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VO C3: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft

VO C3: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft. 10. Stunde am 17.1.2008 POLITIK in der EUROPÄISCHEN UNION. Univ.- Prof. Dr. Herbert Gottweis Stud.-Ass. Paul Just paul.just@univie.ac.at Wintersemester 2oo7/o8 http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/herbert.gottweis /.

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VO C3: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft

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  1. VO C3: Einführung in die Vergleichende Politikwissenschaft 10. Stunde am 17.1.2008 POLITIK in der EUROPÄISCHEN UNION. Univ.- Prof. Dr. Herbert Gottweis Stud.-Ass. Paul Just paul.just@univie.ac.at Wintersemester 2oo7/o8http://www.univie.ac.at/politikwissenschaft/herbert.gottweis/

  2. Die Bedeutung der Europäischen Union • ist EU ein politisches System?~ nach D. Easton: => „authoritative allocation of values“~ System sui generis • die europäische Ebene muss bei den nationalen politischen Systemen immer ‚mitgedacht‘ werden 18000 4000 Abbildung: Zunahme des geltenden Gemeinschafts-rechts 1983 1995 2000

  3. Was ist die EU? - Ein Staat? Ein politisches System? Ein politisches System nach G. Almond (1956) und D. Easton (1957) (Vgl Hix 1999); • There is a stable and clearly-defined set of institutions for collective decision making and rules governing relations between and within these institutions. 2. Citizens and social groups seek to achieve their political desires through the political system, either directly or through interest groups and political parties. 3. Collective decisions in the political system have significant impact on the distribution of economic resources and the allocation of social and political values across the whole system. 4. There is continuous interaction (‘feedback’) between these political outputs, new demands on the system, new decisions and so on. Im Werberschen Sinne wäre die EU jedoch kein Staat, weil das Monopol auf legitime Machtausübung fehlt. Für G. Almond fallen diese beide Begriffe „Staat“ und „polit. System“ unweigerlich zusammen. Oder denken wir den Staat als historisch kontingente Erscheinung (West-Europa 16.-Mitte 20.Jh.) und die EU als neues und komplexes polit. System, als ein politisches System sui generis.

  4. Wie es dazu gekommen ist: GESCHICHTE I • Hintergrund: u.a. zwei von Europa ausgehende Weltkriege • „Gründungsverträge“:~ 1951:Vertrag überdie Gründung der Europäischen Gemeinschaftfür Kohle und Stahl (EGKS)~ 1957 in Rom: Vertrag zur Gründung der Europä-ischenWirtschafts-gemeinschaft (EWG) und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomge-meinschaft (EAG,Euratom)

  5. GESCHICHTE II • Erweiterungen~ 1973: Großbritannien, Dänemark, Irland~ 1981: Griechenland~ 1987: Spanien und Portugal~ 1995: Finnland, Schweden, Österreich~ 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern ~ 2007: Bulgarien und Rumänien • Neben der Erhöhung der Mitgliederzahl auch Prozess der Vertiefung der Integration~ Anzahl der Politikfelder~ Regelungsdichte

  6. GESCHICHTE III • 1992 in Maastricht: Vertrag über die Europäische Union„Änderungsverträge“:1965 in Brüssel: Fusionsvertrag 1987 trat EinheitlicheEuropäischeAkte (EEA) in Kraft1997: VertragvonAmsterdam2001: Vertrag von Nizza • 29. Oktober 2004: Unterzeichnung der Verfassung in Rom • PRINZIP DER RECHTSSTAATLICHKEIT Ablehnung der EU-Verfassung bei Volks- abstimmungen in Frankreich und den Niederlanden

  7. GESCHICHTE IV Vertrag von Lissabon • Der Reformvertrag wird am 13.Dezember von den Vertretern der EU-27 unterzeichnet • ersetzt die gescheiterte EU-Verfassung • nach erfolgreichen Ratifikationen durch die Mitgliedsländer tritt der Reformvertrag am 1. Januar 2009 in Kraft (Art. 6) • eine Überarbeitung nach Art. 46 möglich; jeder Mitgliedstaat oder die Kommission können dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen

  8. ... Entwicklung Europäische Politik wird heute häufig aus der Perspektive der Globalisierung und dem „Ende“ des Nationalstaats diskutiert=> Stichwort: „governance“ (wie z.B. die Turbulenzen auf den international Finanzmärkten oder Klimawandel)

