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Misslungene Kommunikation im Krankenhaus

Misslungene Kommunikation im Krankenhaus. „ Insgesamt war eine Kontaktaufnahme mit der Patientin recht schwierig.

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Misslungene Kommunikation im Krankenhaus

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Presentation Transcript


  1. Misslungene Kommunikation im Krankenhaus „Insgesamt war eine Kontaktaufnahme mit der Patientin recht schwierig. Frau A. spricht nur wenige Wörter Deutsch, mit Mitpatienten konnte sich die Patientin nur verständigen, da zur Zeit gerade eine Patientin, die serbo-kroatisch spricht, hier in Behandlung ist. Eine Eigenanamnese ist nicht erhebar. Frau A. wirkt im Gespräch abweisend, theatralisch, demonstrativ leidend, kann auf keine Frage eine Antwort geben. … Wir entließen die Patientin etwas stabilisiert .. in die weitere ambulante Betreuung. Zukünftig empfehlen wir, die Patientin in einer geeigneten Klinik für Patienten mit Migrationshintergrund vorzustellen. Dies wurde auch mit den Angehörigen besprochen.“

  2. Misslungene Kommunikation ambulant „Frau D. hat sich .. bei mir regelmäßig vorgestellt. Sie hat große seelische Not mit immer wieder auftretenden präpsychotischen, dekompensierenden Verstimmungszuständen. Sie hat Todesvisionen, benimmt sich auch gegenüber der Familie mitunter sehr belastend und anstrengend. Wiederholt sitzt sie vor mir mit versteinerter Mimik. Kleinigkeiten bringen sie aus der Fassung…..Alles in allem befindet sie sich mehr oder weniger beständig am Rande psychotischer Dekompensation… Psychotherapieansätze erwiesen sich in der Vergangenheit als unergiebig. Scheitern an Verständigungsschwierigkeiten, da sie der deutschen Sprache kaum mächtig ist. Behandelt wird sie mit Neuroleptika und Thymoleptika.“

  3. Ist-Zustand stationär Im Rahmen einer Befragung des Berliner Senats für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz im Rahmen des SPUK – Projektes Umfrage 2004 23 psychiatrische Kliniken in Nds. schriftlich befragt, 14 haben geantwortet, davon setzen 7 speziell geschulte Sprachmittler/Dolmetscher ein Die Kosten dafür sind über den Pflegesatz bzw. über die patientenbezogenen Verwaltungskosten abrechenbar Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums ist das Krankenhaus verpflichtet Dolmetscherkosten aus der Krankenhausvergütung zu finanzieren. (ergibt sich aus Krankenhausentgeltgesetz §2, Auskunft von 2004) Neues Entgeltsystem ab 2013

  4. Asylbewerberleistungsgesetz und ambulante Psychotherapie Grundsätzlich 2 verschiedene Leistungsarten Eingeschränkte Leistungen und Leistungen analog SGB XII eingeschränkte Leistungen erhalten: Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens bis zu 4 Jahren (1993 bei Inkrafttreten 1 Jahr! - Keine Erhöhung des Regelsatzes seit 1993- Leistungen 35 % unter Hartz 4 Satz) Geduldete Flüchtlinge bis zu 4 Jahren und darüber hinaus, wenn sie die die Dauer ihres Aufenthaltes selbst rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn sie aus bestimmten Gründen erteilt wurde (§ 25, 5 AufenthG längerfristig aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen geduldet)

  5. Rechtliche Grundlage bei eingeschränkten Leistungen § 4 Asylbewerberleistungsgestz Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforerlichen Leistungen zu gewähren. …. § 6 Asylbewerberleistungsgesetz Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich sind.

  6. Wie ist der praktische Ablauf ? Notwendige Schritte: Antrag auf Behandlungsschein beim Sozialamt Bescheinigung eines Facharztes mit Diagnose und Begründung über die Notwendigkeit der Psychotherapie ggf. Begründung warum alleinige Medikamentengabe nicht ausreichend ist Beantragung auf Kostenübernahme plus b.B. Dolmetscherkosten (evtl. Fahrtkosten beim Sozialamt) Unter Umständen langwieriges Verfahren inklusive amtsärztlicher Begutachtung einplanen ggf. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

  7. Ableitung von Ansprüchen aus der EU-Aufnahmerichtlinie Art.15/17 ff Bei Asylsuchenden im laufenden Verfahren („Aufenthaltsgestattung“) und bei Asylberechtigten u.U. Verweis auf die EU- Aufnahmerichtlinie : Vulnerable Personen, die besondere Bedürfnisse haben, wie bspw. Minderjährige, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, Physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, soll die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden. Problem: Auch hier ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Wie diese erfolgen kann ist bisher nicht geregelt!

