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Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB). Grundlagen Physik Normen Verordnungen (Gesetze).

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Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)

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  1. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB) Grundlagen Physik Normen Verordnungen (Gesetze) Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  2. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen Physik 1 Umgebungswärme 1 Verdampfer 2 Kompressor 3 Kondensator 4 Expansionsventil 5 Wärmeverteilung Umweltwärme und Wärmeverteilung bestimmen Energiebedarf 1, 2 und 3 sind kostenrelevant Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  3. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen Physik 2 Mit einer Wärmeverteilung mit tiefer Vorlauftemperatur und richtigem Anlagekonzept kann der Wärmebedarf ganzjährlich mit einer WP abgedeckt werden. (bis Normaussentemperatur z.B. - 8 oC). Eine WP wird auf den vorgegebenen Basiswert für die Wärmeerzeugerleistung ausgelegt. Eine Reserveleistung wie bei Holz-, Gaskesseln, usw. ist nicht vorhanden. Fussbodenheizungen ohne TABS sowie Radiatoren reagieren schnell auf eine absinkende Vorlauftemperatur. TABS = Thermoaktives Bauteilsystem zur thermischen Bewirtschaftung z.B. von Böden Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  4. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen Physik 3 Verriegelung von WP + Notheizung ist nicht sinnvoll, da die Notheizung allein, mit schlechtem Wirkungsgrad, wesentlich weniger Wärme erzeugt Wenn Reduktion der elektrischen Leistung erforderlich:1. Wassererwärmungsanlage?2. Notheizung sperren3. Wärmepumpe sperren WP-Anl.: Physikalisch enge Grenze bezüglich Sperrung:Maximal 3 x 1 Stunde im Abstand ≥ 1 Stunde Planung: Muss Sperrzeiten berücksichtigen! Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  5. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen SIA Norm 384/1 (2009) 1 4.4.1.3 Innerhalb der zulässigen Abweichung von +30/-5% soll diejenige Wärmeerzeugerleistung gewählt werden, welche dem Basiswert am nächsten kommt. 4.4.6.3 Eine elektrische Widerstandsheizung darf nicht als Zusatzheizung eingesetzt werden. Demzufolge sind Heizungs-WP auf Nenn-Heizlast zu dimensionieren. 4.4.6.6 Bei der Bemessung von WP ist zu berücksichtigen, dass die Elektrizitätszufuhr unter Umständen täglich bis zu mehreren Stunden unterbrochen wird. 4.3.3.1 Die Wassererwärmungsanlage benötigt eine zusätzliche Wärmeerzeugerleistung Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  6. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen Energieverordnung AG (1.9.12) 1 § 24 Ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen… dürfen in folgenden Fällen installiert werden: als Notheizung1. für Aussentemperaturen unter der Auslegungs- temperatur der Hauptheizung 2. zusätzlich zu handbeschickten Holzheizungen … Art. 1.12 (MuKEn) Die Hauptheizung (z.B. WP, …) muss so ausgelegt werden, dass sie bei der Auslegungs-temperatur die gesamte Leistung erbringen kann.MuKEn = Mustervorschriften der Kantone im EnergiebereichEnDK = Konferenz kantonaler Energiedirektoren Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  7. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Grundlagen Energieverordnung AG (1.9.12) 2 § 12 Der Neueinbau einer direkt-elektrischen Brauchwasser-erwärmung ist in Wohnbauten nur erlaubt, wenn das Brauchwasser während der Heizperiode mit dem Raumheizungs-Wärmeerzeuger erwärmt oder vorgewärmt wird Das Brauchwasser primär mittels erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme erwärmt wird. Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  8. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Installierte Anlagen Beispiel einer nicht zulässigen WP-Anlage Nur WP3400 h/a + elektrischeZusatzheizung1,5 kW 2750 h/a+ elektrischeZusatzheizung3,7 kW 250 h/a Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  9. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Installierte Anlagen Kombination Heizung + Brauchwasser Kombispeicher200 Liter ElektrischeNach-erwärmung 11 Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  10. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Installierte Anlagen Option : ElektroeinsatzEW-Kommando(Boilersteuerung) Kombispeicher El. Nacher-wärmung Kombination Heizung + Brauchwasser + Solarthermisch Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  11. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Anmeldungen / Gesuche an VNB Netz-Anschlussgesuch für Gebäude Anmeldung einer geplanten WP-Anlage Vorgehen der/des VNB Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  12. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe Anmeldung WP, erforderliche Angaben 1 Antragsteller Bauherrschaft Standort Gebäudetyp Bestehender / neuer Netzanschluss Fabrikat/System der WP-Anlage Betriebsart (monovalent / bivalent mit nichtelektrischem Wärmeerzeuger Kein Speicher, technischer Speicher oder Pufferspeicher Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  13. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe Anmeldung WP, erforderliche Angaben 2 Maximale Summe elektr. Leistung für ganze WP-Anlage bei - 8 oC bei - 15 oC Notheizung ja / neinWenn vorhanden, elektrische Leistung bei - 15 oC Wassererwärmung mit gleicher / separater WP-Anlage Evtl. vorhandene ortsfeste elektrische Heizung(en)Ersatz ja / nein Vorgesehenes Inbetriebsetzungsdatum Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  14. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe Bewilligung durch VNB Güte der Anmeldung? (Beurteilung aufgrund Erfahrung) Netzanschluss für diese Objekt vorhanden / angemeldet? Wenn nein, Anmeldung für Netzanschluss verlangen Sind alle verlangten Angaben vorhanden? Vergleich angemeldete WP-Daten mit Herstellerdaten Rückfragen bezüglich Unklarheiten Bewilligung mit VNB Standard-FormularDas Standardformular des VNB enthält technische Bedingungen und mögliche Sperrzeiten für WP Anlagen Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  15. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Anmeldung einer geplanten Wärmepumpe Formular „Bewilligung durch VNB“ Identifikation der Anlage Technische Bedingungen mit Begründungen Sperrzeiten für WP-Anlage und evtl. Notheizung Vorgaben für Wassererwärmungsanlage Weiteres Vorgehen bezüglich Zusammenarbeit Kunde / Installateur mit VNB Verantwortlichkeiten von Antragsteller und Bauherrschaft Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  16. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB „Belohnung“ für die Kooperation eines Kunden Beim Auftreten kritischer Belastungsverhältnisse: Langfristige Einhaltung der vorgegebenen technischen Bedingungen (Sperren) Zulassung einer technischen Kontrolle der WP-Anlage durch den VNB ca. zwei Jahre nach Inbetriebnahme Mitteilung von Veränderungen → Rabatt auf Energiepreis Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  17. Wärmepumpen Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber (VNB)Möglichkeiten zur Einflussnahme durch VNB „Belastung“ für fehlende Kooperation → Leistungszuschlag auf Energiepreisoder → Zähler mit Leistungsmessung Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  18. Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  19. Fotovoltaik„nicht technische“ ProblemstellungenBFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA A1 Eigenverbrauch, saldierend „Bei Anlagen ≤ 3 kW kann eine Saldierung der ein- und ausgespiesenen Mengen erfolgen (entweder mit hin- und rücklaufenden Zähler oder rechnerisch). Ansonsten muss die Gleichzeitigkeit berücksichtigt werden.“ Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  20. Fotovoltaik„nicht technische“ ProblemstellungenBFE Empfehlungen bezüglich Anschluss von EEA A2 Eigenverbrauch, Überschuss „Kann bei Neuanlagen installiert werden, bei welchen die produzierte Energie in erster Linie durch den Produzenten genutzt wird.“ Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  21. Fotovoltaik„nicht technische“ ProblemstellungenNet Metering für kleinere Anlagen anstelle KEV Gemäss Faktenblatt 1 des Bundesrates vom 18.04.2012: Erste Massnahmen Energiestrategie 2050 „Keine KEV-Unterstützung mehr für kleine Fotovoltaikanlagen (< 10 kW): Es werden einmalige Beiträge in Höhe von maximal 30% der Investitionskosten ausbezahlt. Die Anlagen sollen nach dem Prinzip der Eigenverbrauchsregelung nicht mehr den gesamten Strom vom Netzbetreiber beziehen, sondern nur die Elektrizität, die sie selber nicht produzieren können (net metering).Der Mehrwert liegt in der Einsparung von Strombezugskosten.” Eine Aussage wie gemessen werden muss fehlt! Gemäss SWISSOLAR werden bei net metering Produktion und Eigenbedarf saldiert. Ein Plusenergiehaus müsste somit dem VNB für Energie und Netznutzung nichts mehr bezahlen! Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. November 2013

