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HERZLICH WILLKOMMEN !

HERZLICH WILLKOMMEN !. Der Startschuss zu den neuen Lehren ist erfolgt. Umsetzungsphase Ab August 2012. Projektphase 2007 - 2011. Wer Berufsbildung betreibt, trägt gesellschaftspolitische Verantwortung. ● ca. 200 neue Lernende Boden-Parkettleger pro Jahr

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HERZLICH WILLKOMMEN !

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Presentation Transcript


  1. HERZLICH WILLKOMMEN !

  2. Der Startschuss zu den neuen Lehren ist erfolgt Umsetzungsphase Ab August 2012 Projektphase 2007 - 2011

  3. Wer Berufsbildung betreibt, trägt gesellschaftspolitische Verantwortung. ● ca. 200 neue Lernende Boden-Parkettleger pro Jahr ● Es wird zunehmend schwieriger, junge Schul-abgänger für unseren Beruf zu motivieren

  4. Warum bilden gerade Sie Lernende aus? Den Jungen eine Chance geben Eines guten Images wegen Nachwuchs fördern BilligeHilfskraft Als Stellvertretung Zur Belebung des Betr.-klimas Zur Erledigung einfacher Hilfsarbeiten Guten Berufseinstieg ermöglichen

  5. Agenda Teil 1 Gesetzliche Grundlagen Teil 2 Berufsschule Teil 3 überbetriebliche Kurse Teil 4 Lehrbetrieb Teil 5 Qualifikationsverfahren

  6. Warum eine Reform? ● Anpassung an die neuen Bedürfnisse der Berufswelt ● Image-Aufwertung im Handwerk ● Harmonisierung der Lehren ● Anpassung ans neue Bundesgesetz über die Berufsbildung

  7. Die wichtigsten neuen Begriffe ● Lehrmeister  Ausbildner/Berufsbildner ● Lehrling  Lernende/r, lernende Person ● Bodenleger  Boden-Parkettleger ● Einführungskurse  überbetriebliche Kurse ● Arbeitsbuch  Lerndokumentation ● Modelllehrgang  Leistungsziele/Bildungspläne ● Lehre  Grundbildung

  8. Aufbau der neuen Grundbildung Grundbildung Ausbildung Details 3-jährigeGrundbildungBoden-Parkettleger Fachrichtungen:textile/elastische BodenbelägeoderParkett Erstes Jahr gemeinsam,zweites und drittes Jahr fachrichtungsgetrennt Viertes Zusatzjahr in der jeweils anderen Fachrichtung Schule und üK des zweiten und dritten Lehrjahres in einem Jahr Kein zweites Fähigkeitszeugnis, nur zweiter Notenausweis

  9. Jeder Lernort hat eigene Leistungsziele Bund + Kantone Verbände Betriebe

  10. Die gesetzlichen Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (in Kraft seit 2004) Berufsbildungsverordnung (BBV) Bildungsverordnung Boden-Parkettleger EFZ Bildungsplan Boden-Parkettleger EFZ

  11. Die gesetzlichen Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung • Integration der Bereiche Soziales, Gesundheit und Kunst • Erhöhte Qualifikationen für Berufs- bildner, Fachlehrer, üK-Leiter usw… • Keine 2-jährigen Lehren mehr mit EFZ • Möglichkeit der Äufnung von allge- meinverbindlichen Berufsbildungs- fonds

  12. Die gesetzlichen Grundlagen Berufsbildungsverordnung (BBV) • Regelt weitere Bereiche für die Grund- und Weiterbildung, welche für alle Berufe Gültigkeit haben • Alle Berufe müssen bis 2014 ange- passt werden, nicht aber die Wei- terbildung

  13. Die gesetzlichen Grundlagen Bildungsverordnung (BiVo) • Jeder der ca. 300 Berufe hat seine eigene BiVo • Regelt in weiten Bereichen die Ausbildung eines jeden Berufes

  14. Die gesetzlichen Grundlagen Bildungsplan (BiPla) • Im BiPla werden die Inhalte (zu erlernenden Kompetenzen) jedes Berufes festgeschrieben • Gilt für alle drei Lernorte