  8. Leistungsanspruch analog SGB XII • Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG erhalten Leistungen analog SGB XII und damit eine Krankenversicherungskarte • Psychotherapie bei kassenzugelassenen Therapeuten nach den gültigen Richtlinien möglich : • 5 approb. Sitzungen danach Bewilligung des Behandlungsplanes • Problem: Dolmetscherkosten sind keine Kassenleistung

  9. Dolmetscherkosten als „Hilfe in sonstigen Lebenslagen“ Nach § 73 SGB XII können „Hilfen in sonstigen Lebenslagen“ bewilligt werden. auch ergänzend zu ALG II Leistungen. Hier besteht aber eine vom Bundessozialgericht festgelegte Einschränkung auf „atypische Bedarfe“. Zu den Dolmetscherkosten gibt es bisher keine obergerichtliche Rechtssprechung.

  10. Dolmetscherkosten als Eingliederungshilfe Urteil OVG Niedersachsen (11.1.2002) Leitsatz: „Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie … kann der Träger der Sozialhilfe verpflichtet sein, Eingliederungshilfe oder Krankenhilfe durch Übernahme der Kosten für einen (Fremdsprachen-)Dolmetscher zu gewähren, der zur Durchführung der Psychotherapie herangezogen werden muss.“ Definition des Behindertenbegriffs – „wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese Voraussetzung ist bei einem post-traumatischen Belastungssyndrom sowohl hinsichtlich der zeitlichen Komponente als auch hinsichtlich der sozialen Beeinträchtigung in vielen Fällen erfüllt.“!

  11. Eingliederungshilfe nach § 53 ff SGB XII Beispielbescheide Im Widerspruchsverfahren Im laufenden Verfahren Fazit: Langwierig, mühselig aber möglich Problem : Zwischenfinanzierung/ Wartezeit/Unsicherheit

  12. Wie ist der praktische Ablauf ? Vor der ersten approb. Sitzung bei einem Psychotherapeuten: Antrag an das Sozialamt auf Kostenübernahme der notwendigen Dolmtscherleistungen Dafür ist erforderlich: * Bestätigung der Notwendigkeit der Psychotherapie (Kostenübernahme durch Krankenkasse nachreichen) • Bestätigung der Notwendigkeit der Sprachmittlung (ggf. Überprüfung durch das Sozialamt / Problem: ausreichendes Alltagsdeutsch nicht unbedingt ausreichend für Psychotherapie für Verwaltungsmitarbeiter nicht unbedingt sofort erkenntlich) * Überprüfung ob in erreichbaren Umkreis kein muttersprachlicher Therapeut zur Verfügung steht * Bestätigung der TherapeutIn über die Übernahme der Behandlung und die Notwendigkeit und Effizienz des Dolmetschereinsatzes * Qualifikationsnachweis der DolmetscherIn

  13. Lerne deutsch oder leide(Zeitartikel vom 23,5,2010) Darf nicht die Alternative sein Es bedarf einer Regelung zur Kostenübernahme von Dolmetscherleistungen um • Abwehrmechanismen in Kliniken und Praxen zu beseitigen • Den Betroffenen langwierige bürokratische Abläufe zu ersparen • Sicherzustellen, dass eine effektive Behandlung für Migranten stattfinden kann

  14. Die Kampagne und Petition des BDP u.a. zur Erleichterung der Zulassung für muttersprachliche Therapeuten ist sinnvoll, denn es braucht mehr MigrantInnen im psychotherapeutischen/ psychiatrischen Hilfesystem, um dieses interkulturell zu entwickeln aber sie ist nicht ausreichend. Wir brauchen eine Kampagne zur Anerkennung der Dolmetscherleistungen, auch Gebärdendolmetscher waren bis vor einigen Jahren keine Kassenleistung Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung hat im Mai 2010 die Einbeziehung von Dolmetscherkosten in den Krankenkassenleistungskatalog gefordert – ein erster Schritt.

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