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Aktuelle Informationen. zum Eckpunktepapier „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ von ver.di, dbb und BMI. Eckpunkte der Reform. Besoldungsgerechtigkeit und Leistungsbereitschaft Mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung von Bund und Ländern
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Aktuelle Informationen zum Eckpunktepapier„Neue Wege im öffentlichen Dienst“ von ver.di, dbb und BMI
Eckpunkte der Reform • Besoldungsgerechtigkeit und Leistungsbereitschaft • Mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung von Bund und Ländern • Erneuerung auf der Grundlage des geltenden Verfassungsrechts • Mitwirkung der Beschäftigten • Gender Mainstreaming
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: Ziel sei es, Leistung zukünftig besser honorieren zu können. Kompetenzordnung zwischen Bund und Länder einerseits beibehalten, andererseits Handlungs- und Gestaltungsoptionen im Personalbereich eröffnen. Deutliche Positionierung gegen Ergebnisse der „Bull-Kommission“. Offensichtlich sollen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zwar beibehalten werden, die Auslegung aber „offener“ gestaltet werden. Tenor: Neuere gesellschaftliche Entwicklungen sollen im Rahmen des 33 GG (unter Beachtung der Rechtssprechung des BVerfG) integriert werden. Die Aufforderung an Beschäftigte, Personalvertretungen und Gewerkschaften aktiv an der Umsetzung der Reform mit zu arbeiten und die Feststellung , dass der Prozess nur mit den MA gestaltet werden kann, kommt etwas spät. Eine vorherige Beteiligung aller an der Erarbeitung der Eckpunkte wäre besser gewesen. Diskriminierungsfreie Gestaltung des Reformprozesses sollte selbstverständlich sein.
Standpunkt der GdP Die Politik ist aufgefordert, die hoheitlichen Aufgaben, die ausschließlich Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollen, zukunftsorientiert zu definieren. Erst danach macht es Sinn, für die verbleibenden Beamtengruppen über Reformen im Dienstrecht zu verhandeln. Die unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmungen im öffentlichen Dienst erfordern weiterhin differenzierte dienstrechtliche Regelungen.
Eckpunkte der Reform • 1. Laufbahnreform stärkere funktionale Ausrichtung der Bezahlung im ersten Schritt Einführung einer Experimentierklausel im BRRG und BBG um Gestaltungsspielraum für laufbahnrechtliche Regelungen zu eröffnen insgesamt eine Reduzierung laufbahnrechtlicher Vorgaben im BRRG, um Personalaustausch zu fördern und Personalsteuerung zu verbessern
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: - bundeseinheitlich festzulegende „Einstiegsebenen“ nach Vor- und Ausbildung oder anderen Arten beruflicher Qualifikation. - Hier soll der Versuch unternommen werden, bundeseinheitlich vergleichbare Funktionen auch bundeseinheitlich „fest zu schreiben“.Es besteht die Gefahr, dass der kleinste gemeinsame Nenner von Bund und Ländern hier den Ausschlag geben könnte. Was wird dann aus der Zweigeteilten Laufbahn? - Was steckt hinter dem Begriff „Experimentierklausel“? Noch keine Inhalte erkennbar. - Förderung von Personalaustausch trifft nur wenige. Aufgabe des Laufbahngruppenprinzips = Aufgabe „Zweigeteilte Laufbahn“ ! Stören BPersVG oder LPVG?
Standpunkt der GdP • Einstiegsebenen gibt es bereits heute. • Vorrausetzung für bundeseinheitliche Einstiegsebenen wäre eine bundeseinheitliche analytische Funktionsbewertung aller Funktionen in Bund, Ländern und Gemeinden.. • Die polizeilichen Erfahrungen in einigen Ländern, die bereits eine analytische Bewertung der Funktionen durchgeführt haben, zeigen allerdings, dass die Umsetzung vorhandener Funktionsbewertungen an haushaltsrechtlichen Hemmnissen scheitert. • Eine, sich an der Vorgabe der haushaltsneutralen Systemumstellung orientierenden Funktionsbewertung ist abzulehnen. • Stellenplanobergrenzen würden nach einer umfassenden Funktionsbewertung entbehrlich. • Bandbreitenbewertungen entfallen. • Keine abschließende Stellungnahme wegen der fehlenden Inhalte möglich. • Der Begriff „Experimentierklausel“ wurde von den Verfassern nicht erläutert.