  15. Die Berufsfachschule

  16. Die Berufsfachschule

  17. Die Berufsfachschule 4. Lehrjahr • Fachrechnen: 60 Lektionen • Fachzeichnen: 60 Lektionen • Verlegen von Belägen bzw. Parkett 200 Lektionen • -------------------- • Total 4. Lehrjahr 320 Lektionen • 1 Schultag pro Woche à 8 Lektionen

  18. Die Berufsfachschule Lehrmittel • 4 Fachwerke für textile/ elastische Beläge • Lehrmittel Parkett • 1 gemeinsames Fachwerk und 1 Lehrmittel Fachrechnen • Methodisch didaktisierte Arbeitsblätter, fachrich- tungsgetrennt

  19. Die überbetrieblichen Kurse

  20. Die überbetrieblichen Kurse Kurs I 2 Tage zu 8 Stunden 1. Lehrjahr Kurs II 4 Tage zu 8 Stunden 1. Lehrjahr Kurs III 4 Tage zu 8 Stunden 1. Lehrjahr Kurs IV 4 Tage zu 8 Stunden 2. Lehrjahr (fachrichtungsspezifisch) Kurs V 4 Tage zu 8 Stunden 2. Lehrjahr (fachrichtungsspezifisch) Kurs VI 4 Tage zu 8 Stunden 5. Semester (fachrichtungsspezifisch) Total 22 üK-Tage

  21. Die überbetrieblichen Kurse In der Zusatzlehre für die andere Fachrichtung werden die üK IV bis VI besucht Die Leistungen der üK II bis VI werden benotet und zählen für die Schlussqualifikation

  22. Die überbetrieblichen Kurse Organisation der üK • Gemäss üK-Reglement • Durchführungsorte • Oberentfelden für die Deutschschweiz • Tolochenaz für die Westschweiz • Giubiasco für das Tessin

  23. Die überbetrieblichen Kurse üK I • Arbeitsplatzgestaltung • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz • Lerndokumentation

  24. Die überbetrieblichen Kurse üK II • Persönliche Arbeitsprozesse organisieren • Baustelle einrichten und Untergrund bearbeiten • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sicherstellen • Umweltschutz sicherstellen

  25. Die überbetrieblichen Kurse üK III • Untergrund messen, prüfen und vorbereiten

  26. Die überbetrieblichen Kurse üK IV • Fachrichtung textile/elastische Bodenbeläge • Textile und elastische Bodenbeläge verlegen (Schablonieren, Trittsanierungsarbeiten, Verlegearbeiten) • Fachrichtung Parkett • Parkett verlegen (Treppenarbeiten, Schablonieren, Reparaturen, Behand- lung und Pflege)

  27. Die überbetrieblichen Kurse üK V • Fachrichtung textile/elastische Bodenbeläge • Textile und elastische Bodenbeläge verlegen (Verlegearbeiten, Spezialarbeiten, Reparaturen, Behand- lung und Pflege) • Fachrichtung Parkett • Parkett verlegen (Verlegearbeiten, Spezialarbeiten, Reparaturen, Oberflä- chenbehandlung und Pflege)

  28. Die überbetrieblichen Kurse üK VI • Fachrichtung textile/elastische Bodenbeläge • Textile und elastische Bodenbeläge verlegen (Spezialarbeiten nach Arbeitsauftrag) • Fachrichtung Parkett • Parkett verlegen (Spezialarbeiten nach Arbeitsauftrag)

  29. Die ideale Vorbereitung der Lernendenfür die üK ● Ein üK ist kein Ferienlager und keine Party (Motivation) ● Jeder üK kostet Sie Geld, also dürfen Sie auch etwas erwarten ● Erläutern Sie Ihre Erwartungshaltung, aber nicht nur drohen, sondern Ak- zeptanz suchen (Betroffenheit) ● Lassen Sie die lernende Person nach dem üK einen ausführlichen Bericht schreiben

  30. Die ideale Vorbereitung der Lernendenfür die üK I Und noch ein paar Motivations-Tipps: ● Nicht kleinlich sein; bezahlen Sie der lernenden Person auch Essen und Getränke sowie die An-/Rückreise ● Verknüpfen Sie besondere Leistungen der lernenden Person während des üK mit einem Anreizsystem ● Lassen Sie die lernende Person nach dem üK im Betrieb erzählen (= Freude, Motivation teilen)