  9. Europa heute • EU-27 (gelb) • ca. 495 Millionen Einwohnern (Bevölkerungsdaten 2007: Schätzung EU/Eurostat) • Kandidatenländer: • Mazedonien, Kroatien und Türkei (blau) [Quelle:http://europa.eu/abc/european_countries/index_de htm, Zugriff am 14.1.2008]

  10. EUROPÄISCHE UNION Einheitlicher Institutioneller Rahmen I. Säule:Europä-ische Gemein-schaft (EG) II. Säule:Gemeinsame Außen- und Sicherheits-politik (GASP) III. Säule:Polizeiliche und justizielle Zusammen-arbeit VERTRÄGE GEMEINSCHAFTSPOLITIK INTERGOUVERNEMENTALE EBENE

  11. Wirtschafts- und Sozial-ausschuss EuGH EUROPÄISCHE EBENE EZB EUROPÄISCHER RAT EUROP. PARLAMENT RAT DER EU Ausschuss der Regionen KOMMISSION Europ. Rechnungshof NATIONALE EBENE(N)

  12. Der EUROPÄISCHE RAT (The European Council) • 1974 in Paris gegründet trifft sich in etwa 2 mal pro Jahr • setzt sich aus den jeweiligen obersten politischen Entscheidungsträgern zusammen (Regierung- oder Staatschefs) • gibt der Union „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fest“ • NEU: Der Präsident des Europäischen Rates (Vertrag von Lissabon) Statt der bislang rotierenden Präsidentschaft soll die EU künftig von einem Ratspräsidenten geführt werden, der die Union auch nach Außen vertritt und alle zweieinhalb Jahre vom europäischen Rat neu bestimmt wird. Hauptziel; „die Vorbereitung und Kontinuität der Arbeiten des Europäischen Rates zu gewährleisten und auf einen Konsens hinzuarbeiten.“

  13. Der MINISTERRAT DER EU (auch RAT DER EU) The Council of Ministers (The Council of the EU) • setzt sich je nach Politikbereich aus den jeweils zuständigen nationalen Ressortministern zusammen • verfügt über ausschließliche Entscheidungsbefugnisse bei Politikfeldern aus II. und III. Säule • Willensbildung auf mehreren Ebenen:1) Arbeitsgruppen nationaler Beamter 2) Ausschuss der Ständigen Vertreter (~> COREPER) 3) Rat [4) Ebene der nationalen Staats- und Regierungchefs] • beträchtliche Variationsbreite der Entscheidungsregeln • NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon: ~ Weitere Einschränkung der nationalen Veto-Rechte ~ Einführung der Doppelten Mehrheit: 55 % der EU Staaten & 65% der Bevölkerung, mind. 15 Staaten müssen zustimmen ~ ab 2014 (im Einzelfall 2007)

  14. MOVEMENT OF A DOSSIER THROUGH THE COUNCIL HIERARCHY: Amendment of Council Directive 64/433 EEC on health problems affecting intra-Community trade in fresh meat: consultation procedure 7-8/2/83 Adoption of Directive as an „A“ point 18/1/83 Discussion of COREPER and ad hoc WG reports Agricul-tural Council 13-14/12/82 Discussion of COREPER Report 10/12/82 Initial discussion of draft directive 12/1/82 Discussion of problem areas 2/2/83 Final decission COREPER I Ad Hoc working group of attachés 17/1/83 Discussion on date of implementation of annexes Late January Discussion of Specific points of disagreement Working Group of experts

  15. KOMMISSION • ist in allen Politikfeldern von der Vorbreitung bis zur Kontrolle beteiligt • im Bereich der I. Säule:~ alleiniges Initiativrecht~ „Hüterin der Verträge“ => Klage vor EuGH • NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon: ~ Das derzeitige Prinzip, dass jeder Mitgliedsstaat einen Kommissar stellt, wird abgeschafft. Ab 2014 sollen nur noch zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen - die übrigen Posten werdenim Rotationsverfahren vergeben.~ direkte Verknüpfung der Wahlergebnisse zum Europäischen Parlament und der Wahl des Kandidaten für das  Amt des Kommissionspräsidenten ~ Stärkung des Kommissionspräsidenten: kann einzelne Kommissare ihres Amtes entheben