Eckpunkte der Reform Leistungsbezogenes Bezahlsystem Orientierung an individueller Leistung und tatsächlich wahrgenommener Funktion Alter und Familienstand sollen zukünftig keine maßgebliche Größe mehr sein Funktionsorientierung, Funktionen sind deutlich voneinander abzugrenzen Basisgehalt Einkommen setzt sich aus Basisgehalt und variablen leistungsbezogenen Anteil (Leistungsstufen); Basisgehalt steigt mit wenigen Erfahrungsstufen Leistungsstufen setzen an der individuellen Leistung an und werden temporär auf der Grundlage von Leistungsbewertungen vergeben; Veränderungen in beide Richtungen möglich; Ausgleich durch Abschmelzen bei den allg. Einkommensanpassungen
Eckpunkte der Reform Ø Leistungsprämie: Instrument der Leistungsprämie bleibt erhalten – hat sich bewährt! Ø Leistungsbewertung: Grundlage ist nachvollziehbare, transparente und zeitnahe erfolgende Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung; regelmäßige Bewertungen (spätestens alle 2 Jahre) lösen das heutige Beurteilungssystem ab! Ø Konsequenzen für die Beamtenversorgung: Umfang der variablen Leistungsbezahlung findet Berücksichtigung bei der Versorgung.
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: Besoldung nur noch nach Funktion. Beförderung nur noch bei Übernahme höherwertiger Tätigkeit oder gesteigerter beruflicher Verantwortung! Individuelle Leistungsbestandteile sollen durch Wegfall von Verheiratetenzuschlag u.a. finanziert werden. Wie viele Funktionen gibt es demnächst in der Polizei? Wo finden sich die Funktionen in der Polizei wieder? • Streichung des Familienzuschlags der Stufe 1 bedeutet Einkommensverlust von fast 6 % beim Eingangsamt A 7 / 1,8 % in der Endstufe A 16 • Basisgehalt ist abhängig von der Bewertung der Funktion (Problem s.o.)! • 3 Erfahrungsstufen (5, 10, 20 Jahre)
Eckpunkte der Reform Erfahrungsstufen = Ersatz für die heutigen Leistungsstufen = erneute Streckung der heutigen Leistungsstufen. Absenkung der letzten Erfahrungsstufe und der Eingangsstufe auf zunächst 96 % der heutigen letzten Leistungsstufe (später 90%). Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe bei erbringen der Normalleistung!? Dieses scheint erst mit dem Erreichen der Leistungsstufe 3 zu erfolgen? Was passiert bei Beförderung? Aussage aus dem BMI: „Neubeginn in der Eingangsstufe!!!“ Einkommensverlust durch Systemumstellung auf Erfahrungsstufen durch Verringerung des Lebenseinkommens (nicht genau bezifferbar). Einführung von 5 Leistungsstufen. Ab der 3. Leistungsstufe soll das Normalgehalt erreichbar sein. Erst die 4. und 5. Stufe bedeutet eine Steigerung der Besoldung im Vergleich zu heute.
Eckpunkte der Reform • Die Feststellung, dass das Instrument der Leistungsprämie sich bewährt habe, ist ein Hohn und hat bei genauerem Hinsehen keinen Bestand; ist aber typisch für die Sichtweise im gesamten Papier. • Verfahren zur Leistungsfeststellung sind nicht vorhanden, aber zwingende Voraussetzung! Schulung der Mitarbeiter, sowie neue Führungs- und Kommunikationskultur sollen hier helfen!!? • Zielvereinbarungen und strukturierte Bewertungsverfahren sollen das heutige Beurteilungsverfahren ablösen! • Was ist ein strukturiertes Bewertungsverfahren anderes, als ein neues Beurteilungsverfahren?? • Objektive und überprüfbare Verfahren wären unabdingbare Voraussetzung!! • Versorgung aus dem Basisgehalt oder doch nur aus der Eingangsstufe!? • Leistungsanteile (Erfahrungsstufen und Leistungsstufen) sollen im Mittel der Versorgung zugeschlagen werden. • Auswirkungen auf aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger ungeklärt (evtl. extra Besoldungstabelle für Versorgungsempfänger?). • Vereinbarkeit mit 33 GG (Versorgung aus dem letzten Amt)? • 1. Schritt zu einer Systemumstellung (Versorgung aus Lebenseinkommen)?
