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„Keine Angst vorm Prüfer – Abrechnungsfehler vermeiden“ Bundesfachkongress des Deutschen Feuerwehrverbandes am 12./13. September 2012 Referent: Stefan Deichsel. Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Zweiter Teil: Werbung Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung.
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„Keine Angst vorm Prüfer – Abrechnungsfehler vermeiden“Bundesfachkongress des Deutschen Feuerwehrverbandes am 12./13. September 2012Referent: Stefan Deichsel
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Zweiter Teil: Werbung Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … oder auch: Nachvollziehbarkeit Rechtmäßigkeit Wirtschaftlichkeit
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Nachvollziehbarkeit: §35 Abs. 2 GemHKVO (Nds.): „Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachprüfbar vorgenommen werden.“ Beispiel: Kauf von Feuerschutzkleidung
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Rechtmäßigkeit = Eine Flut von Regeln! Vorschriften zum Feuerwehrwesen: z. B. Brandschutzgesetz (Nds. / Bremen) z. B. Richtlinien z. Förderung des Feuerwehrwesens (Schl.-H.) Vorschriften der Kommunen z. B. Haushaltsvorschriften (Sparsamkeit) Vorschriften des Vergaberechts
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Rechtmäßigkeit = Eine Flut von Regeln! • Gut Ding will Weile haben … • Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut … • Ein gutes Ergebnis kommt nicht von jetzt auf gleich … „…. nächste Woche ist Ausschuss, prüf´ mal eben die Fahrzeugbeschaffung …“ Denken Sie in längeren Zeithorizonten!
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Wirtschaftlichkeit • Wirtschaftlichkeit ≠ billigstes Angebot
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Wirtschaftlichkeit • Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsberechnungen z. B. § 12 Nds. GemHKVO „Bevor Investitionen … beschlossen werden, soll durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die … wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.“
Erster Teil: Wie Prüfer denken … und warum … Rechtmäßigkeit vs. Wirtschaftlichkeit Art. 20 Abs. 3 GG: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Beispiel: Unzulässige Nachverhandlungen
Zweiter Teil: Werbung – Werbung – Werbung - Werbung Rechnungsprüfung ist eine Dienstleistung! * Sprechen Sie mit uns! Rechtzeitig! * Quelle: http://www.hamm.de/rathaus/haushalt-und-statistik/rpa/aufgaben-rechnungspruefungsamt.html
Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung Fehlervermeidung zur Nachvollziehbarkeit: • Aktenführung zu Vermögensgegenständen (Stichwort Doppik, NKF, NKR) • Vergabevermerk • Matrix als Entscheidungshilfe • Begründungen dokumentieren
Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung Fehlervermeidung zur Rechtmäßigkeit: Die Ursache der meisten Rechtsverstöße im Feuerwehrwesen liegt darin, dass die Verantwortlichen sich an dem orientieren, was sie subjektiv haben wollen und nicht an dem, was sie objektiv benötigen.
Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung Fehlervermeidung zur Wirtschaftlichkeit: Nutzen Sie einfache Wirtschaftlichkeits- bzw. Folgekostenrechnungen Prüfen Sie Rechnungen und wahren Sie Fristen!
Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung Empfehlung: Entwickeln Sie mit Ihrer Kommune ein Brandschutzkonzept zur Erhaltung und Sicherung der Einsatzbereitschaft der (freiwilligen) Feuerwehr(en).
Dritter Teil: Lösungen zur Fehlervermeidung Die Konzeption beinhaltet: • Definition der einzelnen Bedarfe der Feuerwehr(en) in den nächsten Jahren. • Festlegung einer Umsetzungsstrategie • Festlegung der notwendigen Investitionen und Ersatzbeschaffungen in den nächsten Jahren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!