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Workshop Klinische Studien: Verantwortlichkeiten eines Prüfarztes

Workshop Klinische Studien: Verantwortlichkeiten eines Prüfarztes. Dr. med. Steffen P. Luntz Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS) am Universitätsklinikum Heidelberg. Begriffsdefinition. Prüfer, Prüfarzt (Subinvestigator)

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Workshop Klinische Studien: Verantwortlichkeiten eines Prüfarztes

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  1. Workshop Klinische Studien:Verantwortlichkeiten eines Prüfarztes Dr. med. Steffen P. Luntz Koordinierungszentrum für Klinische Studien (KKS) am Universitätsklinikum Heidelberg

  2. Begriffsdefinition Prüfer, Prüfarzt (Subinvestigator) • führt die Studie im Zentrum praktisch durch (z.B. Ass.Arzt) Hauptprüfer (Principal Investigator (PI)) • Leiter einer Gruppe von mehreren Prüfern an einer Prüfstelle • nach außen verantwortlich für die Durchführung innerhalb seiner Abteilung (Oberarzt, ärztl. Direktor) Leiter der Klinischen Prüfung (LKP) • ein Arzt verantwortlich für alle Zentren in Deutschland • mindestens 2 jährige Erfahrung in der Durchführung klinischer Prüfungen Coordinating Investigator • i.d.R. ein Opinion Leader, der die Studie international vertritt

  3. Aufgaben des LKP (1) • (laufende) Beurteilung der Studie anhand der neuen präklinischen und aktuellen klinischen Daten  Nutzen-/Risikobewertung für Patienten-/Probandensicherheit  wissenschaftliche Beurteilung, ggf. Abbruch • Prüfung der Durchführbarkeit  nationale Voraussetzungen  ggf. Mitarbeit am Studienprotokoll • EK-Votum (Leitvotum), Meldung an die Behörden z.B. BfArM und/oder Regierungspräsidium • nationale/lokale Organisation, Auswahl der Zentren, Logistik

  4. Aufgaben des LKP (2) • Überwachung der Studiendurchführung, Einhaltung der Gesetze • Bewertung von SAEs/AEs, evtl. Meldung • Beratung der teilnehmenden Zentren und Prüfärzte • (Mit-) Entscheidung über Amendments zum Protokoll oder einen vorzeitigen Abbruch  anhand neuer Daten studienbedingter Ereignisse... Die Aufgaben können delegiert werden möglichst schriftlich festlegen Verantwortung bleibt zunächst Fazit: LKP zu sein ist kein Ehrenamt!

  5. Auszug... Logistik vor Ort, Zuständigkeiten, Berichtslinien Kommunikation mit Ethikkommission / Behörden Aufklärung u. Einwilligung der Studienteilnehmer exakte Einhaltung des Prüfplans, Begründung von Abweichungen gegenüber dem Monitor Randomisierungsverfahren und Entblindung Prüfpräparate, Operationsverfahren Sicherheit der Studienteilnehmer  ggf. Entscheidung zum Ausschluss / Abbruch Aufzeichnung von Studiendaten  ggf. Meldung von unerwünschten Ereignissen Zwischen- / Abschlussbericht(e) ... Verantwortlichkeiten (Haupt-) Prüfer

  6. Vorbereitung • Vertraut machen mit der Studie  Prüfplan, Randomisation, Einschlussprozedere, Therapiearme, Dokumentation etc. • Prüfen der Durchführbarkeit  Patientenverfügbarkeit („10%“), Personal, Technik etc. • Organisation von Probennahme, -lagerung, -versand • Kenntnis und Beachtung von GCP und den gesetzlichen Bestimmungen • Einweisung qualifizierter Personen, die prüfungs-bezogene Aufgaben übernehmen oder auch nur zulassen (Stationspersonal) müssen