Standpunkt der GdP Besoldung ausschließlich nach Funktion und individueller Leistung bedingt eine Funktionsbewertung (s.o).und ein individuelles Leistungsfeststellungsverfahren! Polizeibezogene Bewertung nach „Kienbaum“ ist zu beachten. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung des geplanten Wegfalls des Verheiratetenanteils im Familienzuschlag und der altersabhängigen Besoldungsanteile scheint nicht von vorne herein erfolglos! Grundsätzlich wird eine leistungsorientierte Bezahlung unterstützt. Die Finanzierung darf nicht durch eine Absenkung der heutigen Gehaltsstrukturen (vorgesehen: 96 bzw. 90 %) erfolgen.
Leistung ist zu definieren und zu bewerten. Dieses setzt ein Leistungsfeststellungsverfahren voraus, das auf objektivierbare, transparente und überprüfbare Kriterien aufbaut. Das Erfüllen der definierten Leistungsanforderungen löst einen Rechtsanspruch auf Zahlung von Zuschlägen aus. Leistungsfeststellungsverfahren, die sich an den bekannten Beurteilungsverfahren orientieren, finden keine Akzeptanz bei den Beschäftigten und sind ungeeignet. Erreichte Erfahrungsstufen dürfen nicht, wie geplant, durch Beförderung oder Funktionsstellenwechsel verloren gehen. Die Einführung von 5 Leistungsstufen, bei denen erst ab der 3. Leistungsstufe von einem „Normalleister“ gesprochen wird, ist ein Widerspruch in sich. Zudem werden Leistungsstufen erst nach einer „Bewährungszeit“ verliehen. D.h., obwohl die Leistung bereits einige Zeit erbracht wurde, erfolgt die Bezahlung erst nach einer Leistungsfeststellung. Standpunkt der GdP
Standpunkt der GdP Die geplante Form einer Leistungsbezahlung, bei der zunächst das Gehalt bei allen gekürzt wird, um später aus dem „Vorenthaltenen“ einige zu belohnen, lässt sich mit der Verpflichtung zur vollen Hingabe nicht in Einklang zu bringen. Die Grundfesten des Beamtenstatus werden in Frage gestellt. Die geplante Versorgung aus dem Basisgehalt senkt die Versorgungsansprüche nachhaltig. Die Berechnung durchschnittlich erreichter Leistungs- und Erfahrungsstufen ist unklar, wird aber die Absenkung der Versorgungsansprüche nicht annähernd ausgleichen. Es darf angenommen werden, dass die Absenkung der Versorgungsansprüche auf bestehende Beamtenverhältnisse und auch auf Versorgungsempfänger Anwendung finden wird. Eine verfassungsrechtliche Überprüfung wäre unumgänglich.
Eckpunkte der Reform Kostenneutrale Einführung und Systemumstellung keine dauerhaften Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte Einführung in zeitlichen und finanziellen Teilschritten Finanzierung der Leistungsbezahlung in einem 1. Schritt durch Umschichtung im System Schrittweise Umwidmung des Verheiratetenzuschlags zugunsten der Leistungsbezahlung Aufbau der Leistungsbezahlung durch Teile der zukünftigen linearen Einkommenssteigerungen Rechtliche Absicherung der Budgets für die variable Vergütung Übernahme aller Beamten (Ausnahme: Wahlfreiheit bei weniger als 7 Jahre vor gesetzlicher Altersgrenze) beim Systemwechsel erreichtes Gehalt bleibt für alle erhalten
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: Ein Problem der variablen Gehaltsbestandteile ist neben dem noch fehlenden Leistungsfeststellungsverfahren insbesondere die haushaltsrechtliche Deckelung. Selbst beim 100%igen Erfüllen von Zielvereinbarungen und /oder objektiver Kriterien zur Leistungsdefinition und Leistungsmessung wird eine Quotierung bei der Vergabe der variablen Gehaltsbestandteile unumgänglich sein. Eine solches Verfahren ähnelt stark den gängigen Beurteilungsverfahren und findet keine Akzeptanz. Absenkung auf 96 % (später 90 %), zukünftige Teile der lineare Einkommens-steigerungen fließen in das Budget für variable Besoldungsanteile. Diese Maßnahme ist weder zeitlich noch vom Volumen her beschränkt und würde neben den anderen vorgeschlagenen Maßnahmen ein Einfrieren der Besoldung für Teile der Beschäftigten bedeuten. Eine rechtliche Absicherung ist richtig. Streitigkeiten über das Volumen aber vorprogrammiert. ... und sollen die Budgets den Behörden zugewiesen werden (nach Köpfen; nach Stellenplan)?
