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Erben und Schenken seit 01.08.2008 Ihre Raiffeisenbank Going informiert. Mag. Johann Trixl Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Ulmbichlweg 3 6380 St. Johann in Tirol office@steuer-trixl.at tel.: +43/676/371 2610. Mag. Hannes Laner Rechtsabteilung RaiffeisenBank Kitzbühel
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Erben und Schenken seit 01.08.2008 Ihre Raiffeisenbank Going informiert
Mag. Johann Trixl Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder Ulmbichlweg 3 6380 St. Johann in Tirol office@steuer-trixl.at tel.: +43/676/371 2610 Mag. Hannes Laner Rechtsabteilung RaiffeisenBank Kitzbühel Achenweg 16 6370 Kitzbühel hannes.laner@rbkitz.at tel.: +43/5356/6960-962
Inhaltsübersicht • Wesentliche Grundbegriffe und Regelungen des Erbrechtes • Verlassenschaftsverfahren • Grundsatzüberlegungen • Der richtige Zeitpunkt • Die Rolle Ihrer Hausbank und unsere Tipps • Fehler in Theorie und Praxis • Neuerungen in der Besteuerung • Zusammenfassung • Beispiele
Erbvermögen / Verlassenschaft Was ist vererbbar? • Vermögen • Schulden Nicht vererbbar sind … • persönliche Rechte (akademische oder Berufstitel) • persönliche Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht) • Gewerberechte, Konzessionen • Recht auf Unterhalt
Erbe / Vermächtnisnehmer Erbe Erhält das gesamte Erbe oder eine Quote davon. Vermächtnisnehmer / Legatar Erhält konkrete Sachen, Beträge oder Zuwendungen aus dem Nachlass.
Arten der Erbschaften • Gesetzliche Erbfolge • Testamentarische Erbfolge • Erbvertrag
Gesetzliche Erbfolge • Eintritt der gesetzlichen Erbfolge • Gesetzliche Erben • der überlebende Ehegatte • die Verwandten der ersten 4 Linien • Gesetzliches Erbrecht unehelicher Kinder • Achtung: Sondererbfolge Eigentümer-partnerschaft beim Wohnungseigentum • Lebensgefährten/Lebensabschnittspartner (keine Absicherung, außer bei Wohnungseigentum und Mietrechten)
Das Parentelsystem (nach Erbrecht) Urgroßeltern Legende: -----1. Parentel -----2. Parentel -----3. Parentel -----4. Parentel Großeltern Onkel/ Tante Eltern Cousin/ Cousine (Halb)Geschwister Erblasser Gattin Neffe/Nichte Großcousin/ Großcousine Kinder Großneffe/ Großnichte Enkel Weiterstehende Verwandte bzw. angeheiratete „Verwandte“ haben kein gesetzliches Erbrecht!
Testamentarische Erbfolge • Arten • Testament (Erbe) • Kodizill (Vermächtnisnehmer) • Formen • Schriftlich, eigenhändig, ohne Zeugen • Schriftlich, fremdhändig, mit drei Zeugen • KEIN mündliches Testament • Inhalt • Datum, Widerruf früherer Testamente • wer soll was,wann und wie oder unter welchen Bedingungen bekommen
Erbvertrag • Notariatsakt • Ehegatten setzen sich als Erben ein • nur über ¾ des Verlassenschaftsvermögens kann so verfügt werden • das „reine“ Viertel muss für die gesetzlichen und testamentarischen Erben bleiben
Pflichtteilsrecht • Bestimmte Verwandte haben Anspruch auf einen Mindestanteil aus der Verlassenschaft – sogenannte Noterben! • Höhe des Pflichtteils (Noterbes) 1. Parentel: die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches 2. Parentel: ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruches
Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder: • Gesetzliche Erbfolge: 1/3 Kind 1 1/3 Kind 2 1/3 Ehefrau • Pflichtteil bei Übergehen der Kinder (1/2 des gesetzlichen Erbrechtes): 1/6 Kind 1 1/6 Kind 2 4/6 (=2/3) Ehefrau • Pflichtteil bei Übergehen der Kinder bei der Lebensgefährtin: 1/4 Kind 1 1/4 Kind 2 1/2 Lebensgefährtin
