stärkeren Vernetzung mit der Arbeitsverwaltung. Um eine Kooperation einzugehen, haben wir uns zunächst an den Bedürfnissen der Arbeitsverwaltung orientiert. Deren Problem: Der Umgang mit suchtkranken Kunden Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de
Die Tür öffnen: Konsiliardienst der Suchthilfe für die Arbeitsverwaltung: Ziele, Aufträge Erkennen von proble- matischem SM-Konsum Arbeitsloser Motivieren zu Veränderung und Therapie Vernetzen von Arbeits- agentur bzw. ARGE und Suchthilfe- system
Konsiliardienst der Suchthilfe für die Arbeitsverwaltung: Exemplarischer Ablauf eines Konsils MitarbeiterIn der Agentur od. ARGE bemerkt auffälliges Verhalten Er/sie schaltet Konsiliar- dienst ein Konsiliar- dienst lädt Betroffene/n zur Fallbe- sprechung ein Problem- analyse und Motivierung zur Verhaltens- änderung Mit Einverständnis des/der Kunden/in: Kontaktauf- nahme mit PSB Schulung notwendig! LITERATUR: Uwe Zemlin u. Katrin Gnamm: Der Konsiliardienst der Suchthilfe in Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) – Ein initiales Hilfeange-bot im Rahmen einer regionalen Vernetzung von Suchthilfe und Arbeitsverwal-tung. In Dieter Henkel & Uwe Zemlin (Hrsg.) Arbeitslosigkeit und Sucht, 2008
Status quo: Kooperation von Sucht-hilfe und Arbeitsverwaltung (im Sinne eines Konsiliardienstes) • In Baden-Württemberg existieren eine Reihe von spezifischen Kooperationen, jedoch nicht flächendeckend (siehe SGB-II-Studie) • Die Kooperation von Suchthilfe und Arbeitsverwaltung ist im Vergleich zu anderen Bundesländern weiter fortgeschritten, aber es bestehen weiterhin regionale Defizite • Abgestimmte und gebahnte Kooperationen sind nach wie vor nicht die Regel • Der Erfolg des Konsiliardienstes hängt wesentlich von der Inanspruchnahme durch die Fachkräfte der Arbeitsverwaltung ab
Gründe für das höhere Rückfallrisiko der Arbeitslosen: Ergebnisse der ARA-Studie (2001-2005), vgl. Henkel, 2008 • Arbeitslose haben in Relation zu den Erwerbstätigen ungünstigere Ausgangsbedingungen zu Beginn der Behandlung, vor allem • chronifiziertere und ausgeprägtere Alkoholprobleme, • schlechtere Werte in allen Dimensionen der Lebenszufriedenheit, im Bereich der psychischen Gesundheit (Depressivität, Ängstlichkeit, Selbstwertgefühl, Problembewältigungsverhalten), der sozialen Integration und Abstinenzzuversicht und • brechen deutlich häufiger die Behandlung ab (Arbeitslose 18%, Erwerbstätige 8%). • Diejenigen, die die Behandlung regulär beenden, profitieren von der Behandlung ebenso substantiell wie die Erwerbstätigen, doch sie erreichen nicht das Entlassniveau der Erwerbstätigen. • Sie befinden sich in der Zeit nach der Behandlung deutlich häufiger in einer schwierigen psychosozialen Lebenslage und • nehmen wesentlich seltener an Suchtselbsthilfegruppen teil (Arbeitslose 29%, Erwerbstätige 41%).