Eckpunkte der Reform Die Folgen für bestehende Beamtenverhältnisse sind aufgrund fehlender konkretisierter Umsetzungsabsichten nicht abschließend bewertbar. Die vorgeschlagene Altersgrenze für eine Wahlfreiheit scheint zunächst einmal willkürlich. Wird z.B. der Beamte mit 50 in die Eingangsstufe seiner Funktion „eingruppiert“? Welche Auswirkungen hat dies auf die Versorgungsansprüche? Beruhigungspille für die im Dienst befindlichen Beamten. Tatsächlich aber nur ein Verschieben der eintretenden Verschlechterungen (Einfrieren der jetzigen Besoldung?)
Standpunkt der GdP Eine Systemumstellung unter der Prämisse, keine dauerhaften Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte zu erzeugen, ist nicht glaubwürdig vertretbar. Es stellen sich u.a. folgende Fragen: Wie soll unter dieser (Kosten-)Prämisse eine glaubwürdige funktionsorientierte Bewertung und Zuordnung erfolgen? Wie kann garantiert werden, dass das Erbringen dauerhaft hervorragender Leistungen und/oder das Erfüllen der Zielvereinbarungen, tatsächlich auch finanziell honoriert werden kann? Wie lange sollen Teile der linearen Einkommensanpassungen zur Finanzierung der Leistungsanteile in der Besoldung zurückbehalten werden und wie wird dann die Finanzierung der Versorgungsrücklagen gesichert?
Standpunkt der GdP Wie soll ein Anspruch auf „Auszahlung“ der einbehaltenen Gehaltsbestandteile festgeschrieben werden? Erfahrungen zeigen, dass Zweifel an der Durchsetzbarkeit solcher Versprechen berechtigt sind. Die Einklagbarkeit dieser „Ansprüche“ ist zweifelhaft, da lediglich ein Anspruch auf Amts angemessene Alimentation besteht. Zudem müssten die Länder, die Gemeinden und der Bund entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für zukünftige Haushalte eingehen!! Das vorgeschlagene Verfahren erscheint nicht durchsetzbar! Gravierende Folgen für die Versorgung scheinen bei einem Systemwechsel unabweisbar. Die vorgeschlagene Altersgrenze, bei der noch eine Wahlfreiheit bestehen soll, erscheint schon deshalb viel zu kurz. Das Verfahren ist nicht neu und heißt „Besitzstandswahrung“. Tatsächlich erfolgt das Abschmelzen des Gehaltes über mehrere Jahre.
Eckpunkte der Reform Bezahlungsbandreiten für Bund Länder und Gemeinden Bezahlungsniveau kann für jede Bezahlungsebene innerhalb einer Bandbreite von 5 % nach oben und 5 % nach unten im Bund, den Ländern und Gemeinden variieren Bezahlungsbandbreiten dienen ausschließlich arbeitsmarkt-bezogener oder regionaler Differenzierungen
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: Willkür! Soll es bundesweite und einklagbare Standards geben? Konsequenzen für die Besoldung (Stand Nov. 2004): Erste und letzte Leistungsstufe der aktuellen Besoldungstabelle – 5 %
Standpunkt der GdP Die Öffnung zur Einführung von Besoldungsbandbreiten von minus 5 % bis plus 5 % gibt den Ländern für jede Bezahlungsebene Spielraum. Arbeitsmarktbezogene und regionale Differenzierungen sich wohl begründen lassen. Standards hierfür wird es eher nicht geben. Damit wird die angestrebte Einheitlichkeit im Bundesgebiet schon von den Verfassern selbst, wieder in Frage gestellt. Die Bandbreiten würden schließlich Unterschiede in der Bezahlung in einer vergleichbaren Funktion um bis zu 10% ermöglichen!!
Eckpunkte der Reform Novellierung des Beamtenrechtsrahmengesetzes Modernisierung der Rechtsgrund-lagen für die Aufgabenstellung, Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten Eröffnung größerer Spielräume für die Länder durch Reduzierung der Regelungsdichte Kurzbewertung: Was soll das konkret heißen?