  22. Fotovoltaik„nicht technische“ ProblemstellungenDruck zur Einführung eines Produktes für alle Kunden Kunden, die sich nicht beim Elektrizitätsversorger melden und wieder das alte Angebot bestellen, werden automatisch zu Bezügern eines teueren Produktes ohne Kernenergie. Es wird damit gerechnet, dass ein bedeutender Teil der Kunden dies gar nicht realisieren wird. Bei vielen Kunden könnte ein solches Vorgehen nachhaltige negative Gefühle bewirken! Zudem ist es ein wettbewerbsrechtlich verpöntes Vorgehen. Alle Kunden zahlen bereits eine Abgabe für die Förderung von NEE. Da Energie aus KKW während Jahrzehnten noch nicht ersetzt werden kann, wird ein falsches Zeichen gesetzt. Vor Einführung eines solchen Verfahrens ist ein politischer Entscheid erforderlich! Pool Aargau Nord - Ost 26. Delegierten-Versammlung, 09. Mai 2012

  23. Nächste Delegiertenversammlungen Mittwoch 7. Mai 2014, 18:00 Uhr Organisation EV Gebenstorf AG (Marcel Hayoz) Mittwoch 5. November 2014, 18:00 Uhr Organisation? Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013

  24. Pool Aargau Nord - Ost 29. Delegierten-Versammlung, 6. Nov. 2013

  25. Fotovoltaik„nicht technische“ ProblemstellungenVirtuelles HKN-System verhindert Doppelzählung Energiedaten swissgrid Konto Produzent Konto Händler Konto Energie-Lieferant HKN HKN + Öko Elektrisches Netz(physisch) E+NN Rechnung Kunde Produzent Pool Aargau Nord - Ost 28. Delegierten-Versammlung, 08. Mai 2013

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