Konsequenzen aus der ARA-Studie u.a. (vgl. Henkel, Zemlin u. Dornbusch, in Henkel u. Zemlin, 2008): • Implementierung einer IG `Rückfallprävention für Arbeitslose´ auf Basis des S.T.A.R. – Programms (vgl. Joachim Körkel, in Henkel und Zemlin 2008) • Nahtlose Anschlussperspektive organisieren hinsichtlich: • Anschluss an Arbeitsverwaltung • Anschluss an SHG und PSB • Stützsysteme vorbereiten (soziale Partizipation) • Freizeitgestaltung fördern • Sensibilisierung des Versorgungssystems für die spezifischen Nöte von arbeitslose Suchtkranken
Interdisziplinärer Arbeitskreis „Arbeitslosigkeit und Sucht“ Ca. 25 ständige Teilnehmer: MitarbeiterInnen (ÄD, Vermittler, Fallmanager) der regionalen Arbeitsverwaltung (Agenturen / ARGEn) DRV-Baden-Württemberg MitarbeiterInnen der regionalen ambulanten Suchthilfe MitarbeiterInnen der Fachklinik Wilhelmsheim MitarbeiterInnen regionaler Adaptionseinrichtungen Einzugsgebiet: Nord-Württemberg
Interdisziplinärer Arbeitskreis „Arbeitslosigkeit und Sucht“ Themen: - Identifizieren von Kunden mit Suchtproblemen - Nahtlose Anschlussbetreuung durch die Arbeitsverwaltung nach med. Reha • Intensivierung der Nachsorge/Nachbehandlung für arbeitslose Suchtkranke nach med. Reha • Vernetzung von Arbeitsverwaltung, regionaler Suchthilfe und Reha durch persönliches Kennenlernen
Schulung für Mitarbeiter der Agenturen und ARGEn in Nord-Württemberg Zielsetzung: Sensibilisierung und Orientierung für MitarbeiterInnen mit Kontakt zu suchtkranken Arbeitslosen Zielgruppe: Alle MitarbeiterInnen mit regelmäßigem Kundenkontakt Gruppengröße: max. 60 Personen Zeitrahmen: 3 halbe Tage (3 mal 4 Std.) Ort: Fachklinik Wilhelmsheim, regionale Arbeitsverwaltung, regionale PSB Durchgeführt in: Schwäbisch Hall, Öhringen, Waiblingen
1. Schulungsabschnitt - Fachklinik • Einführung in das Schulungskonzept • Information zur Prävalenz von Suchtproblemen bei Arbeitslosen • Ausgewählte Ergebnisse der ARA-Studie • Abwehrmechanismen / zirkuläres Phasenmodell von Prochaska und DiClemente • Übersicht über stationäre Rehabilitation und Behandlungskette • Spezifische Behandlungsangebote für arbeitslose Suchtkranke • Hausführung und Gesprächsrunde mit Patienten
2. Schulungsabschnitt - Agentur • Wie identifiziere ich Kunden mit Suchtproblemen • Screeningverfahren • Konsultation des ÄD • Sucht und Arbeitslosen-, Rehabilitations- und Teilhaberecht • Vermittlungshemmnis Sucht • Schnittstellenmanagement: Wie vermittle ich Kunden in die Suchthilfe • Schnittstellenmanagement: Wiederaufnahme der Betreuung nach Rehabilitation
3. Schulungsabschnitt - PSB • Angebotsspektrum der PSB • Nahtlose Wiederaufnahme der Betreuung nach Reha • Fallbeispiele/Fallkonstellationen • Prinzipien des Fallmanagements • Prinzipien der motivierenden Gesprächsführung • Was tun?: Diskussion exemplarischerer Fälle • Auswertung der Fortbildungsreihe
Erweiterung des Jobinitiative-Projektes Wenn die Optionen der Weiterentwicklung der berufsreintegrierenden Maßnahmen des Jobinitiative-Programms vor allem in einer stärkeren Vernetzung zur Arbeitsverwaltung bzw. in direkten Maßnahmen zur Stellensuche bereits während des Klinikaufenthaltes liegen, dann ist es konsequent, in die Überbrückung der Schnittstelle zu Arbeitsverwaltung/Arbeitsmarkt zu investieren. Dr. phil. Uwe Zemlin, PP, AHG Klinik Wilhelmsheim, uzemlin@ahg.de
Begründung des Bedarfs „Die Agenturen für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaften sowie die zugelassenen kommunalen Träger sollten arbeitslose Suchtkranke im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits während einer medizinischen Rehabilitation zur Eingliederung in Arbeit beraten, soweit dies unter Beachtung des Therapieverlaufs sinnvoll und zumutbar ist. Damit soll der nahtlose Übergang zu den Integrationsbemühungen im Anschluss an die Entwöhnungsbehandlung erleichtert werden. Hierzu ist eine Kooperation zwischen Reha-Kliniken und ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen einerseits sowie den Trägern der Leistungen nach SGB II und SGB III andererseits aufzubauen. Für die Zusammenarbeit wird eine fallbezogene Kooperation empfohlen, die - aus praktischen Erwägungen heraus - von der Therapieeinrichtung initiiert werden muss…..“ (Drogen- und Suchtrat, Sitzung am 5. November 2007)
Schnittstellen, differenziert nach Aufträgen und Anforderungen an die Vernetzung von Suchthilfe und Arbeitsverwaltung Agenturen ARGEn Partizipation am Erw.leben bahnen motivieren vermitteln Med. Reha behandeln, Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, auf Arbeits- suche vorbereiten Agenturen ARGEn Regionale Suchthilfe vorbereiten kooperieren erkennen abholen integrieren Regionale Suchthilfe begleiten, stabilisieren bahnen Konsiliardienst
Begründung des Bedarfs Während es mit dem Konsiliardienst für Suchtmittelabhängige Arbeitslose bereits ein erprobtes Modell gibt, das die Vernetzung von Arbeitsverwaltung und Suchthilfe auch im Sinne von Nahtlosigkeit gewährleistet (vgl. Zemlin et al., 2008) ist der nahtlose Übergang aus der med. Reha in die Anschlussbetreuung durch Agenturen und ARGEn in aller Regel noch nicht gelöst.
