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Vorbereitungs-Crash-Kurs für die SK-Prüfung. Warum? - Schutz der Helfer - Instandhaltung der Materialien - Gewährleistung der arbeitssicheren Einsatzfähigkeit. Bibel für Sachkundige: - Betriebssicherheitsverordnung - BGR 500, Kapitel 2.08 - Arbeitsschutzgesetz - OWiG, § 130. Wie oft?
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Warum? - Schutz der Helfer - Instandhaltung der Materialien - Gewährleistung der arbeitssicheren Einsatzfähigkeit
Bibel für Sachkundige: - Betriebssicherheitsverordnung - BGR 500, Kapitel 2.08 - Arbeitsschutzgesetz - OWiG, § 130
Wie oft? Beim THW → einmal im Jahr → mit dem Grundsatz: „ ...zum Zeitpunkt der Prüfung im mangelfreien Zustand...“ „ ...die Prüfung wurde nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt...“
Mängelmerkmale Drahtseil
Ein Drahtseil muss abgelegt werden, wenn von den folgenden Kriterien eines oder mehre erfüllt sind: * Drahtbruch: Die Ablegereife ist erreicht, wenn die zulässige Drahtbruchzahl gemäß DIN 15 020 erreicht oder überschritten wurde . *Strukturveränderung: Die Ablegereife ist erreicht, wenn der Durchmesser des Drahtseiles durch Strukturveränderungen auf langen Strecken um 15% oder mehr gegenüber dem Nennmaß verkleinert ist. *Abrieb: Die Ablegereife ist erreicht , wenn das Drahtseil seine statische Bruchkraft oder seine Betriebsfestigkeit durch metallischen Abrieb stark herabgesetzt wurde. *Korrosion: Die Ablegereife ist erreicht, wenn ein Drahtseil seine Betriebsfestigkeit oder seine Tragkraft durch Korrosion über ein bestimmtes Maß überschritten ist. Dieses gilt auch wenn noch keine Drahtbrüche erkennbar sind, vorausgesetzt das Drahtseil weist gegenüber dem Nennmaß eine Durchmesserverringerung von 10% oder mehr auf.
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Korkenartige Verformung Die Ablegereife ist erreicht wenn eine korkenzieherartige Verformung vorliegt, die 1/3 des Seildurchmessers beträgt.
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Korbbildung
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Schlaufenbildung
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Drahtlockerungen
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Knotenbildung
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Einschnürungen
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Klanken
Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Knicke
Mängelmerkmale Ketten
Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben.
Verformung eines Kettengliedes. Deformation durch Verbiegen Deformation durch Verdrehen.
Abnahme der gemittelten Glieddicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke dk (Verschleiß)
Mängelmerkmale Lasthacken
Lasthacken 1. Anrisse, insbesondere Querrisse im Schafft, Hals, Gewinde oder Hakenmaul 2. Grobe Verformungen im Hakenmaul, z.B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 % 3. Abnutzung im Hakenmaul (Steghöhe) um mehr als 5 % 4. Seitliche Verbiegungen am Haken