Pflichtteilsrecht - Beispiele Ehemann stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und keine Kinder: • Gesetzliche Erbfolge: 2/3 Ehefrau 1/3 Eltern • Pflichtteil bei Übergehen der Eltern (1/3 des gesetzlichen Erbrechtes): 8/9 Ehefrau 1/9 Eltern • Pflichtteil bei Übergehen der Eltern bei der Lebensgefährtin: 2/3 Lebensgefährtin 1/3 Eltern
Pflichtteilberechtige Personen (inkl. Reihenfolge) Urgroßeltern Großeltern(4) Onkel/ Tante Eltern (3) (Halb) Geschwister Erblasser Gattin(1) Cousin/ Cousine Neffe/Nichte Kinder (1) Großcousin/ Großcousine Großneffe/ Großnichte Enkel (2) Nur die „senkrechte“ Erblinie ist überhaupt pflichtteilsberechtigt
Pflichtteilserhöhung durch Schenkungen • Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte werden auf das Erbe zeitlich unbegrenzt angerechnet • Schenkungen an Dritte – zwei Jahre vor dem Tod • Schenkung auf den Todesfall
Pflichtteilsminderung • Pflichtteilsanspruch kann auf die Hälfte vermindert werden: • beim Fehlen jeglichen Naheverhältnisses
Verlassenschaftsverfahren Anzeige des Todesfalls Todesfallaufnahme durch den Gerichtskommissär Aufforderung zur Erbserklärung Erbschaftsantretung durch die Erben Errichtung des Inventars durch den Gerichtskommissär Abgabe des Vermögensbekenntnisses Einantwortung, Endbeschluss Bezahlung der Steuern und Gebühren,Unbedenklichkeitsbescheinigung Eintragung in das Grundbuch
Grundsatzüberlegungen „Was muss ich berücksichtigen?“ „Was besitze ich eigentlich alles?“ „Wie mache ich es richtig?“ „Was kostet es?“ „Wann soll ich es tun?“
Zivilrechtliche Basis „Was muss ich berücksichtigen?“ - Erben oder schenken - Testament, gesetzliches Erbrecht, Erbvertrag - Parentelen - Pflichtteilsrecht - Ehegatten, Geschiedene und Lebensgefährten - Kinder (ehelich, außerehelich, adoptiert)
Inhaltliche Umstände „Was besitze ich eigentlich alles?“ - Geld - Wertpapiere - Grund und Boden, Wohnung und Haus - Auto - Beteiligungen - Schmuck
Inhaltliche Umstände „Was besitze ich eigentlich alles?“ Besondere Bereiche • Unternehmen • Immobilien • Land- und Forstwirtschaft • Mietrechte • Lebensversicherungen
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze 1. Unentgeltliche Betriebsübergabe als Einzelunternehmer: • ein geeigneter Nachfolger • relativ einfach, nur GREST • Ausgleich für andere Familienmitglieder • Mitarbeit Übergeber ?
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze • Gründung Personengesellschaft: • alle Familienmitglieder Gesellschafter ? • Haftungen ( beschränkt, unbeschränkt ) • Gewinnverteilung • Zurückbehaltung Grundvermögen
Unternehmensübergabe - Lösungsansätze 3. Gründung GmbH: • leicht vererbbar • mögliche Steuerersparniss bei hohen Gewinnen • Geschäftführung unabhängig von Beteiligungen • vorher Umgründung notwendig, zeitaufwendig
Grundsatzüberlegungen Formale Umstände(„Wie mache ich es richtig?“) • Formgebundenheit des letzten Willens • Verfahren Steuerrechtliche Basis(„Was kostet es?“) • Erbschaftssteuer bis 31.7.2008, seither frei
Zeitpunkt Notwendige Entscheidungsgrundlagen: • Wissen über die eigene Situation (Vermögen, Familie) • Klarheit über das erwünschte Ziel • Erforderliches Know-How zur Umsetzung (gute Berater) >>> Richtiger Zeitpunkt ergibt sich oft aus Situationen, Ereignissen oder Umständen („noch rechtzeitig“)
Zeitpunkt Typische Situationen für Handlungsbedarf : • Familienrechtliche Ereignisse oder Situationen (Krankheit, Heirat, Scheidung, Freund/in, Kinder, Erbfall) • Streit in der Familie • Offene Betriebs- oder Unternehmensübergabe oder –nachfolge • Geplanter Unternehmensverkauf • Plötzlicher Vermögenszuwachs (Verkauf, Lotto,...)