  16. Das EUROPÄISCHE PARLAMENT • Mitwirkungsmöglichkeiten des EP wurden konstant erweitert • Bandbreite parlamentarischer Beteiligungsmöglichkeiten je nach Politikfeld • NEU: Änderungen durch Vertrag von Lissabon:~ Zahl der Abgeordneten darf die Zahl 751 (750 und der Präsident) nicht übersteigen. ~ Ausweitung der Kompetenzen in den Bereichen Rechtsetzung, Haushalt und Genehmigung internationaler Vereinbarungen

  17. EUROPEAN „MODES OF GOVERNANCE“ • je nach Politikfeld unterschiedliche Verfahrensabläufe(allein bis zum Vertrag von Nizza: 38 verschiedene) • I. Säule:Gemeinschaftsmethode(n)~> Zusammenwirken von Kommission, Parlament und RatDie 4 wichtigsten Verfahren sind: a) Mitentscheidungsverfahren: bei ca. 75%b) Anhörungsverfahren: z.B. im Bereich der Agrarpolitik c) Zusammenarbeitd) Zustimmung (des Parlaments): etwa bei Beitrittsverträgen • II. und III. Säule: intergouvernemental

  18. a) MITENTSCHEIDUNGSVERFAHREN • Parlament und der Rat teilen die Legislativgewalt Anwendung in u.a. folgenden Bereichen: • Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit • Recht auf Einreise, Aufenthalt und Verbleib in anderen Mitgliedstaaten • Niederlassungsrecht • Verkehr • Binnenmarkt • Beschäftigung • Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung • Durchführungsbeschlüsse in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds • Bildung

  19. MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [1 von 3] Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung) Weiterleitung an RAT – Verabschiedung des gem. Standpunktes mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung) Keine Stellungnahme EP macht Änderungsvorschläge EP äußert die Absicht den gem. Standpunkt abzulehnen Billigung des gem.Standpunktes Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit RAT kann VERMITTLUNGSAUSSCHUSS einberufen EP lehnt gem. Standpunkt mit absoluter Mehrheit ab EP macht Änderungsvorschläge Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt ist gescheitert Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme

  20. MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [2 von 3] Weiterleitung an die KOMMISSION zur Stellungnahme Billigung d. Änderung Ablehnung d. Änderung Weiterleitung an den RAT Billigung d. Änderungen mit qual. Mehrheit Billigung d. Änderungen mit Einstimmigkeit Nichterlass Einberufung des VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt ist gescheitert

  21. MITENTSCHEIUNGS-VERFAHREN [3 von 3] Gem. Entwurf binnen 6 Wochen Keine Einigung Weiterleitung an das EP (3.Lesung) Weiterleitung an RAT RAT billigt seinen ursp. Gem. Standpunkt, ggf. mit Abänderungen binnen 6 Wochen mit qual. Mehrheit Ablehnung EP lehnt gem. Standpunkt binnen 6 Wochen mit absol. Mehrheit ab Zustimmung mit qual. Mehrheit Zustimmung mit absol. Mehrheit EP lehnt gem. Standpunkt nicht ab Ablehnung Rechtsakt gescheitert Rechtsakt gescheitert Rechtsakt gescheitert Rechtsakt erlassen Rechtsakt erlassen

  22. b) ANHÖRUNGSVERFAHREN • der Rat ersucht das Parlament sowie andere Einrichtungen wie den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen um Stellungnahmen • kann obligatorisch oder optional sein Anwendung in u. a. folgenden Bereichen: • Änderung der Verträge • Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung • Landwirtschaft • Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politikfelder im Zusammenhang mit der Freizügigkeit

  23. Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EP zur Stellungnahme Weiterleitung an den RAT Verabschiedung des Rechtsaktes mit d. vorgeschriebenen Mehrheit Rechtsakt ist erlassen

  24. c) KOOPERATION • Initiiert durch die Kommission • dem Rat und dem EP vorgelegt • Gemeinsame Position wird gesucht

  25. Vorschlag der KOMMISSION Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT zur Stellungnahme (1.Lesung) Weiterleitung an den RAT – Verabschiedung des gemeinsamen Standpunkte mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an das EUROPÄISCHE PARLAMENT (2.Lesung) Billigung des gemeinsamen Standpunktes binnen 3 Monaten Abänderungsvorschläge zum gemeinsamen Standpunkt mit absoluter Mehrheit der Mitglieder binnen 3 Monaten Ablehnung des gemeinsamen Standpunktes mit absoluter Mehrheit der Mitglieder Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit Einstimmigkeit