Begründung des Bedarfs An der Schnittstelle zwischen med. und beruflicher Rehabilitation bzw. Arbeitsmarktintegration ergibt sich eine kritische Phase der Neuorientierung. Große zeitliche Verzögerungen z.B. aufgrund bürokratischer Hemmnisse sind rückfallgefährdend und stellen damit den bisherigen Rehabilitationserfolg in Frage.
Begründung des BedarfsHenke, Nägele, Pagels und Henkel, 2009 Auch die SGB-II-Studie verweist bezüglich der Gewährleistung der zeitlichen Nahtlosigkeit darauf, dass Fragen der Zuständigkeit und Gewährung der Grundsicherung sowie der Einleitung / Weiterführung von arbeitsintegrativen Maßnahmen frühzeitig vor Ende der Suchtrehabilitation geklärt werden müssen.
Begründung des BedarfsPraxis in der AHG Klinik Wilhelmsheim Hierzu die Praxis in der AHG Klinik Wilhelmsheim: Durch einen in dem interdisziplinären Arbeitskreis abgestimmten Formularsatz werden wesentliche Ergebnisse der medizinischen Rehabilitation, insbesondere der Tätigkeit des mit Fragen der beruflichen Reintegration befassten „Jobinitiative-Teams“ an die Arbeitsverwaltung weiter geleitet. Unklar bleibt, inwieweit diese Ergebnisse dort rezipiert werden und ob sie eine nahtlose Anschlussbetreuung begünstigen.
Lösungen: Schnittstellenmanagement Formulare, auch wenn diese abgestimmt sind, reichen offensichtlich nicht. Vielmehr müssen die Informationsbrücken - idealerweise - persönlich und einzelfallbezogen durch spezialisierte Mitarbeiter der med. Reha, im Folgenden „Schnittstellenmanager“ hergestellt werden.
Klinik Lösungen: Schnittstellenmanagement Agentur / ARGE Schnittstellen- manager
Erfordernisse spezifischer Gruppen: Eine notwendige Differenzierung des Aufgabenspektrums der Schnittstellenmanager ergibt sich aus der Differenzierung der Personengruppen: 1. Junge arbeitslose Erwachsene, für die Bemühungen um eine (Re-)Integration ins Erwerbsleben besonders lohnenswert erscheinen. 2. Arbeitslose im Bereich des SGB III, bei denen die Hilfestellung zur konkreten Arbeitsuche im Vordergrund steht. 3. Langzeitarbeitslose im Bereich des SGB II, bei denen es insbesondere um die Vermittlung in Maßnahmen der GSS und um eine stabile Anbindung an die Suchthilfe geht. Im Einzelnen…
1. Erfordernisse junger erwachsener Patienten • Merkmale junger Erwachsener in der med. Reha: • Frühe Suchtgeschichte, dadurch Reifungs- und Entwicklungsdefizite • hohe psychische Komorbidität • Defizite in Selbstorganisation, Selbständigkeit und Frustrationstoleranz • häufig schulisches Scheitern und abgebrochene Berufsausbildung • instabiles Umfeld • Stärken: • Begeisterungsfähig • hohe Gruppenkohäsion
1. Erfordernisse junger erwachsener Patienten • Konsequenzen für die Behandlung: • - Persönliche Reintegrationsziele erarbeiten • `an die Hand nehmen´, d.h. engmaschiger, länger und persönlicher betreuen • Anschlussbetreuung bahnen • persönliche Kontakte zu nachbetreuenden Personen in der Arbeitsverwaltung und der Suchthilfe bereits während der Reha herstellen und möglichst als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, bis eine stabile Anbindung/Perspektive organisiert ist • Maßnahmen des Jobinitiative-Programms anpassen, Binnenkommunikation der Behandler organisieren, Überbrückung zu Nachsorge und Arbeitsverwaltung organisieren
Erfordernisse spezifischer Gruppen: 2. Arbeitslose mit guter Reintegrationsperspektive Hier geht es in erster Linie um eine Strukturierung der Stellensuche, mit oder ohne Unterstützung der Arbeitsverwaltung. D.h. Ergebnisse der Potentialanalyse auswerten, Stellensuche organisieren, Bewerbungscoaching, evtl. Vorstellungstermine organisieren.