Bankgeheimnis • § 38 BWG: „Kreditinstitute {…} dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden {…} anvertraut worden sind, nicht offenbaren oder verwerten.”
Bankgeheimnis • Ausnahmen: • gerichtlich eingeleitetes (Finanz)Strafverfahren • Verlassenschaftsabhandlung • Kunde ermächtigt die Bank ausdrücklich und schriftlich zur Auskunft an Dritte • gegenüber Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht
Ablauf Verlassenschaft legitimierteSpar- und Girokonten,Vermögenswerte (Verfügung mit Unterschrift) Verlassenschaftssperre Verlassenschaftsaufnahme durch den Notar als Gerichtskommissär
Ablauf Verlassenschaft Einantwortungsbeschlussvom Gericht Auszahlung an die Erben
Tipps aus der Bankpraxis • Gemeinschaftskonto („und-Konto“/ „oder-Konto“) • Zeichnungsberechtigung und Inhaberschaft am Konto • Aufbewahrungsort (Testament, Sparbücher, Safeschlüssel, Versicherungspolizzen, Dokumente,..) • Klarheit von Anordnungen (Anzahl, Inhalt, Ausmaß) • Minderjährige Erben • Produkte: SparbuchLebensversicherung • Unternehmensnachfolge
3. 6. HÄUFIGE VELER IN DEORIE UND BRAXIS
Häufige Fehler in Theorie und Praxis • Angst vor dem Umgang mit der Materie • Zu langes Hinauszögern aus anderen Gründen • Falsche oder keine Vorsorge bzw. Beratung • Versäumnis von Anpassungen • Handlungsunfähigkeit bei Unternehmern • Falsche Inhalte (Freundin, außereheliche Kinder,..) • Mündliches Testament • (Unnötige Kostenbelastung)
SchenkMG 2008 • Entstehung der Steuerschuld! • Meldepflicht für Schenkungen • Seit 01.08.2008 • Keine Meldung von Erbschaften
Meldepflicht für Schenkungen von: Bargeld Depotwerte Sparbücher sonstiges, bewegliches, körperliches Vermögen Firmen-/Unternehmensanteile Wenn Erwerber oder Geschenkgeber Steuerinländer SchenkMG 2008
Keine Meldepflicht: Erwerb zwischen nahen Angehörigen mit Wert bis zu 50.000,- Euro p.a. Erwerb zwischen anderen Personen mit Wert bis zu 15.000,- Euro für 5 Jahre übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000,- Euro gebrauchter Hausrat, Kleidung, Wäsche Immobilien, weil GrESt SchenkMG 2008
Anzeigeverpflichtung: Erwerber, Geschenknehmer Rechtsanwalt, Notar binnen 3 Monaten in elektronischer Form, wenn möglich! mittels Formular „Schenk1“ (www.bmf.gv.at/formulare) SchenkMG 2008
Sanktionen: Vorsätzlicher Meldeverstoß: Geldstrafe bis 10% des nicht gemeldeten Wertes (§ 49a FinStrG) Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Meldefrist möglich! SchenkMG 2008
Grunderwerbsteuer: Unentgeltliche ErwerbeSchenkungen & Erbschaften 3-facher Einheitswert bzw. Gegenleistung 2 % bei Ehegatten, Kindern und Enkel Sonst 3,5 % SchenkMG 2008
Von der GRESt ausgenommen: Grundstücksübertragung bei Unternehmensnachfolge (365.000,- Euro Freibetrag) Grundstückschenkung zwischen Ehegatten für gemeinsame Wohnung mit max. 150 m² SchenkMG 2008