  26. Rechtsakt ist erlassen Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit qualifizierter Mehrheit Weiterleitung an den RAT entgültiger Beschluss gemäß gemeinsamen Stanspunkt mit Einstimmigkeit Weiterleitung an die KOMMISSION zur Überprüfung und Stellungnahme innerhalb eines Monats Rechtsakt ist erlassen Rechtsakt ist erlassen Billigung der Änderungsvorschläge Ablehnung der Änderungsvorschläge Weiterleitung an den RAT Verabschiedung mit Einstimmigkeit, wenn überpr. Vorschl. geändert wird Verabschiedung des überprüften Vorschlags mit qual. Mehrheit Verabsch. m. Einstimmigkeit, wenn überpr. Vorschl. geändert wird Verabsch. d. überpr.Vorschlags mit qual. Mehrheit

  27. Von der “Verfassung” zum “Reformvertrag” Laeken Nationale Debatten Europäischer Konvent (28.Feb 2002-10.Juli 2003) EU-Verfassungskonferenz in Neapel (28./29. November 2003) Einigung im Juni 2004 Unterzeichnung am 29.10.2004 in Rom Notwendige Ratifizierung dr. Mitgliedsländer scheitert (Frankreich, NL) Debatten um einen “Reformvertrag” auf staatstypische Symbole wie “Hymne”, “Flagge”, “Verfassung” oder “Gesetze” wird verzichtet Ziele sind die gleichen geblieben? Vereinfachung Demokratie Transparenz Effektivität Legitimität Der lange Weg von Nizza nach Lissabon

  28. EU KONVENT 105 Mitglieder, eröffnet am 28.2.2002 Präsident Valéry Giscard d'Estaing (Frankreich) Vizepräsident Jean-Luc Dehaene (Belgien) Vizepräsident Giuliano Amato (Italien) PRÄSIDIUM 15 Regierungsvertreter der EU-Mitgliedsstaaten 13 Regierungsvertreter der Beitrittskandidaten (beratend) 30 Mitglieder der nat. Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten 26 Mitglieder der nat. Parlamente der Beitrittskandidaten (beratend) 16 Mitglieder des EP 13 Beobachter Wirtschafts- und Sozialausschuss (3), Ausschuss der Regionen (6), europ. Sozialpartner (3), Europäischer Bürgerbeauftragter 2 Vertreter der Europ. Kommission

  29. Verfassung: Weitere Änderungen • EU-GrundrechtschartaGroßbritannien behält sich „opt out“ vor, Polen und Irland fraglich • Stärkeres Mitspracherecht der Bürger: Bürgerinitiativen können mithilfe von einer Million Unterschriften die EU-Kommission auffordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten • Der Hohe Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (statt eines EU-Außenministers) gleichzeitig Vizepräsident der Kommission Europa als global player? • Austritt möglich

  30. Anmerkung: Die mit dem Vertrag von Lissabon einhergehenden Änderungen sind blau gekennzeichnet. HOHER VERTRETER für die Außen- und Sicherheitspolitik gleichzeitig VIZE-KOMMISSIONSPRÄSIDENT KOMMISSION Initiative EuGH PRÄSIDENT des EUROP. RATESvon Europ. Rat für 2,5 Jahre gewählt Initiative wählt Berichtspflicht Vorsitz wählt MINISTERRATnationale Ressortminister EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHER RATStaats- und Regierungschefs, Außenminister und Kommissionspräsident wählen EU BÜRGER

  31. Literatur Hix, Simon (1999): The Political System of the European Union. Basingstoke [u.a.]: Macmillan. Pollak, Johannes & Peter Slominski (2006): Das politische System der EU. Wien: WUV UTB. Pelinka, Anton (2005): Vergleich politischer Systeme. Wien: Böhlau UTB. Quellen http://europa.eu/index_de.htm, Das Portal der Europ. Union http://ue.eu.int/, Der Europäische Rat http://www.europarl.europa.eu/, Das Europ. Parlament http://ec.europa.eu/index_de.htm, Die Europ. Kommission http://europa.eu/lisbon_treaty/index_en.htm, Der Lissabon Vertrag http://euobserver.com

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