Standpunkt der GdP Die Formulierungen lassen Spielraum für Spekulation. Zu erwarten ist allerdings, dass die Beschäftigungsbedingungen für den Einzelnen nicht verbessert werden.
Eckpunkte der Reform Beamtenversorgung Mitnahmefähigkeit beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche Langfristige Sicherung der Beamtenversorgung angesichts wachsender Kosten Versorgungsfonds des Bundes für neu berufene Beamte, etc., Finanzierung durch Erhöhung der Wochenarbeitszeit (mittelfristigen Stellenabbau) weitere Überlegungen Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Freiwilligkeit)
Eckpunkte der Reform Kurzbewertung: In der Praxis ist der Wechsel eher die Ausnahme, aber grundsätzlich richtig. ... und alles ohne Abschläge? Klartext: weitere Reduzierung der Versorgung analog dem Rentenrecht Ausbau der Versorgungsrücklagen! Aufbau eines Versorgungsfonds ist richtig und zu begrüßen; löst aber nicht die Probleme der nächsten 40 Jahre!! (NRW baut ebenfalls Versorgungsfond für neu einzustellende Beamte auf. geplanter Beginn: 1.1.2006, 500 € /mtl. für jeden neu eingestellten Beamten) Wo sollen die Anreize liegen? Tatsächlich sollen die Versorgungskosten gesenkt werden! Probleme aufgrund der zu erwartenden Altersstruktur sind nicht in allen Ressorts aufgrund der Aufgabenwahrnehmung gleich. Für Polizei eher kein geeignetes Instrument. Beschäftigungspolitisch sinnvoll?
Standpunkt der GdP Die beabsichtigte Mitnahmefähigkeit der erworbenen Versorgungsansprüche ist zu begrüßen. Damit fällt die bisherige Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dass dieses aber ohne machhaltige Abschläge erfolgen soll, ist in Zweifel zu ziehen! Die Anpassung der Versorgung an die Entwicklungen im Rentenrecht ist bereits erklärte Absicht der Politik. Der Ausbau der Versorgungsrücklagen bedingt lineare Besoldungsanpassungen. Diese sollen aber bereits für Leistungsstufen-, und Leistungsprämienzahlungen zurückbehalten werden!?
Standpunkt der GdP Der Aufbau von Versorgungsfonds wird begrüßt. Die Mittel dafür durch Stellenabbau zu erzielen, schreibt zum einen die Erhöhung der Wochenarbeitszeit fest; zum anderen wird deutlich, dass die heute aktiven Beschäftigten damit den Versorgungsfonds finanzieren. Es ist anzunehmen, dass die Absicht besteht, weitere Versorgungsabschläge vorzunehmen. Dies wird zu einem Anstieg der „freiwilligen“ Lebensarbeitszeitverlängerung führen.. Die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wird bei einem steigenden Durchschnittsalter u.a. im Bereich der Polizei aber immer mehr in Frage gestellt.
Eckpunkte der Reform Fort- und Weiterbildung -herausragender Stellenwert Kurzbewertung: Die Pflicht zur persönlichen Weiterbildung korrespondiert mit der Verpflichtung des Dienstherrn, entsprechende Angebote zu unterbreiten. .. sollte sie schon heute haben. Tatsache: mit weniger Personal auch weniger freie Ressourcen für Fort- und Weiterbildung. Zudem schwindende finanzielle Mittel...
Standpunkt der GdP Der Bedarf an Fort- und Weiterbildung ist in der Polizei aufgrund der besonderen Aufgaben besonders hoch. Diesem Bedarf ist durch Personal- und Sachmittelzuweisungen Rechnung zu tragen.
Eckpunkte der Reform Arbeitszeitflexibilisierung Flexibilisierungsmöglichkeiten weiter ausbauen Kurzbewertung: Vorteile liegen selten gleichermaßen beim Dienstherrn, beim Bürger und beim Beamten. Zu befürchten ist, dass hierbei einseitig die Beamten negativ betroffen sein werden. Die Polizei hat keinen Nachholbedarf!
Standpunkt der GdP Die Arbeitszeiten in der Polizei sind bereits extrem flexibel und Jahresarbeitszeitkonten sind bereits in vielen Bereichen eingeführt. Danke für eure Aufmerksamkeit.