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Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum 1.8.1952 geboren sind

Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum 1.8.1952 geboren sind Beginn möglich jeweils zum 01. 08. oder nachfolgenden 01. 02. im Schuljahr nach Vollendung des 60. Lj. Die Altersteilzeit muss spätestens zum 01. 08. 2012 angetreten sein.

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Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum 1.8.1952 geboren sind

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  1. Verlängerung: Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte für alle, die bis zum 1.8.1952 geboren sind Beginn möglich jeweils zum 01. 08. oder nachfolgenden 01. 02. im Schuljahr nach Vollendung des 60. Lj. Die Altersteilzeit muss spätestens zum 01. 08. 2012 angetreten sein. Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

  2. Altersteilzeit: Neue Regelungen • Für jedes volle Jahr in der ATZ muss auf die in einem Schuljahr gewährte Altersentlastung vor dem 60.Geburtstagverzichtet werden. Diese Arbeitsleistung kann allerdings auch während der Altersteilzeit erbracht werden. • Vorgriffsstunden können verrechnet werden – falls man rechtzeitig einen Antrag auf Flexibilisierung gestellt hat • Der Arbeitsumfang ist - leider - auf 55 % erhöht worden. • Die Besoldung während der ATZ (83%), die Ruhegehaltsfähigkeit von 90% der maßgeblichen bisherigen Arbeitszeit und die Beihilfeberechtigung entsprechen den alten Regelungen • Nach wie vor ist sowohl das Teilzeitmodell als auch das Blockmodell mit pro Schulhalbjahr variablem Stundenumfang möglich Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

  3. Altersteilzeit :neue Regelungen • Der Antrag muss jeweils ein halbes Jahr vor dem Beginn der ATZ gestellt werden. • Der GEW ist es darüber hinaus gelungen, dass schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen in der Altersteilzeit weiterhin Anspruch auf ihre Schwerbehindertenermäßigung haben. • Die GEW wird sich dafür einsetzen, dass die Altersteilzeit auch für Tarifbeschäftigte noch in diesem Herbst verlängert wird. Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

  4. Teilzeit und Mehrarbeit • Ab 1.3. 2009 erhalten sowohl Tarifbeschäftigte wie Beamtinnen und Beamte alle Mehrarbeitsstunden gehaltsanteilig bezahlt. • Wird Mehrarbeit über die für das jeweilige Lehramt gültige volle Pflichtstundenzahl hinaus geleistet, wird diese mit dem jeweiligen Mehrarbeitssatz vergütet. Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

  5. Teilzeit und Mehrarbeit • Abrechnungszeitraum ist der Monat. • Ausfallstunden werden nur gegengerechnet und die angesetzte Vertretung nicht bezahlt, wenn sie in der im Stundenplan angesetzten Stunde erteilt wird. • Ein halbes Jahr nach Erteilung der Mehrarbeit erlischt der Vergütungsanspruch. • Tipp: Alle Mehrarbeitsstunden notieren. Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

  6. Teilzeit und Mehrarbeit: Mehrarbeit bei Klassenfahrten • Teilzeitbeschäftigten Angestellten muss bei Klassenfahrten die volle Vergütung zugestanden werden! • Es besteht, wie üblich, eine sechsmonatige Ausschlussfrist. • Teilzeitbeschäftigte Beamte haben leider keinen Anspruch auf volle Vergütung für den Zeitraum einer Klassenfahrt. • Die Schulleitung ist gehalten, für einen innerschulischen Ausgleich zu sorgen – in der Realität nicht praktikabel! • Tipp: Antrag auf volle Vergütung stellen Jahreshauptversammlung Stadtverband Herne 2009

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