  31. Der Lehrbetrieb

  32. Die Lerndokumentation Gesetzesgrundlage: Bildungsverordnung, Art. 12 ● Die Lerndokumentation führt die lernende Person ● Ausbildner/in hält Bildungsstand fest ● Besprechung mind. ein Mal pro Semester

  33. Die Lerndokumentation … ersetzt das bisherige Arbeitsbuch … basiert auf den betrieblichen Leistungszielen … wird nicht bewertet/benotet … wird zusammen mit den Lehr- mitteln über die Berufsfach- schule abgegeben … bietet grosse Rechtssicherheit bei seriösem Führen

  34. Was sind Leistungsziele ? Leistungsziele =Die zu erwerbenden Kompetenzen (alter Begriff: Modelllehrgänge) Beispiel: Boden-Parkettleger interpretieren und erstellen Pläne.

  35. Was versteht man unter Taxonomie? Begriffserklärung „Taxonomie“ (gemäss Duden): Einordnung, Abgrenzung, Segmentierung, Klassifikation (stammt ursprünglich aus der Linguistik)

  36. Was versteht man unter Taxonomie? Taxonomie 1 = Wissen Beispiel: Boden-Parkettleger nennen die Massnahmen zur Vorbeugung von Verletzungen an der Arbeit. Stufe 1 genügt, denn es geht nicht um ein medizinisches Stiudium.

  37. Was versteht man unter Taxonomie? Taxonomie 2 = Verstehen Beispiel: Boden-Parkettleger beschreiben die Merkmale eines zweckmässig organisierten und sicheren Arbeitsplatzes. Stufe 2 ideal. Nur „Wissen“ reicht nicht, hier ist die Umsetzung auch wichtig.

  38. Was versteht man unter Taxonomie? Taxonomie 3 = Anwenden Beispiel: Boden-Parkettleger nehmen auftrags- und berufsbezogene Berechnungen vor. Tax. 1 + 2 = ungenügend, denn Berechnungen müssen korrekt angewendet werden.

  39. Was versteht man unter Taxonomie? Taxonomie 4 = Analysieren Beispiel: Boden-Parkettleger prüfen mit Messwerkzeugen die Feuchtigkeit von Holzwerkstoffen. Nur messen reicht nicht, die Analyse ist hier wichtig.

  40. Was versteht man unter Taxonomie? Taxonomie 5 = Synthese Beispiel: Boden-Parkettleger stellen Mängel bzw. nicht tolerierbare Werte anhand von Normen fest und beheben sie gemäss Vorgaben.

  41. Die Schlussqualifikation Praktische Arbeit • Dauer 24 Stunden • Fachrichtungsspezifisch • Position 1: Vorbereiten, messen und prüfen des Untergrundes • Position 2: Verlegen von Belägen und Parkett (zählt vierfach)

  42. Die Schlussqualifikation • Dauer 5 Stunden + Allgemeinbildung (gem. BBV) • Fachrichtungsspezifisch Berufskenntnisse • Vorbereiten, messen, prüfen des Untergrundes, Verlegen von Be- lägen und Parkett (2 ½ Std. schriftlich, ½ Std. mündlich) • Arbeitsaufträge analysieren, Planunterlagen erstellen (2 Std. schriftlich)

  43. Die Schlussqualifikation Erfahrungsnoten • Das Mittel der Semesternoten des berufskundlichen Unterrichts • Das Mittel der Noten der üK II bis VI • Gewichtung zu je 50 %

  44. Die Schlussqualifikation Gewichtung der Noten • Praktische Arbeit: 40 % • Berufskenntnisse: 10 % • Arbeitsaufträge analy- sieren, Planunterlagen erstellen 10 % • Allgemeinbildung 20 % • Erfahrungsnote 20 %

  45. Die Schlussqualifikation Bestehensnormen • Praktische Arbeit: Note 4 oder höher • Gesamtnote 4 oder höher

  46. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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