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Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft. Das politische System der Kommunen. Vorher: Seminarplan. Arbeitsgruppen (1) Stadtplanung / Raumordnung (2) Verkehrspolitik (3) lokale Wirtschaftspolitik (4) Jugendhilfe (5) Kulturpolitik (6) Migrationspolitik
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Philosophische Fakultät Institut für Politikwissenschaft Das politische System der Kommunen
Vorher: Seminarplan Arbeitsgruppen (1) Stadtplanung / Raumordnung (2) Verkehrspolitik (3) lokale Wirtschaftspolitik (4) Jugendhilfe (5) Kulturpolitik (6) Migrationspolitik (7) Demographie und Stadtentwicklung (8) Demographie und Familienpolitik (9) Demographie und Demokratie • Aktualisierter Seminarplan - auch im Netz • Achtung: evtl. verschiebt sich der Workshop auf den 3. oder 10. Dezember. • Jede/r, der/die einen Leistungsnachweis erwerben will, muss sich an einer Arbeitsgruppe beteiligen • Arbeitsauftrag: Lokales Politikfeld darstellen, dabei insbesondere:- rechtliche Grundlagen- wesentliche Aufgaben- kommunale Handlungsspielräume- Entscheidungsträger + BeteiligtePräsentation: 15 Minuten (Visualisierung!)Dazu max. 3seitiges Handout bis zum Mittwoch vor der Sitzung per Email!
Seminarablauf Fragen?
Bund - Land - Kommune • Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik ca. 13.000 Kommunen • Größte Kommune: Berlin mit mehr als drei Millionen Einwohner/inne/n • Kleinste Kommune: Wiedenborstel (SH), ca. 4-5 Einwohner/inne/n • „Stadtstaaten“ Hamburg und Berlin sind Bundesland und Kommune gleichzeitig, Bremen hat zwei Kommunen: Bremen und Bremerhaven.
Rechtliche Grundlagen • Grundgesetz, Art. 28 • Verfassungen der Bundesländer • Landkreisordnungen der Bundesländer • Gemeindeordnungen der Bundesländer • Kommunalwahlgesetze der Bundesländer • Kommunale Verordnungen (Haushalts-, Eigenbetriebs-,...) der Bundesländer • Hauptsatzungen der Kommunen (Gemeinden und Landkreise) (1) ... In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. ... In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten. (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. ...
Kommunalverfassungen • Kommunalverfassungen sind Ländersache • Bis zum Beginn der 90er vier Typen: Norddt. Modell, Süddt. Modell, Magistrats- und Bürgermeisterverfassung • Seit 90er Jahren allgemeine Konvergenz der Verfassungstypen hin zum süddt. Modell • Ausnahme: Schleswig-Holstein, hier wird Bürgermeister vom Rat gewählt Unterscheidungsmerkmale: Wer leitet die Gemeindeverwaltung? Wer leitet den Gemeinderat? Wer repräsentiert die Gemeinde nach außen? Personalunion / Trennung Wer wird von wem gewählt?
3 4 2 5 1 6 Aufgabe! • Literaturgrundlage: Sächsische Gemeindeordnung • Aufgabe: 6 ArbeitsgruppenAufteilung nach Geburtstag: (1) Jan/Feb: Bürger (2) Mär/Apr: Bürger (3) Mai/Jun: Gemeinderat (4) Jul/Aug: Gemeinderat (5) Sep/Okt: Bürgermeister (6) Nov/Dez: Bürgermeister • Seminarfrage: Wie demokratisch ist Kommunalpolitik?(a) Was ist Demokratie? Woran erkennt man sie...?(b) ... Bei der Stellung von Bürgern? Gemeinderat? Bürgermeister?
