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Forum 4: Sozialpädagogische Begleitung und Bildungsbegleitung im Übergang Doris Göcke Günther Hoops Dr. Gerhard Porps

Bundesweite Fachtagung zur schulischen Berufsausbildungsvorbereitung 29. bis 30. April 2010 in Dresden. Forum 4: Sozialpädagogische Begleitung und Bildungsbegleitung im Übergang Doris Göcke Günther Hoops Dr. Gerhard Porps. Ablauf. Begrüßung. Input: 16 Länder – 16 Systeme

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  1. Bundesweite Fachtagung zur schulischen Berufsausbildungsvorbereitung29. bis 30. April 2010 in Dresden Forum 4:Sozialpädagogische Begleitung und Bildungsbegleitung im ÜbergangDoris Göcke Günther Hoops Dr. Gerhard Porps

  2. Ablauf Begrüßung • Input: • 16 Länder – 16 Systeme • Bildungsbegleitung am Beispiel Gruppenarbeit: Bildungsbegleitung - Anspruch und Wirklichkeit Plenum: Implementierung in die verschiedenen Bildungssysteme der Länder

  3. Schulische Berufsausbildungsvorbereitung16 Länder -- 16 Systeme Dauer 1 bis 2 jährig Brandenburg Stundentafel Berufsfelder kooperativ BVJ Schulisches: Berufs- vorbereitungsjahr Sozial- pädago- gische Begleitung Ich habe Insgesamt 265.905 Schüler ausgerechnet Zielsetzung Bezeichnung Schulpflicht Klassen- größe

  4. Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ) Niedersächsisches Kultusministerium

  5. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung

  6. Berufsvorbereitungsjahr Eckdaten Leitgedanke Den Jugendlichen dort abholen wo er steht und soweit fördern wie es geht Vorrangiges Ziel Förderung der Berufsreife Förderung der Ausbildungsreife Klassengröße 9 bis 17 Schüler/innen, (Landesdurchschnitt ca. 11, 0 Sch.) Teilung in der Praxis möglich § 67 Abs 5 NSchG Individuelle Förderung unter Einbindung auch außerschulischer Ressourcen.

  7. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote Förderung von Interessen, Neigungen und Kreativität BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts. Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen mit BVJ verfügen über mindestens eine sozialpädagogische Fachkaft. Hauptschulabschluss möglich Förderangebot von sechs Stunden, Je 2 Stunden Deutsch, Mathe und Englisch

  8. Niedersächsisches Kultusministerium Berufseinstiegs- klasse (BEK)

  9. Berufseinstiegsklasse Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens

  10. Berufsausbildungsvorbereitungin Niedersachsen BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss • Betriebliche • Ausbildung • Arbeit • Maßnahmen • der Arbeits- • verwaltung Betriebliche Ausbildung • BEK • Inhalte: • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis • Ziel: • Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss • BVJ • Ziel: • Berufstätigkeit • Ausbildung • Optional: HS-Abschluss o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE // HAUPTSCHULE

  11. Berufseinstiegsklasse www.bvj.nibis.de

  12. BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.

  13. Schulpflichterfüllungim Rahmen einzelfallbezogener Förderpläneentsprechend des NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 18. Juni 2009 §67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5) 1Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre. Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend desNSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28. August 2002 BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle

  14. Region des Lernens - RdL BBS BBS weitere Partner z.B. Betriebe, Träger LEITSTELLE RdL NiLS Fachberater/in Berufsorientierung SEK I Hauptschulen

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