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Rolle und Aufgabenverständnis des Vormunds nach der Reform 2011/12 Köln, den 05.07.12. Merkmale traditioneller Vormundschaftsführung. Vormundschaft als Mündelverwaltung Kind als Objekt Amtsvormundschaft als vorrangiges Organisationsprinzip Hohe Fallzahlen
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Rolle und Aufgabenverständnis des Vormunds nach der Reform 2011/12 Köln, den 05.07.12
Merkmale traditioneller Vormundschaftsführung • Vormundschaft als Mündelverwaltung • Kind als Objekt • Amtsvormundschaft als vorrangiges Organisationsprinzip • Hohe Fallzahlen • Trennung von Betreuung/ Beziehung zum Mündel und administrativer Vormundschaft • Ausblenden alternativer Formen des Führens einer Vormundschaft
Die Reform des Vormundschaftsrechts • Ziel • Persönlichen Kontakt zwischen Mündel und Vormund stärken • _______________________________________ • Einzeländerungen • Monatlicher Kontakt mit dem Mündel (§ 1793 Abs. 1a BGB) • Persönliche Förderung der Erziehung (§ 1800 S.2 BGB) • Jährliche Berichtspflicht über Besuchskontakte ( § 1840 Abs. 1 S.2 BGB) • Einbeziehung des persönlichen Kontakts in die Aufsicht durch das Familiengericht (§ 1837 Abs. 2 BGB) • Fallzahlbegrenzung des Amtsvormunds auf 50 Mündel (§ 55 Abs. 2 SGB VIII) • Anhörung des Mündels vor Bestellung des Vormunds (§ 55 SGB VIII) • ________________________________________ • Inkrafttreten: 05.07.2011 ( § 1837 Abs. 2 BGB und § 55 Abs.2 SGB VIII: 05.07.2012)
Wesentliche Folgerungen für die Vormundschaft • Kinder und Jugendliche stehen mit ihren individuellen Bedürfnissen und Rechten im Mittelpunkt • Persönliche Präsenz des Vormunds: Das Führen der Vormundschaft setzt eine kontinuierliche Beziehung zum Kind/Jugendlichen voraus • Entwicklung eines konsistenten professionellen Rollenbildes • Handeln als Fachkraft im Spannungsfeld zwischen eigenen Werten und Interessen des Mündels • Fallverstehen und Erwerb von Deutungswissen
Die Bedeutung der Subjektstellung des Kindes/Jugendlichen • Recht auf Beteiligung und Respektierung des kindlichen Willens • Sicherung und Schutz des Kindeswohls • Aufklärung des Kindes/Jugendlichen über seine Rechte und Verpflichtungen • Durchsetzung der Interessen und Rechtsansprüche des Kindes/Jugendlichen • Befriedigung der grundlegenden Bedürfnisse (basic needs) des Kindes/Jugendlichen • Förderung der Erziehung des Kindes/Jugendlichen
Rollenelemente des Vormunds • (Haupt)Bezugsperson und Ansprechpartner • Schutzinstanz • Interessenvertreter • Leitinstanz im Blick auf die Förderung der Erziehung des jungen Menschen • Sicherstellung der materiellen Versorgung • Rechtliche Vertretung
Mögliche Aufgabenverständnisse in der Vormundschaft (nach: Hansbauer u.a., Vormundschaft in Deutschland, S. 345ff) Autorität im Hintergrund Kontrolleur und Wächter Anwalt des Kindes Fürsorgliche(r) Freund(in) Zuverlässiger Verwalter
Merkmale einer Vormundschaftsgestaltung nach der Reform 2011/12 • Das Kind als Subjekt eigener Rechte und Interessen • Vormundschaft als Prozess der Beteiligung von Kindern • Schwerpunkt der Vormundschaft die Beziehungsarbeit mit dem Kind • Klares Rollen- und Haltungskonzept des Vormunds • Amtsvormundschaft als eigenständiges, unabhängiges Fachgebiet im Kontext der Jugendhilfe • Keine Aufgabentrennung und Verlagerung auf andere Fachdienste • Zulassen von Einzel-, Vereins- und Berufsvormundschaften außerhalb des Jugendamts
Herausforderungen für die Vormundschaft nach der Reform 2011/12
Persönliche Grundeinstellungen des Vormunds • Kooperationsbereitschaft • Flexibilität • Belastbarkeit • Verantwortungsbereitschaft • Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit • Respekt vor der Person des Kindes/Jugendlichen • Selbstverständnis als Interessenvertreter des Kindes/Jugendlichen • Kongruentes, beteiligungsorientiertes Verhalten
Vormundschaft im Kontext fachlicher und rechtlicher Entwicklungen
Versuch eines Fazits Nach der Reform des Vormundschaftsrechts 2011/12 ist der Vormund unabhängiger Interessenvertreter von Kindern/Jugendlichen. Er fördert ihre Erziehung und Entwicklung im persönlichen Kontakt und beteiligt sie an seinen Entscheidungen. Der Vormund ist in seiner Amtsführung unabhängig und nur der Aufsicht des Familiengerichts verpflichtet. Er kooperiert mit den anderen Beteiligten und kennt seine Grenzen und Verantwortlichkeiten. Als Fachkraft für die Vertretung von Kindern/Jugendlichen hat er ein klares Rollenbild und eine Haltung, die von Respekt gegenüber Kindern/Jugendlichen geprägt ist.
Quellen Rüting, W., Qualifizierung für Vormundschaften, Weiterbildung der FH Münster, unveröffentl. Manuskript LJÄ Rheinland und Westfalen, Qualitätsstandards für Vormünder, 2010 Salgo,L./Zenz,G., (Amts-)Vormundschaft zum Wohle des Mündels – Anmerkungen zu einer überfälligen Reform, FamRZ 2009, S. 1378 Hansbauer,P./Mutke, B./Oelerich,G., Vormundschaft in Deutschland, leske+budrich Verlag, Opladen, 2004 Willutzki, S., Die Änderung des Vormundschaftsrechts ZKJ 5/6 2012