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Vorbereitungs-Crash-Kurs für die SK-Prüfung

Vorbereitungs-Crash-Kurs für die SK-Prüfung. Warum? - Schutz der Helfer - Instandhaltung der Materialien - Gewährleistung der arbeitssicheren Einsatzfähigkeit. Bibel für Sachkundige: - Betriebssicherheitsverordnung - BGR 500, Kapitel 2.08 - Arbeitsschutzgesetz - OWiG, § 130. Wie oft?

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Vorbereitungs-Crash-Kurs für die SK-Prüfung

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Presentation Transcript


  1. Vorbereitungs-Crash-Kurs für die SK-Prüfung

  2. Warum? - Schutz der Helfer - Instandhaltung der Materialien - Gewährleistung der arbeitssicheren Einsatzfähigkeit

  3. Bibel für Sachkundige: - Betriebssicherheitsverordnung - BGR 500, Kapitel 2.08 - Arbeitsschutzgesetz - OWiG, § 130

  4. Wie oft? Beim THW → einmal im Jahr → mit dem Grundsatz: „ ...zum Zeitpunkt der Prüfung im mangelfreien Zustand...“ „ ...die Prüfung wurde nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt...“

  5. Mängelmerkmale

  6. Mängelmerkmale Drahtseil

  7. Ein Drahtseil muss abgelegt werden, wenn von den folgenden Kriterien eines oder mehre erfüllt sind: * Drahtbruch: Die Ablegereife ist erreicht, wenn die zulässige Drahtbruchzahl gemäß DIN 15 020 erreicht oder überschritten wurde . *Strukturveränderung: Die Ablegereife ist erreicht, wenn der Durchmesser des Drahtseiles durch Strukturveränderungen auf langen Strecken um 15% oder mehr gegenüber dem Nennmaß verkleinert ist. *Abrieb: Die Ablegereife ist erreicht , wenn das Drahtseil seine statische Bruchkraft oder seine Betriebsfestigkeit durch metallischen Abrieb stark herabgesetzt wurde. *Korrosion: Die Ablegereife ist erreicht, wenn ein Drahtseil seine Betriebsfestigkeit oder seine Tragkraft durch Korrosion über ein bestimmtes Maß überschritten ist. Dieses gilt auch wenn noch keine Drahtbrüche erkennbar sind, vorausgesetzt das Drahtseil weist gegenüber dem Nennmaß eine Durchmesserverringerung von 10% oder mehr auf.

  8. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Korkenartige Verformung Die Ablegereife ist erreicht wenn eine korkenzieherartige Verformung vorliegt, die 1/3 des Seildurchmessers beträgt.

  9. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Korbbildung

  10. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Schlaufenbildung

  11. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Drahtlockerungen

  12. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Knotenbildung

  13. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Einschnürungen

  14. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Klanken

  15. Die Ablegereife ist bei folgenden Verformungen erreicht: Knicke

  16. Mängelmerkmale Ketten

  17. Bruch eines Kettengliedes

  18. Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben.

  19. Verformung eines Kettengliedes. Deformation durch Verbiegen Deformation durch Verdrehen.

  20. Abnahme der gemittelten Glieddicke an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke dk (Verschleiß)

  21. Mängelmerkmale Lasthacken

  22. Lasthacken 1. Anrisse, insbesondere Querrisse im Schafft, Hals, Gewinde oder Hakenmaul 2. Grobe Verformungen im Hakenmaul, z.B. Aufweitung des Hakenmauls um mehr als 10 % 3. Abnutzung im Hakenmaul (Steghöhe) um mehr als 5 % 4. Seitliche Verbiegungen am Haken

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