  7. Ethikkommission • Antragsunterlagen müssen eine Nutzen/Risiko Bewertung erlauben  Antragsformular, Synopsis, Prüfplan, Patienteninformation, Produktinformation, Versicherung, CV´s, vorhergehende Ethikvoten etc.  Details zum Antrag häufig auf Homepage der EK abrufbar • Positives Votum Voraussetzung für den Studienbeginn (RöV, StrlSchV, AMG, MPG §20, Berufsordnung §15, ICH-GCP Guidelines) • Während der Studie jede Änderung vorab neu beurteilen lassen, die die Nutzen/Risiko Bewertung beeinträchtigen könnte (Amendment) • md. jährliche schriftliche Zusammenfassung des Status der klinischen Prüfung mit Angabe von SAEs

  8. Behördenmeldung involviert werden müssen:  BfArM(Arzneimittel (AM), Anwendungsbeobachtung)  PEI(Impfstoffe, Sera)  Bundesamt für Strahlenschutz(Röntgenanwendg., ionis. Strahlen)  Überwachungsbehörde(Medizinprodukte, Arzneimittel)  Kassenärztliche Bundesvereinigung(Anwendungsbeobachtung) Beispiel: nach 12. AMG-Novelle Genehmigungsantrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI)  durch Leiter der Klinischen Prüfung (LKP) parallel zur Antragstellung bei der EK

  9. Durchführung • Patientenaufklärung und -einschluss • Einhaltung des Protokolls • Beherrschen des Therapie/OP-Verfahrens zeitliche Verfügbarkeit des Operateurs, detaillierte Dokumentation, Kontrollmechanismen • zeitnahe Dokumentation (Patientenakte und CRF) • Probenlogistik (Blut, Gewebe etc.) • medizinische Versorgung, Follow up  Maßnahmen bei AEs bzw. SAEs, Meldeprozeduren  Studienabbrecher nachverfolgen (Grund)  Information an/vom Hausarzt • Zulassen von Monitoring, Audits und Inspektionen

  10. Informed Consent Vor Einwilligung in die Studie muss der Patient mindestens wissen: Was sein Nutzen ist. Was sein Risiko ist. Was sein Aufwand ist. Was seine Rechte sind. • schriftlich und mündlich aufklären (> 20 Punkte) • Freiwilligkeit der Teilnahme, Widerrufsrecht herausstellen • Erklärung zum Datenschutz  optisch hervorheben • Versicherung und –bedingungen erläutern • Erklärung des aufklärenden Arztes

  11. Prüfprodukt Für das Prüfprodukt (Medikament, Prothese etc.) im Zentrum ist der Prüfarzt verantwortlich • Verwendung nur innerhalb der Studie gemäß Prüfplan • laufend Dokumentation über Eingang, Lagerung, Bestand und Verwendung (personenbezogen), sowie Rückgabe/ Entsorgung unbenutzter Prüfpräparate (Drug Accountabillity)Der Patient bringt alles wieder zurück, er darf i.d.R. nichts wegschmeißen Jedem Prüfungsteilnehmer muß die korrekte Verwendung erklärt werden. Die Befolgung der Anweisungen ist regelmäßig zu überprüfen

  12. Meldungen von Zwischenfällen • schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE, SAE) sind unverzüglich dem LKP/Sponsor zu melden • alle übrigen UE/AE gemäß Protokoll berichten • individuelle gesetzliche Bestimmungen beachten, was die Meldung an Behörden und EK betrifft  z.B. nach AMG: Über alle SUE oder unerwartete UE, die die Sicherheit der Studienteilnehmer oder die Durchführung der Studie beinträchtigen könnten, muß die EK unterrichtet werden

  13. Studienabschluss • Rückfragen vom Datenmanagement (Queries)  Änderungen und Korrekturen in den CRFs mit Datum und Initialen versehen, ggf. erklären • Information an EK und Behörden • Archivierung der Unterlagen und Maßnahmen zur Verhinderung vorzeitiger Vernichtung • Abschlussbesprechung mit Fehleranalyse • Publikation, Report

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