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Arbeitsrecht – BAGS KV. Mag. Susanne Anderwald. Stufenbau der Rechtsordnung. (Bundes-)Gesetz. Kollektivvertrag/Verordnung. Betriebsvereinbarung. Arbeitsvertrag. Kollektivvertrag. Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung gilt unmittelbar für AG und AN
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Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald
Stufenbau der Rechtsordnung (Bundes-)Gesetz Kollektivvertrag/Verordnung Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag
Kollektivvertrag Abgeschlossen zwischen AG- und AN-Vertretung • gilt unmittelbar für AG und AN • einseitig zwingend: nur günstigere Regelung erlaubt
Betriebsvereinbarung Abgeschlossen zwischen BetriebsinhaberIn und Betriebsrat • Schriftliche Vereinbarung • Kundmachung • Gilt unmittelbar und einseitig zwingend • Unterscheidung echte und freie Betriebsvereinbarung Echte Betriebsvereinbarung • Regelungsbereiche durch KV oder Gesetz vorgegeben Freie Betriebsvereinbarung • Werden durch regelmäßige Anwendung Teil des Dienstvertrages • Änderungsvorbehalt empfehlenswert
Dienstvertrag Abschluss: • Arbeitsvertrag = Konsensualvertrag – kommt bereits mit Willensübereinkunft zustande • Formfreiheit: Schriftlichkeit nicht erforderlich (aber ratsam!) • Dienstzettel = einseitig vom AG formulierteWissenserklärung (Beweisurkunde) über eine bereits getroffene Vereinbarung • Dienstvertrag = Willensübereinkunft von AG u AN
Dienstvertrag - Inhalte Gesetzlich vorgeschriebene Inhalte – Empfehlenswerte Inhalte Probezeit: max. 1 Monat • nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses zulässig • Lösungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen Befristung:grds. zeitlich unbegrenzt möglich (Vorsicht bei mehrmaliger Befristung – Kettenarbeitsverträge!) • Ende der Befristung objektiv bestimmbar Arbeitszeit:Ausmaß und Lage der Normalarbeitszeit
Arten von Arbeitsverhältnissen • Angestellte • Lehrlinge • Freie Dienstnehmer • Werkverträge • Praktikanten
BAGS-KV Abgeschlossen zwischen BAGS und Gewerkschaft GPA-DJP • Geltungsbereich • Satzungserklärung • Begriffsbestimmungen
BAGS-KV Arbeitszeit • 38 Stunden pro Woche • 7-Tage-Woche • 2 Wochenenden pro Monat frei • Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden pro Tag bei Gleitzeit/4-Tage-Woche • 24.12. und 31.12.
BAGS-KV Teilzeitbeschäftigte • Mehrstunden und Zuschläge Mögliche Durchrechnungszeiträume • 2 Monate bzw. 8 Wochen: 16 Stunden ohne Zuschlag Mit Betriebsvereinbarung: • 3 Monate bzw. 13 Wochen: 26 Stunden o • 4 Monate bzw. 17 Wochen: 34 Stundenohne Zuschlag
BAGS-KV Vollzeitbeschäftigte Mögliche Durchrechnungszeiträume • 2 Monate bzw. 8 Wochen: max. 50 Wochenstunden, max. 10 Stunden/Tag Mit Betriebsvereinbarung: • 3 Monate bzw. 13 Wochen: max. 48 Wochenstunden • 4 Monate bzw. 17 Wochen: max. 45 Wochenstunden • 6 Monate bzw. 26 Wochen: max. 45 Wochenstunden • Mitnahme von Zeitguthaben möglich
BAGS-KV Arbeitsbereitschaft • Definition Mit BV Möglichkeit der Ausdehnung der Arbeitszeit • 12 Stunden/Tag • bis zu 24 Stunden/Tag möglich • in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden möglich
BAGS-KV Nachtbereitschaft • zwischen 22.00 und 6.00 Uhr • 50% des Grundstundenlohnes Nachtarbeit • zwischen 22.00 und 6.00 Uhr • Pro Stunde 5,77 € • Nachtdienstpauschale 33,04 €
BAGS-KV Zulagen Sonn- und Feiertage • 3,80 € pro Stunde • Bei Außendiensteinsätzen in den mobilen Diensten: • 50 % Sonntagszuschlag • 60 % Feiertagszuschlag
BAGS-KV Überstunden • Zulässigkeit • Zuschläge: • 50 % Zuschlag • 100 % Zuschlag
BAGS-KV Ruhezeiten, Wochenendruhe • tägliche Ruhezeit 11 Stunden (9 Stunden mit BV möglich) • wöchentliche Ruhezeit 2 Kalendertage • wöchentliche Ruhezeiten zu 50 % an Wochenenden • Ausnahmen
BAGS-KV Rufbereitschaft • Unterscheidung Arbeitsbereitschaft - Rufbereitschaft • 2,55 € pro Stunde • max. an 30 Tagen pro Monat Dienstplan • 1 Monat vorher erstellen
BAGS-KV Urlaub • Ausmaß nach Betriebszugehörigkeit Karenz • Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes • Sonderbestimmung im BAGS-KV
BAGS-KV Dienstverhinderungen • bei besonderen Verhinderungsgründen Entgeltfortzahlung Urlaubszuschuss und Weihnachtsrenumeration • begründet im KV und nicht durch Gesetz
BAGS-KV Verwendungsgruppen • Einstufung nach Tätigkeit • Widerspruch - Aufzählung von Qualifikationen Hinweise für Einstufung • Vergleichbare Tätigkeit • Vergleichbare Ausbildung
BAGS-KV Anrechnung Vordienstzeiten • facheinschlägige Vordienstzeiten: tätigkeitsbezogen • nichtfacheinschlägige Vordienstzeiten: maximal 4 Jahre und davon 50 % • insgesamt nicht mehr als 10 Jahre
BAGS-KV Zulagen und Zuschläge • SEG Zulage • Leitungszulage Fortbildung • Verbesserung oder Vertiefung der Qualifikation • verpflichtende Fortbildung • freiwillige Fortbildung
BAGS-KV • Supervision • Sabbatical • Dienstreise • Altersteilzeit
BAGS-KV Auflösung des Dienstverhältnisses • einvernehmliche Auflösung • AN/AG Kündigung: Fristen • Austritt/Entlassung Verfall von Ansprüchen • binnen 6 Monaten
Danke fürs Hinhören, Mitdenken und Fragen!