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Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“

Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“. „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. [Dazu] gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen “. Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“.

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Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“

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Presentation Transcript


  1. Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“ • „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. [Dazu] gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“

  2. Behindertenrechtskonvention Artikel 24 „Bildung“ • „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. [Dazu] gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ • „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung haben“

  3. Welche kommunikative Teilhabe haben hörgeschädigte Studierende an deutschen Universitäten?

  4. Schwerpunkte der untersuchten Universitäten Hamburg Oldenburg Individuelle Beratung Sensibilisierung für „Lärm & Ruhe“ Raumakustik und technische Ausstattung • Individuelle Beratung • Gebärdensprachli-ches Angebot • Versorgung mit personellen HIlfen

  5. Angebote und Ideen zur Überwindung von Barrieren

  6. Angebote und Ideen zur Überwindung der Barrieren Angebot und Beratung Optimie-rung der Raumakus-tik Herstel-lung von Öffentlich-keit Koopera-tion und Vernet-zung Barriere-freie Didaktik

  7. Allgemeines Angebot und Beratung • Universitäre Beratungsstellen sollten über die besonderen Bedürfnisse hörgeschädigter Studierender aufgeklärt sein (z.B.: Nachteilsausgleiche, personelle Hilfen) Wichtig ist, dass auch Lehrende und andere Universitätsangehörige das Beratungsangebot in Anspruch nehmen können • Fremdspracheninstitute • Lehren des Inklusionsgedankens (Beispiel Oldenburg „Hören – Lernen – Inklusion“) Angebot und Beratung

  8. Herstellung von Öffentlichkeit • Bewusstsein schaffen und sensibilisieren • Veranstaltungen und Aktionen (Beispiel Oldenburg „Ruhe Button“) • Informationsmedien (Flyer, Broschüren, Internet) Herstel-lung von Öffentlich-keit

  9. Qualifizierung und Sensibilisierung von Lehrenden und die Gewährleistung einer möglichst barrierefreien Didaktik • Qualifizierung der Lehrenden für hörgeschädigtenspezifische Belange und eine barrierefreie Didaktik, • dazu gehören z.B.: • Bereitschaft zur Unterstützung • Visuelle Unterstützung • Bereitstellung von Veranstaltungsmaterial • Wissen um nachteilsausgleichende Maßnahmen, Einsatz von personellen und technischen Hilfen • Bewusstsein über den hohen Stellenwert eines disziplinierten Vortrags- und Diskussionsstils Barriere-freie Didaktik

  10. Optimierung von Kooperation und Vernetzung • Präsens der Thematik auf verschiedenen Ebenen • Inner- und außeruniversitäre Vernetzung • Konzepte klar und kleinschrittig kommunizieren und Anknüpfungspunkte finden (Beispiel Oldenburg „Raum der Stille“) Koopera-tion und Vernet-zung

  11. Bauliche Maßnahmen und Optimierung der raumakustischen Bedingungen • Die Ausstattung mit technischen Anlagen zur Unterstützung individueller Hörhilfen • Optimierung der Raumakustik • Reduktion des Grundgeräuschpegels • Reduktion großer Nachhallzeiten z.B. durch: • das Verlegen von Teppichböden • Isolieren von Fenstern und Türen • Schließen von Fenstern und Türen während Veranstaltungen • Kleine Gruppengrößen • „Raum der Stille“ Optimie-rung der Raumakus-tik

  12. Der rote Faden Durch die Öffnung des Blickes für die positiven Aspekte einer Auseinandersetzung mit Kommunikation werden nicht nur die Bedingungen für hörgeschädigte Studierende verbessert, sondern eine allgemeine Verbesserung der Lehre für alle Beteiligten erreicht

  13. „Einsicht, dass die Qualität von Studium und Lehre insgesamt steigt, wenn man die kommunikativen Bedürfnisse von Studierenden ernst nimmt“ (Corleis)

  14. „Ich denke, dass Hörsensibilität definitiv ein Qualitätsmerkmal ist […], allerdings bezieht sich dieses Merkmal nicht ausschließlich auf Menschen mit Hörschädigungen, sondern eben deutlich auch noch darüber hinaus“ (Corleis)

  15. „Lehrende wachsen an der Auseinandersetzung mit dem Thema, man merkt das. Und das ist auch ʻne Rückmeldung, die ich ganz häufig kriege. Und für Studierende ist es gut, besonders im Lehramt, die sehen dann, gerade, wenn ich jetzt auf die inklusive Schule komme, die sehen dann schon einmal an so ´einem Exemplar´ sozusagen, was es bedeuten kann, auf besondere Bedürfnisse in einer Lerngruppe einzugehen“ (Studierende Universität Hamburg)

  16. „Ich denke, wenn Kommunikation verbessert wird, dann ist das für alle von Vorteil“ (Studierende Universität Oldenburg)

  17. „Eine Sensibilisierung für unterschiedliche Bedürfnisse führt allgemein zu einer Qualitätssteigerung der Lehre und bedeutet letzendlich auch ein Wettbewerbsvorteil für die Universität“ (Müller Schmied)

  18. „Die vorherrschende Sichtweise ist, das Thema Behinderung als Problem zu sehen und nicht als Ressource. Ich würde mir eine positivere Auseinandersetzung in Form eines ´produktiven Konfliktes´ wünschen“ (Gattermann-Kasper)

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