Erfordernisse spezifischer Gruppen: 3. Langzeitarbeitslose Erwachsene Die Ausgangsbedingungen für langzeitarbeitslose Patienten nach Reha dürfen als bekannt vorausgesetzt werden (vgl. Henkel et al., 2008). Sie sind durch nach wie vor vorhandene Vermittlungshemmnisse und eine restriktive Arbeitsmarktlage gekennzeichnet.
Erfordernisse spezifischer Gruppen: 3. Langzeitarbeitslose Erwachsene Die Reintegration Langzeitarbeitsloser in den 1. Arbeitsmarkt erweist sich trotz spezifischer Fördermaßnahmen im Rahmen des Jobinitiative-Programms der Klinik als weitgehend aussichtslos. Es muss daher bei dieser Personengruppe im Wesentlichen – aber nicht nur - um eine Integration in den 2. Arbeitsmarkt gehen. Maßnahmen, die hier greifen könnten, sind geförderte Arbeitsaufnahme, Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwand, Entgeldvariante), sowie Fördermaßnahmen wie Teilqualifizierung, Vollumschulung sowie Trainingsmaßnahmen. Ob auf diese Weise langfristig der Weg zurück in den 1. Arbeitsmarkt gebahnt werden kann, muss skeptisch beurteilt werden. Solche Maßnahmen bieten aber zunächst eine persönliche Perspektive und sollten daher stärker ausgelotet werden.
Erfordernisse spezifischer Gruppen: 3. Langzeitarbeitslose Erwachsene Das erfordert von Seiten der Klinik die Kenntnis regionaler Angebotsstrukturen im Bereich der ARGEn und optierenden Kommunen, um Patienten entsprechend vorbereiten zu können. Es erfordert weiterhin eine regionale Vernetzung mit verbindlichen Kooperationsabsprachen und Kooperationspfaden. Diese müssen zu den einzelnen GSS aufgebaut und regelmässig gepflegt werden. Ein Beispiel stellt die in Aussicht genommene Kooperation mit der ARGE SoziAl in Schwäbisch Hall dar:
Modell Fallmanagement ARGE am Beispiel der ARGE SoziAL Schwäbisch Hall in Kooperation mit der PSB Schw. Hall u. der AHG Klinik Wilhelmsheim Feststellung der Suchtproblematik und Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit durch den ärztlichen Dienst der Agentur Kommunale Eingliederungsleistung gem. §16a SGB II, Einschaltung der Suchtberatung (Kooperationsvereinbarung) durch die ARGE Entgiftung Stationäre medizinische Reha: ABE im letzten Behandlungsdrittel: Teilnahme an Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwand speziell für Personen mit Suchtproblematik konzipiert – Orga durch ARGE Geförderte Arbeits- aufnahme, Stufen-konzept • Arbeitsgelegenheit • Mehraufwand • Entgeltvariante • Förderung • der berufl. • Weiterb. • Teilquali. • Vollumsch. Massnahmen Nach § 46 SGB III i.V.m. §16 SGB II (Trainings- Maßnahmen)
Erfordernisse spezifischer Gruppen: 3. Langzeitarbeitslose Erwachsene Kooperation mit der ARGE SoziAl in Schwäbisch Hall: Aufgabe der Klinikmitarbeiter (Schnittstellenmanager) wäre es hier mit der ARGE SoziAl in Schwäbisch Hall die Modalitäten einer externen Arbeitsbelastungserprobung mit Profiling abzusprechen, die in Schwäbisch Hall durchgeführt wird und die Informationsbrücke zur Klinik zu gewährleisten. Weitere regionale Kooperationen müssten noch aufgebaut werden.
Projekt Schnittstellenmanagement Insbesondere die Ergebnisse der SGB-II-Studie bestärken uns in unserem Vorhaben von Seiten der Klinik das Schnittstellenmanagement zu forcieren.
Schlussfolgerungen aus der SGB-II-Studie Die SGB-II-Studie zeigt, dass es sich hier um Kunden mit gravierenden Problembereichen handelt, die einer besonderen – und zwischen Arbeitsverwaltung und Suchthilfe koordinierten - Betreuung bedürfen. Daraus ergibt sich notwendig, dass es besonderer Anstrengungen bedarf um diese Koordination – einzelfallbezogen – herzustellen. Es müssen persönliche Informationsbrücken aus der med. Reha zu den Agenturen und den GSS hergestellt werden, die die nahtlose Anschlussbetreuung durch die Arbeitsverwaltung möglich machen.
