E N D
1. ISTInterventionsstelle Ludwigshafen Information und Beratung
bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen
2.
3. Zielgruppe IST Frauen, die Gewalt durch den (Ex-) Partner oder (Ex-) Ehemann ausgesetzt sind und durch die Polizei vermittelt werden.
4. Zugang Nach Polizeieinsatz oder Anzeige informiert die Polizei die betroffene Frau über das Beratungsangebot der IST
Mit dem Einverständnis der Frau übermittelt die Polizei ihre Kontaktdaten und einen Kurzsachverhalt an die Interventionsstelle
5. Beratungsangebot Psycho-soziale Beratung und Krisenintervention
Informationen über individuelle und rechtliche Schutzmöglichkeiten
Weitervermittlung ins Hilfesystem
6. Rechtliche Schutzmöglichkeiten Platzverweis, Aufenthaltsverbot für bestimmte Orte, Kontakt- und Näherungsverbot nach § 13 POG (wird durch Polizei ausgesprochen, bis 14 Tage)
Gewaltschutzgesetz auf Antrag der Betroffenen beim Amtsgericht:
§ 1 GewSchG: Schutzanordnung
§ 2 GewSchG: Wohnungsüberlassung
Der Antrag kann bei den Rechtsantragstellen der Amtsgerichte oder über eine/n Rechtsanwalt/in gestellt werden.
7. Pro-aktiver Ansatz Erster Schritt geht von IST aus
Mitarbeiterin nimmt Kontakt auf und stellt Beratungsangebot vor
wohnortnahe Beratung
8. Beratungsgrundsätze Freiwilligkeit
Parteilichkeit und Wertschätzung
Ergebnisoffenheit
Schweigepflicht
Wissen um Ambivalenz in weiblichen Lebenszusammenhängen
Kenntnisse Gewaltdynamik
9. Zuständigkeitsbereich Die Interventionsstelle ist für den Bereich der Polizeidirektion Ludwigshafen zuständig:
Ludwigshafen
Frankenthal
Speyer
Rhein-Pfalz-Kreis
10. Statistik 2007/2008 Meldungen in IST insgesamt 2007: 351
Meldungen der PD Ludwigshafen 2007: 260
PI Ludwigshafen 1: 144
PI Ludwigshafen 2: 35
PI Frankenthal: 23
PI Schifferstadt: 30
PI Speyer: 7
PW Maxdorf: 6
PW Oggersheim: 15
PD Neustadt : 32 (NW nur bis 31.07.2007)
GesB Fälle der PD Ludwigshafen 2007: 1479
Meldungen in IST 2008: 132
11. Verhalten der Opfer Widersprüche
tiefe Zerrissenheit
Posttraumatisches Belastungssyndrom
„victim-blaming“
Stockholm-Syndrom
Opfer brauchen zur Trennung viel Zeit und Kraft
12. Warum bleiben Frauen in Gewaltbeziehungen ? Finanzielle Abhängigkeit
Partner droht die Kinder wegzunehmen
Schuldgefühle
Hoffnung in Phasen der Reue des Täters
Angst vor Eskalation der Gewalt
Gefühl der Ohnmacht und Hilflosigkeit
Angst vor Einsamkeit
Angst vor Verlusts des Aufenthalts
13. Kinder bei GesB
14. Verhalten der Opfer Kinder sind Zeugen der Gewalttaten, Das Miterleben der Gewaltsituation ist immer schädigend für das Kind.
Deshalb ist Gewalt gegen die Mutter eine Form der Gewalt gegen das Kind.
Kinder sind nicht nur Zeugen sondern immer auch Opfer von GesB.
(Vortrag von Prof. Dr. Barbara Kavemann, Feb.2007 Landau)
15. Gute Erfahrungen mit dem Hilfesystem bestärken die Frauen/Opfer in ihrer Handlungsfähigkeit
Druck oder Unverständnis bewirken Rückzug und Resignation, Unterstützung darf nicht entzogen werden
Belange der Kinder im Blick haben – nach Kindern fragen
Je besser die Vernetzung im Hilfesystem, desto effektiver die Unterstützung der Opfer
Schlussfolgerungen für die Arbeit der IST
16. Kontakt IST
Petra Michel
Beate Guttenbacher
0621 529 25 36
Fax 0621 529 35 46
Falkenstr.19 67063 Ludwigshafen ist-lu@diakonie-pfalz.de