Kommunale Wahlen (Sachsen) (Ober-)Bürgermeister- bzw. Landratswahlen • Wahlperiode: 7 Jahre • Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre • Passives Wahlrecht: Alle Deutschen ab 21 Jahre bis 65 Jahre • Ab 5000 Einwohnern hauptamtlich • Abwahl: über Bürgerbegehren. Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid: 50 Prozent. Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen • Wahlperiode: 5 Jahre • Aktives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre • Passives Wahlrecht: Alle Einwohner/innen (EU-Staatsbürger) ab 18 Jahre • Gemeinde- bzw. Kreisräte sind immer ehrenamtlich tätig • Abwahl: nicht möglich. Ausscheiden durch Eintritt eines Hinderungsgrundes
Kumulieren und Panaschieren Wahlkreise • Zur Wahl der Gemeinde- und Kreisräte werden die größeren Gemeinden bzw. die Landkreise in Wahlkreise unterteilt. • Bei der Abgrenzung der Wahlkreise sollen die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang berücksichtigt werden. Die Einwohnerzahl eines Wahlkreises soll nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise abweichen. • Die Ergebnisfeststellung erfolgt in drei Schritten:1. Das stadtweite Ergebnis bestimmt den Anteil an Mandaten.2. Die Stärke der Listen bestimmt,aus welchem Wahlkreis ein/e Kandidat/in einzieht.3. Die Verteilung der Stimmen auf der Liste bestimmt, welche/r Kandidat/in einzieht.
Kommunale Aufgaben Verwaltungen sind nach dem Ressortprinzip gegliedert -> Aufgabenfülle lässt sich an Fülle der Organisationseinheiten der Verwaltung ablesen Oberbürgermeister Geschäfts-bereich Allgemeine Verwaltung Geschäfts-bereich Finanzen u. Liegensch. Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit Geschäfts-bereich Kultur Geschäfts-bereich Ordnung u. Sicherheit Geschäfts-bereich Stadtentw. u. Bau Geschäfts-bereich Wirtschaft u. Umwelt
Kommunale Aufgaben • Bei allen Aufgaben: Grundsätze des Verwaltungshandelns • Leiten sich allgemein ab aus dem Grundgesetz und den Landesverfassungen • Gesetzmäßigkeit (Bindung an Recht und Gesetz) • Verhältnismäßigkeit (geeignet, erforderlich, angemessen) • Gleichbehandlungsgebot (Selbstbindung der Verwaltung) • -> weitere Regelungen (Widersprüche, Fristen, etc.) finden sich im Verwaltungsverfahrensgesetz (Bundesgesetz)
Kommunale Aufgaben Aufgaben der Kommunen leiten sich ab aus: Bundesgesetzen (z.B. Baugesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz, Sozialgesetzbuch, Gewerbeordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, ...) Landesgesetzen (z.B. Sächsische Bauordnung, Sächsisches Kindertagesstättengesetz, Sächsisches Wassergesetz, ...) Gemeinderatsbeschlüssen bzw. Bürgerentscheiden (z.B. Beschluss zur Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer, Beschluss zur Sanierung eines städtischen Gebäudes, Beschluss zum Neubau einer Straße, ...)
Kommunales Handeln Kommunales Handeln erfolgt zumeist in der Form eines Verwaltungsaktes (hoheitliches Handeln einer Verwaltungsbehörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zur Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung, daneben: öffentlich-rechtlicher Vertrag, Allgemeinverfügung) Arten von Verwaltungsakten: Gebunde Verwaltungsakte vs. Ermessens-Verwaltungsakte Begünstigende Verw.akte vs. Belastende Verwaltungsakte Einseitige Verw.akte vs. Mitwirkungsbedürftige Verw.akte Befehlende vs. Feststellende vs. Gestaltende Verw.akte
Kommunales Handeln Wie gut arbeitet eine kommunale Verwaltung? Kriterien: Auftragserfüllung Kundenzufriedenheit Wirtschaftlichkeit Mitarbeiterzufriedenheit Evaluation: über Kennzahlen (interkommunaler Vergleich)