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Zur Bedienung: Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste oder durch Mausklick zur nächsten Seite weiterschalten. FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE. www.fai.org , sec@fai.org. O berste N ationale F lugsportkommission. www.onf-online.at.

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Presentation Transcript


  1. Zur Bedienung: Wenn eine Seite vollständig aufgebaut ist, so kann man mit der Space-Taste oder durch Mausklick zur nächsten Seite weiterschalten.

  2. FEDERATION AERONAUTIQUE INTERNATIONALE www.fai.org, sec@fai.org

  3. Oberste Nationale Flugsportkommission www.onf-online.at

  4. Wie wird man Sportzeuge? • Ist Mitglied im OeAeC • Besucht die Sportzeugenschulung • Wird von der ONF als solcher ernannt

  5. Wer macht die Sportzeugenschulung? • Die ONF-Delegierten oder die • Sportkommissare • Jeder LV hat min. einen Sportkommissar

  6. Wie lange ist man Sportzeuge? • Gültigkeitszeitraum ist bis 31.12.2016 • unabhängig vom Schulungsdatum • Zurücklegung • Austritt aus dem OeAeC • Aberkennung durch die ONF

  7. Wie lange ist man Sportzeuge? Nachschulung, dann wieder max. 3 Jahre Aus organisatorischen Gründen ist ein drei Jahres-Rhythmus eingeführt

  8. Wo gibt es eine gültige Sportzeugenliste? Auf www.onf-online.at und im OeAeC Sektion Segelflug

  9. Was macht der Sportzeuge? • Er beobachtet Vorgänge für • FAI Leistungsflüge und • Rekorde

  10. Was macht der Sportzeuge? Dies heißt: • Er muss vor Ort sein

  11. Was macht der Sportzeuge? Dies heißt: • Er muss vor Ort sein und • bestätigt das Gesehene

  12. Eine Zusammenfassung des Sporting Code Sektion 3 Ausgabe 2013 – ÄL0 Fassung vom 1. Oktober 2013 Erstellt von Horst Baumann ONF-Delegierter Segelflug www.onf-online.at horst.baumann@aon.at

  13. FAI Leistungsabzeichen ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN SC 2.0

  14. FAI Leistungsabzeichen • Silber C ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN • Gold C • Diamanten D-Ziel, D- Strecke, D-Höhe • Diplome – 750km, 1000km,1250km usw. • Rekorde SC 2.0

  15. FAI Leistungsabzeichen ARTEN von SEGELFLUGLEISTUNGEN • Dauer • Distanz • Freier Höhengewinn • Absolute Höhe • Geschwindigkeit SC 1.4.1

  16. FAI Leistungsabzeichen Achtung Alle Leistungsflüge müssen alleine geflogen werden. Flugzeug ist egal SC 2.0.1

  17. FAI Leistungsabzeichen Wichtig Distanzflüge mit WP‘s müssen vor der Flugleistung angesagt werden. SC 4.2

  18. FAI Leistungsabzeichen Fluganmeldung • Name des Piloten • Flugzeugtype und Kennzeichen • Startort (Take off) • Abflugpunkt • Wendepunkt(e) max. 3 • Endpunkt • Landeort SC 4.2.1

  19. FAI Leistungsabzeichen Achtung Bei allen Flügen für ein Leistungsabzeichen gibt es keine freien Wendepunkte SC 1.4.1

  20. FAI Leistungsabzeichen Info Es können alle Leistungsbedingungen in einem Flug erfüllt werden. SC 1.4.1

  21. FAI Leistungsabzeichen Silber C SC 2.1.2

  22. FAI Leistungsabzeichen Silber C Flugleistung • Dauerflug von min. 5 Stunden • Ein Streckenflug von min 50 km • Ein freier Höhengewinn von 1000 m SC 2.1.1

  23. FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug • Mindestens 5 Stunden • Gezählt wird erst nach dem Ausklinken • bis zur Landung SC 2.1.1.b

  24. FAI Leistungsabzeichen Silber C Dauerflug 1000 m SC 2.1.2 b.

  25. FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km • Gerade Strecke • Ziel- Rückkehrstrecke • Dreieckstrecke SC 1.4.3 ; 1.4.6

  26. FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km ? Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt. Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix als Endpunkt gewertet. SC 2.1.1a

  27. FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss => 50 km sein. SC 1.4.6a 2.1.3b

  28. FAI Leistungsabzeichen Silber C Streckenflug von => 50 km Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Eine Teilstrecke muss jedoch => 50 km sein SC 1.4.6b(i) 2.1.3b

