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Aufgaben in der beruflichen Bildung und Funktionen der IHK Nord Westfalen. Der Bezirk der IHK Nord Westfalen. In NRW gibt es insgesamt 16 IHKs. Der Bezirk der IHK Nord Westfalen. Das nationale IHK-System. DIHK Berlin Spitzenorganisation der deutschen IHKs. 12 IHK-Vereinigungen/
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Aufgaben in der beruflichen Bildung und Funktionen der IHK Nord Westfalen
Der Bezirk der IHK Nord Westfalen In NRW gibt es insgesamt 16 IHKs.
Der Bezirk der IHK Nord Westfalen
Das nationale IHK-System DIHK Berlin Spitzenorganisation der deutschen IHKs 12 IHK-Vereinigungen/ Landesarbeitsgemeinschaften Sprecher der IHKs auf Landesebene 82 deutsche IHKs mit über 3 Mio. Mitgliedern
Öffentlich-rechtliche Aufgaben (Anstelle des Staates übernimmt eine IHK folgende Aufgaben:) • Berufsbildung • Außenwirtschaftsdokumente • Wettbewerbsrecht • Sachverständige • Handelsregister
Die Geschäftsfelder • Das Spektrum von mehr als 350 Aufgaben von A wie Abfallwirtschaft bis Z wie Zwischenprüfung wird in sechs Geschäftsfeldern zusammengefasst: • Standortpolitik • Starthilfe und Unternehmensförderung • Innovation | Umwelt • International • Recht | Fair Play • Aus- und Weiterbildung
Was wir für unsere Kunden tun? • Eintragung von Ausbildungsverträgen • Organisation Zwischen- und Abschlussprüfung • Beratung in allen Ausbildungsangelegenheiten • Durchführung von Schlichtungsverhandlungen • Weiterbildungsangebote und -beratung • Fortbildungsprüfungen • Informationen zur Berufsbildung insgesamt • Innovation in der Berufsbildung
Das Ehrenamt • fast 4.000 Unternehmer und Führungskräfte engagieren sich in der Selbstverwaltung der Wirtschaft • rund 3.500 in 340 Prüfungsausschüssen
Duale Berufsausbildung und ihre Umsetzung an den beiden Lernorten Betrieb und Schule
Betriebliche AusbildungSchulische Ausbildung Grundlagen des Dualen Systems - Berufsausbildungsvertrag- Berufsschulpflicht - Ausbildungsordnungen- Lehrpläne - Berufsbildungsgesetz- Schulgesetze der Länder - Ausbilder - Berufsschullehrer - Kammern oder andere- Regierungspräsidenten oder zuständige Stellen andere Behörden - Ausbildungsbetriebe- Länder, Kreise, Gemeinden
Ausbildungsordnungen (AO)/Lehrpläne • für die Ausbildung im Betrieb sind in den AO für die einzelnen Berufe bundesweit verbindlich Mindeststandards festgelegt; • AOs werden im Einvernehmen mit den Sachverständigen von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite entwickelt und von der Bundesregierung erlassen. • für jeden Beruf werden weiterhin Rahmenlehrpläne für den ausbildungsbegleitenden Berufsschulunterricht mit der AO für den einzelnen Beruf abgestimmt
Berufsbildungsgesetz / Schulgesetze der Länder • konkrete gesetzliche Grundlage seit dem 01.09.1969; In Kraft treten des Berufsbildungsgesetzes, Novellierung zum 01.04.2005 • Geltungsbereich des Gesetzes ist die Berufsbildung, soweit sie nicht in Schulen stattfindet. • Berufsbildung sind Berufsausbildung, berufliche Umschulung und Fortbildung • mit dem Gesetz wurde den Kammern als zuständige Stelle die Aufgabe übertragen, die Durchführung der Ausbildung zu überwachen und durch Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden diese zu fördern • entsprechende Schulgesetze der Länder