300 likes | 461 Views
| www.guv-fakulta.de |. Unsere Geschichte. 2002Euroumstellung. Die GUV/FAKULTA passt den Jahresbeitrag von 36 DM auf 18
E N D
1. | www.guv-fakulta.de | Herzlich Willkommen GUV/FAKULTA
Geschichte | Selbstverständnis | Angebote | Leistungen
2. | www.guv-fakulta.de | Unsere Geschichte 2002
Euroumstellung. Die GUV/FAKULTA passt den Jahresbeitrag von 36 DM auf 18 € an.
Wir haben damit nicht - wie viele andere - aufgerundet, sondern abgerundet.
Der Beitrag wurde 51 cent günstiger.
2008
Leistungserweiterung der GUV/FAKULTA
Die Leistungen gelten nicht mehr nur für das berufliche Fahren und Transportieren, sondern für alle dienstlichen Tätigkeiten.
Die neue Unterstützungsordnung sieht nur sehr wenige Ausnahmen vor.
Der neue Beitrag beträgt 21 €.
3. | www.guv-fakulta.de | Unsere Geschichte Der DGB-Beschluss von 2008
Unter Zugrundelegung der in der Grundsatzerklärung Übereinstimmend dargelegten Aufgaben stellen die unterzeichnenden Gewerkschaften fest: Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen haben sich in einer Art und Weise verändert, die einen besonderen Schutz von abhängig Beschäftigten, nicht mehr nur als Teilnehmer an beruflichen, öffentlichen oder betrieblichem Verkehr notwendig machen. Angesichts dieser Tatsachen bilden die unterzeichnenden Gewerkschaften unter mitwirkender Förderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes die „Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsteilnehmer der DGB-Gewerkschaften“ (GUV/FAKULTA) in die „Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften“ (GUV/FAKULTA) um.
4. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich Mitglied der GUV/FAKULTA können alle Arbeitnehmer werden, sofern sie Mitglied der im Deutschen Gewerkschaftsbund vereinigten Gewerkschaften sind, und
a) zu ihren Berufspflichten das Lenken oder Bedienen von Fahrzeugen aller Art, einschließlich Schienenfahrzeugen, Luftfahrzeugen oder Schiffen gehört,
b) die ohne ein Fahrzeug zu lenken oder zu bedienen, berufsbedingt am Straßen-, Schienen-, Luft- oder Schiffsverkehr beteiligt sind. Mitglied der GUV/FAKULTA können sowohl Arbeitnehmer und die durch Ernennungsurkunde legitimierte Beschäftigte (Beamte) werden, sofern sie Mitglied einer der im Deutschen Gewerkschaftsbund vereinigten Gewerkschaften sind.
5. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich Der zusätzliche Gewerkschafts-beitrag für die GUV/FAKULTA-Mitgliedschaft beträgt 18 Euro jährlich Der zusätzliche Gewerkschafts-beitrag für die GUV/FAKULTA-Mitgliedschaft beträgt 21,00 Euro jährlich
6. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich 2.1 Unterstützungsleistungen an die in § 1 bezeichneten Mitglieder können im Schadenfall aus Anlass berufsbedingten Lenkens oder Bedienens von Fahrzeugen aller Art, sowie sonstiger berufsbedingter Teilnahme am Straßen-, Schienen-, Luft- oder Schiffsverkehr gewährt werden. Berufsbedingt sind auch die Arbeitswege im Sinne des SGB VII (vorm. RVO) ebenso die Wege von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen 2.1 Unterstützungsleistungen an die in § 1 bezeichneten Mitglieder können im Schadenfall aus Anlass der berufsbedingten Tätigkeit gewährt werden. Berufsbedingt sind auch die Arbeitswege im Sinne des SGB VII, sowie die Wege von und zu gewerkschaftlichen Veranstaltungen.
7. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich 2.3.6 Unterstützung bei Krankenhaus-aufenthalt nach Verkehrsunfall und zwar bei Krankenhaus-aufenthalt von: ... 2.3.6 Unterstützung bei Krankenhaus-aufenthalt aufgrund Arbeitsunfall und Dienstunfall sowie Wegeunfall und zwar bei Krankenhaus-aufenthalt von: ...
8. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich 2.3.7 Unterstützung bei Eintritt von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des SGB VI (vorm. RVO) als Folge eines Verkehrsunfalls, einmaliger Betrag von 2.500 Euro 2.3.7 Unterstützung bei Eintritt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit im Sinne des SGB VI (vorm. RVO) als Folge eines Arbeits- bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag von 2.500 Euro
9. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich 2.3.8 Unterstützung der Hinterbliebenen nach Verkehrsunfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds, einmaliger Betrag 2.500 Euro 2.3.8 Unterstützung der Hinterbliebenen nach Unfalltod des GUV/FAKULTA-Mitglieds im Rahmen eines Arbeits- / bzw. Dienstunfalls, einmaliger Betrag 2.500 Euro
10. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich Keine alte Regelung 5.6 Die GUV/FAKULTA gewährt keine Unterstützungsleistungen für Angehörige von Berufen, für die eine Berufs- oder Diensthaftpflichtversich-erung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notar/Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten, Ingenieure etc.
11. | www.guv-fakulta.de | Die neuen Leistungen im Vergleich 2.3.3 Schadenersatzbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles, bei arbeits- oder beamtenrechtlich begründeter Inanspruchnahme 5.7 Der GUV/FAKULTA Schutz erstreckt sich nicht auf Fälle der Mankohaftung
5.8 Die Leistungen unter Ziffer 2.3.3 werden je Schadensfall gewährt bei
Sach- und Personenschäden bis max. 2.000.000,00 EUR
Vermögensschäden bis max. 100.000,00 EUR.
12. | www.guv-fakulta.de | Unser Selbstverständnis