1 / 11

Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen

Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen. Aktivierende Arbeitsmarktpolitik. 2001: Job-AQTIV-Gesetz Paradigmenwechsel: Fordern und Fördern Mittelpunkt: Stärkung der Eigenverantwortung

chul
Download Presentation

Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Von aktiver zu aktivierender Arbeitsmarktpolitik – Die Hartz-Arbeitsmarktreformen

  2. Aktivierende Arbeitsmarktpolitik • 2001: Job-AQTIV-Gesetz • Paradigmenwechsel: Fordern und Fördern • Mittelpunkt: Stärkung der Eigenverantwortung • Abkehr von einer sehr rigiden Arbeitsmarktpolitik in Richtung Flexibilisierung

  3. Die Hartz-Reformen – Ein Überblick • Vier wesentliche Komponenten: • Umbau der BA • Veränderung des Leistungsrechts - Fordern und Fördern • Förderung atypischer Beschäftigungs- verhältnisse • Neugestaltung von Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik

  4. Hartz I - IV • Vier Gesetze für moderne Dienstleitungen am Arbeitsmarkt • Änderungen des Sanktions- und Leistungesrechtes • Zusammenführung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV/ SGB II)

  5. Das SGB II • Intension: alle Leistungen aus einer Hand • Stärkere Aktivierung der Arbeitslosen durch: • schnellere und passgenauere Vermittlung • intensivere Betreuung • Orientierung am Einzelfall/ Abschluss einer individuellen Eingliederungs- vereinbarung • Restriktivere Sanktions- und Zumutbarkeitsregelungen

  6. Anspruch und Anspruchsberechtigte • Erwerbfähige Hilfebedürftige zw. 16 und 65 Jahren (sowie die mit ihr in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen) • Anspruch auf zweierlei Leistungen: • finanzielle Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts • Leistungen zur Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildung

  7. Sanktionssystem • Kürzung der Transferleistungen um 30, 70, 100 und 200% • Ursachen für Sanktionen • Nicht-Annahme einer Beschäftigung • Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme • Nicht-Teilnahme an Terminen • mangelnde Mitwirkung im Prozess der Vermittlung • etc.

  8. Zumutbarkeit • Tätigkeit gilt dann als nicht zumutbar, wenn eine Person „körperlich, geistig oder seelisch“ nicht zur Ausübung in der Lage ist (§ 10 SGBII) • Umfasst aber auch andere Bereiche: Wohnraum, Höhe der Transfer-leistungen, Zusatzleistungen, Einsetzen vorhandenen Vermögens etc.

  9. Diskussion • Kann öffentlich geförderte Beschäftigung (insb. MAE) an sich Erwerbsarbeit ersetzen. Welche Funktionen von EA löst sie ein, welche bleiben offen? • Unter welchen Bedingungen können Arbeitslose einen 1-€-Job für sich annehmen? • Wie müsste öffentlich geförderte Beschäftigung aussehen, damit sie eine ähnlich integrierende Wirkung wie ein klassisches Normarbeitsverhältnis hat?

  10. http://www.stuttmann-karikaturen.de http://www.wiedenroth-karikatur.de/02_WirtKari080508.html

  11. Essayfrage Diskutiert in Bezugnahme auf die von Kronauer/ Vogel/ Gerlach aufgezeigten Vergesellschaftungsfunktionen von Erwerbsarbeit inwieweit 1-€-Jobs gesellschaftliche Integration gewährleisten können oder nicht.

More Related