Lösungen: Schnittstellenmanagement Die notwendigen Informationsbrücken müssen - idealerweise - persönlich und einzelfallbezogen durch spezialisierte Mitarbeiter der med. Reha, im Folgenden „Schnittstellenmanager“ hergestellt werden, die den Mitarbeitern der Arbeitsverwaltung mit ihren Aufgaben bekannt gemacht werden (z.B. im Rahmen des bestehenden AK Arbeitslosigkeit und Sucht oder durch bilaterale Kontakte zu regionalen Agenturen und ARGEn).
Schnittstellen, differenziert nach Aufträgen und Anforderungen an die Vernetzung von Suchthilfe und Arbeitsverwaltung Agenturen ARGEn Partizipation am Erw.leben bahnen motivieren vermitteln Med. Reha behandeln, Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, auf Arbeits- suche vorbereiten Agenturen ARGEn Regionale Suchthilfe vorbereiten kooperieren erkennen abholen integrieren Regionale Suchthilfe begleiten, stabilisieren bahnen Konsiliardienst
Kritische Schnittstelle An der Schnittstelle zwischen med. und beruflicher Rehabilitation bzw. Arbeitsmarktintegration ergibt sich eine kritische Phase der Neuorientierung. Große zeitliche Verzögerungen z.B. aufgrund bürokratischer Hemmnisse sind Rückfall gefährdend und gefährden damit den bisherigen Rehabilitationserfolg.
Agenda 1.) Einstellung von 2 Mitarbeitern als „Schnittstellenmanager“, möglichst mit Kenntnis der Abläufe in der Arbeitsverwaltung. 2.) Erarbeiten eines abgestimmten Aufgabenportfolios zur Kontaktbahnung mit den regionalen Agenturen und ARGEn. 3.) Abstimmung von Kooperationsroutinen im interdisziplinären AK `Arbeitslosigkeit und Sucht´. 4.) Parallel Einarbeitung der Schnittstellenmanager in die Abläufe der Suchtbehandlung und Hospitationen in der regionalen Suchthilfe. 5.) Erproben von Arbeitsroutinen des patientenbezogenen Schnittstellenmanagements mit Konzentration auf bestimmte Gruppen: - junge Erwachsene - Arbeitslose im Zuständigkeitsbereich der Agenturen - Arbeitslose im Zuständigkeitsbereich der ARGEn. 6.) Evaluations- und interdisziplinäre Rückmelderoutinen, interdisziplinärer Projektbeirat (reflecting team)
Projektbedingungen:Stellenumfang Gesucht werden zwei Mitarbeiter (75%) der Berufsgruppe „Dipl.Sozialarbeiter/Dipl.Sozialpädagoge“ mit Berufserfahrung im Bereich der Arbeitsverwaltung als Vermittler, Fallmanager oder PAP
Aufgaben des Schnittstellenmanagers 1. Durchführung IG Berufsanalyse/Bewerbungscoaching für junge Erwachsene (IG + Einzelgepräche) 2. Vereinbaren von Beratungsterminen für arbeitslose Patienten in der zuständigen Agentur oder ARGE 3. Begleitung von Patienten zu Beratungsterminen in der Agentur/ARGE oder zum Arbeitgeber noch während der Reha 4. Informationstransfer über stattgefundene und geplante Maßnahmen und Ergebnisse im Rahmen des Jobinitiative-Programms der Klinik (Berufsanalyse, ABE, Bewerbungscoaching) sowie der (vorläufigen) sozialmedizinischen Beurteilung durch die Klinik 5. Koordination von seitens der Agentur/ARGE geplanten Maßnahmen als nahtlose Anschlussmaßnahmen 6. Sicherstellen der dafür notwendigen Voraussetzungen, z.B. Hilfe bei der Antragstellung im Vorfeld der Maßnahmen 7. Koordination der Anschlussbetreuung durch die zuständige Institution der regionalen Suchthilfe
Herzlichen Dank für Ihre AufmerksamkeitHenkel, D, Zemlin, U (Hrsg.) Arbeitslosigkeit und Sucht. Ein Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Frankfurt a.M., 2008, 2. Aufl. 2009 Henke, J, Henkel, D, Nägele, B, Pagels, N, Wagner, A: Erhebung von Ansätzen guter Praxis zur Integration Suchtkranker ins Erwerbsleben im Rahmen des SGB II. BMG Forschungsbericht, 2009. Best.-Nr. BMG-F-10001. E-Mail: Publikationen@bundesregierung.de