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Neue Ausbildungsordnung Tischler. Vom 25.01.2006 – in Kraft getreten am 1.August 2006. Neuer Rahmenlehrplan Tischler. KMK Beschluss vom 13.01.2006. Wer war beteiligt an der Neuordnung der Tischlerausbildung?. Das Bundesinstitut für Berufsbildung , Berlin
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Neue Ausbildungsordnung Tischler Vom 25.01.2006 – in Kraft getreten am 1.August 2006 Neuer Rahmenlehrplan Tischler KMK Beschluss vom 13.01.2006
Wer war beteiligt an der Neuordnung der Tischlerausbildung? • Das Bundesinstitut für Berufsbildung , Berlin • Sachverständige der Arbeitgebervetretung( BHKH) • A. Bretschneider, G. Horn, M. Ranz • Sachverständige der Arbeitnehmervetretung • B. Galla, H. Weber, E. Webler
Gibt esVeränderungen in der Ausbildungsverordnung? • Durchführen von Montage- und Demontagearbeiten ein- • schließlich des Einbaus von elektrischen Geräten sowie • Objekten und Armaturen • Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Maschinen ein- • schließlich der Nutzung von Anwenderprogrammen und der • Bedienung programmierbarer Maschinen • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen • Kundenorientierung und Serviceleistungen
Zwischenprüfung Praktische Prüfung: Bearbeiten einer Arbeitsaufgabe , die einem Kundenauftrag entspricht. Manuelle u. maschinelle Bearbeitung einschließlich Oberflächenbearbeitung in max. 6 Stunden einschließlich Fachgespräch von max. 10 Minuten Schriftliche Prüfung: Aufgaben, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen in max. 150 Minuten bearbeiten
Gesellenprüfung Praktische Prüfung: Arbeitsaufgabe I : Herstellen eines Erzeug-nisses unter Anwendung maschineller Techniken einschließlich Verwendung eines Halbzeuges max. 7 Stunden Arbeitsaufgabe II: Gesellenstück max.100 Stunden mit betriebsüblichen Unter-lagen dokumentieren einschließlich Fachgespräch von max. 30 Minuten 50 % 50 %
Gesellenprüfung • Schriftliche Prüfung • Gestaltung und Konstruktion 120´ • Planung und Fertigung 120´ • Montage und Service 60´ • Wirtschafts- und Sozialkunde 60´ • Die Bereiche 1, 2 und 3 beziehen sich auf ein • Erzeugnis.
Bestehen der Gesellenprüfung bei folgenden Bedingungen • Im praktischen und im schriftlichen Teil mindestens ausreichender Note • In drei Teilen der schriftlichen Prüfung mindestens ausreichender Note • Keine ungenügende Note in Teilen der praktischen sowie im weiteren Bereich der schriftlichen Prüfung
Erläuterungen zur Benotung in Lernbereichen nach der neuen Ausbildungsverordnung Tischler ( § 9 ) • Planung und Fertigung • Die Ausbildungsordnung fasst unter diesem Lernbereich folgende Themenkomplexe zusammen: • ´Beschreiben der Vorgehensweise bei der Planung und Fertigung von Erzeugnissen unter Berücksichtigung von Produktqualität, Werkstoffeigenschaften, Maschinen- und Anlagentechnologien, technischen Unterlagen sowie Fertigungs- und Verfahrensabläufen; • Anwenden von Fertigungstechniken und rechnergestützten Techniken, Durchführen von Kostenberechnungen, Optimieren von Arbeitsabläufen und Fertigungsprozessen; • Erstellen von Planungs- und Fertigungsunterlagen sowie Fertigungszeichnungen
Entwicklung, Gestaltung und Konstruktion • Die Ausbildungsordnung fasst unter diesem Lernbereich folgende Themenkomplexe zusammen: • Beschreiben der Vorgehensweise bei der Gestaltung und Konstruktion von Erzeugnissen unter Berücksichtigung von Gestaltungsmerkmalen, Bauweisen, Funktion, Raumsituation und –wirkungen sowie Konstruktionstechniken; • Erstellen von Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen.
Montage und Service • Die Ausbildungsordnung fasst unter diesem Lernbereich folgende Themenkomplexe aus: • Beschreiben der Vorgehensweise bei der Montage von Erzeugnissen unter Berücksichtigung von örtlichen Gegebenheiten, Baustelleneinrichtungen, Montage-, Dicht-, Dämm- und Befestigungstechniken; • Erstellen von Montageplänen und Abnahmeprotokollen. • Beschreiben der Vorgehensweise bei der Erbringung von Serviceleistungen unter Berücksichtigung von Bedienungsanweisungen, Pflegehinweisen, Serviceverträgen, Gewährleistung und Garantiebestimmungen; • Ausführen von Wartungs- und Reparaturarbeiten
Berufsbezogene Lernbereiche = Prüfungsbereiche • Entwicklung, Gestaltung und Konstruktion • Einfache Produkte aus Holz herstellen • Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen • Einzelmöbel herstellen • Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen
Berufsbezogene Lernbereiche = Prüfungsbereiche • Planung und Fertigung • Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holz-werkstoffen herstellen • Kleinmöbel herstellen • Systemmöbel herstellen • Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren • Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren
Berufsbezogene Lernbereiche = Prüfungsbereiche • Montage und Service • Einbaumöbel herstellen und montieren • Raumbegrenzende Elemente des Innenausbaus • herstellen und montieren • Erzeugnisse warten und instand halten
Was ist ein Lernfeld? Thematische Einheiten, die sich an konkrete beruf-liche Aufgabenstellungen und Handlungsabläufe orientieren. Sie werden durch Ziele und Inhalte beschrieben. Beispiel: Vom Meister bekommen Sie den Auftrag zur Herstellung von zwei Frühstücksbrettern. Die Frühstücksbretter haben die Maße 280 mm x 160 mm x 17 mm und verfügen über ein Loch für das Frühstücksei. Am Tag der offenen Tür sollen sie als Kundengeschenk für langjährige Kunden verwendet werden.
Lernfeld 4: Kleinmöbel herstellenZiele z.B.: • - … entwerfen, planen und fertigen … • … wählen geeignete Materialien aus. • … legen gemeinsam Qualitätskriterien fest • … überprüfen die jeweiligen Arbeitsergebnisse- … reflektieren und präsentieren • Inhalte z.B.: • Entwurfsskizzen • Teilschnittzeichnungen • Oberflächenvorbereitung • Verschnitt • Einführung in den Qualitätsregelkreis • Einführung in die C-Technik
Arbeitsgruppen im LF 1 : Frühstücksbrett • Gestaltung : Größe und Lage der Bohrung • Erstellung einer Fertigungszeichnung • Kostenberechnung für das Brett • Arbeitsablaufplanung im Detail mit Werkzeug • Referat zur Härtebestimmung der Holzarten • Mögliche Holzarten im Vergleich • Referat zur Holztrocknung • Produktqualität und Fertigungsqualität