  29. FAI Leistungsabzeichen Höhenverlust a. Bei Flügen über 100 km, in denen der Höhenverlust (1.2.8) mehr als 1.000 m beträgt, muss eine Höhenstrafe (1.2.10) von der Länge der Strecke abgezogen werden, um die offizielle Distanz zu erhalten. • Bei Flügen bis einschließlich 100 km macht ein Höhenverlust von mehr als 1% der Länge der Strecke die Segelflugleistung ungültig. c. Bei Geschwindigkeits- und Dauerflügen macht ein Höhenverlust von mehr als 1.000 m die Segelflugleistung ungültig. SC 1.3.4; 4.4.3

  30. Schlepphöhe für SC-Strecke 1000 Landeorthöhe verändert sich. Schlepphöhe von 500 m darf nicht überschreiten. 900 800 700 600 500 m 500 400 m Landeorthöhe 300 m 200 m Schlepphöhe 100 m 0 Distanz km 50 0

  31. Schlepphöhe für SC-Strecke 1000 900 800 Landeorthöhe ist gleich wie Startorthöhe 700 600 500 Höhe 0 0 50 60 70 80 90 100 Km

  32. FAI Leistungsabzeichen Silber C Freier Höhengewinn von mindestens 1000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 1000 m sein. SC 1.3.4; 4.4.3

  33. FAI Leistungsabzeichen Gold C SC 2.1.2

  34. FAI Leistungsabzeichen Gold C Was wird gefordert • Ein Streckenflug von => 300 km • Ein freier Höhengewinn von => 3000 m • Ein Dauerflug von min. 5 Stunden SC 2.1.2 a, b, c.

  35. FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug • Ein Dauerflug von min. 5 Stunden • gerechnet wird erst nach dem Ausklinken • bis zur Landung (1000 m Differenz beachten) • Kann von der Silber C übernommen werden SC 2.1.2 a, b, c.

  36. FAI Leistungsabzeichen Gold C Dauerflug 1000 m SC 2.1.2 b.

  37. FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km auf gerader Linie ? Vom Abflugpunkt (Ausklinkpunkt) zu einem vorher nicht bestimmten Landepunkt Erfolgt keine Landung, so wird der weiteste PosFix zur Berechnung genommen SC 1.1.7, 2.1.2 a

  38. FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linie Start Wp Ziel Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder Zielpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein. SC 1.4.1 d., 2.1.2 a.

  39. FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km auf geknickter Linie Abflug 1.WP Ziel/Endpunkt 2.WP Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

  40. FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km Start am Schenkel Abflug 1.WP Ziel/Endpunkt 3.WP 2.WP Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

  41. FAI Leistungsabzeichen Gold C Streckenflug von => 300 km JOJO Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende. Die Gesamtstrecke muss => 300 km sein

  42. FAI Leistungsabzeichen Gold C Höhengewinn von mindestens 3000 m Zwischen der tiefsten Stelle nach dem Ausklinken und der höchsten nachfolgenden Höhe müssen mindestens 3000 m sein.

  43. FAI Leistungsabzeichen Gold C Kalibrierung Zeiträume der Kalibrierung von Barographen: Vor dem Flug: 12 Monate bzw. 24 Monate für IGC zugelassene Logger oder nach dem Flug: 1 Monat bzw. 2 Monate für IGC zugelassene Logger SC 4.4.4

  44. FAI Leistungsabzeichen Diamanten SC 2.2.2

  45. FAI Leistungsabzeichen Diamanten • Diamant Distanz (=> 500 km) • Diamant Ziel (=> 300 km) • Diamant Höhe (=> 5000 m) SC 2.1.3 a., b., c.

  46. FAI Leistungsabzeichen Diamanten DISTANZ Streckenflug von => 500 km Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt, einem Zielpunkt oder Landepunkt. SC 2.1.3.a

  47. FAI Leistungsabzeichen Diamanten DISTANZ Start am Schenkel Abflug 1.WP Ziel/Endpunkt 3.WP 2.WP Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Endpunkt od. Ende. Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein SC 2.1.3.a

  48. FAI Leistungsabzeichen Diamanten DISTANZ Streckenflug von => 500 km Vom Abflugpunkt zu den Wendepunkten und zurück zum Abflug- Zielpunkt oder Ende. Die Gesamtstrecke muss => 500 km sein SC 2.1.3.a

  49. FAI Leistungsabzeichen Diamanten DISTANZ Streckenflug von => 500 km Alle Arten von angesagten Flügen sind möglich. Gilt auch, wenn der angesagte Endpunkt nicht erreicht wurde SC 2.1.3.a

  50. FAI Leistungsabzeichen Diamanten ZIEL Zielflug von => 300 km Vom Abflugpunkt zu einem Wendepunkt und zurück zum Abflugpunkt oder zu einem Zielpunkt SC 2.1.3 b.

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