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Alterssicherung in Deutschland. IG Metall Vorstand, Isaf Gün. Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten. Quelle:DRV (2008): Rentenversicherung in Zeitreihen, S. 156-157, 163, 167. Verteilung der Rentenzahlbeträge. Alterssicherung in Deutschland Das Drei-Säulen Konzept. 1. Säule.
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Alterssicherung in Deutschland IG Metall Vorstand, Isaf Gün
Durchschnittliche Höhe von Versichertenrenten Quelle:DRV (2008): Rentenversicherung in Zeitreihen, S. 156-157, 163, 167.
Alterssicherung in DeutschlandDas Drei-Säulen Konzept 1. Säule 2. Säule 3. Säule Gesetzliche Rentenver- sicherung Betr. Alters-vorsorge Private Vorsorge Frauen sind stärker als Männer von der Qualität der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig. Denn sie haben kaum Zugang zu betrieblicher Altervorsorge und selten genug Einkommen, um private Vorsorge zu leisten.
Gesetzliche Beitragssatz- und Rentenniveauziele Die Beitragssatzziele der Bundesregierung haben Vorrang vor dem Sicherungsniveau: Beitragsziele bis 2020: nicht höher als 20 % bis 2030: nicht höher als 22 % Sicherungsniveau bis 2020: nicht unter 46 %vor Steuern bis 2030: nicht unter 43 % Beispiel: Die Durchschnittsrente (45 Beitragsjahre bei Durchschnittsverdienst) im Jahr 2030 soll 43 % des durchschnittlichen Einkommens eines Arbeitnehmers nicht unterschreiten. 2005 lag das vergleichbare Niveau noch bei 53%
Entwicklung des Nettorentenniveaus vor Steuern Daten-Quelle: VDR, Schätzstand Oktober 2003 - Geriesterte Werte ohne Rente mit 67
Eine Rente über Armutsniveau ist immer schwieriger zu erreichen Anzahl an Beitragsjahren zur Deckung des Grundsicherungsbedarfs Quelle: Arbeitnehmerkammer Bremen. Basis: Single, nach heutigen Werten.
Gesetzliche Rentenversicherung - Grundlagen • Wie errechnet sich die Altersrente? x Persönliche Entgeltpunkte Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert PEP beschreiben das Verhältnis des eigenen Bruttoverdiensts zum durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst im Kalenderjahr. 2011: 30.268 € Bei der Alters-rente beträgt dieser Faktor 1,0 Er reduziert sich, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Rentenwert beträgt 2011: Alter Bundesländer: 27,20 € Neue Bundesländer: 24,10 € Wer also 2011 z.B. 48.429 € verdient hat, bekommt 1,6 PEP gutgeschrieben, wer 18.161 € verdient hat, bekommt 0,6 PEP. = monatliche Bruttorente
Gesetzliche Rentenversicherung – der Eckrentner • „Maßstab“ der sozialen Absicherung in der GRV ist der so genannte Eckrentner. • Der Eckrentner hat 45 Jahre lang die Beiträge aus dem jeweiligen gesetzlichen Durchschnittsentgelt geleistet. • Der Eckrentner erhält derzeit 1224 Euro gesetzliche Altersrente (brutto).
Rentenrechtliche Zeiten • Wartezeit: Leistungen aus der GRV können nur beansprucht werden, wenn die Versicherte mindestens eine Zeit lang der Versicherung angehört hat. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für die Regelaltersrente. • Ausbildung: Bis zu 8 Jahre Schul- oder Hochschulausbildung werden nach dem 17. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeiten (Anrechnungszeiten) anerkannt (keine Rentensteigerung mehr!) Ab 2009: nur noch nichtakademische Ausbildungen an Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden bis zu 36 Monate zusätzlich rentensteigernd bewertet. • Kinderberücksichtigungszeiten:Die Zeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes wird (wenn in dieser Zeit keiner Berufstätigkeit nachgegangen wird) zur Erfüllung der Wartezeit angerechnet.
Beitragsfreie Zeiten-Pflichtbeitragszeiten • Kindererziehungszeiten:Für Geburten ab 1992: 3 EP pro Kind= 81,60 € Bei Geburten von 1992: 1 EP pro Kind= 27,20 € • Kinderbezogenen Höherbewertung:Nach 1992: Aufstockung der Rentenbeiträge bei Teilzeitbeschäftigung und Nichterwerbstätigkeit(+ gleichzeitige Erziehung von mind. 2 Kindern), wenn mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen. • Pflege:Zeiten der häuslichen Pflege werden als Pflegeversicherungszeiten als Pflichtversicherungsjahre angerechnet.Da die Pflegeversicherung Beiträge zahlt, wirken die Pflegezeiten auch rentensteigernd (allerdings nur minimal). Monatlicher Rentenanspruch zwischen 7,10 € und 21,31 € [2009]
Hinterbliebenenrente • Die „große“ Hinterbliebenrente: • wer bereits 45 Jahre alt ist oder • minderjährige Kinder erzieht oder • selbst erwerbsgemindert ist. • Für diejenigen, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen erhalten die „kleine Hinterbliebenrente“ Die Witwenrente errechnet sich aus der Rente des verstorbenen Ehemanns. Und beträgt: 25% bei der kleinen und 55% bei der großen Hinterbliebenenrente Reformen der Hinterbliebenrente • Absenkung der großen Witwen/Witwerrente von 60% auf 55% • Höhere Einkommensanrechnung • Einführung eines dynamischen Kinderzuschlags • kein Anspruch mehr im ersten Ehejahr bei sog. Versorgungsehen • Begrenzung der kleinen Witwenrente auf 2 Jahre.
Rentensplitting Rentensplitting • Alternative zur Anrechnung wie in der Hinterbliebenrente könnte das Rentensplitting sein: • Seit 1.1.2002 können Ehepaare wählen, ob sie anstelle der Hinterbliebenenrente ihre Rentenansprüche durch Rentensplitting untereinander aufteilen.
Altersrente für Frauen • Renteneintrittsalter auf 65 Jahre für Frauen erhöht. • davor Renteneintrittsalter 60 Jahre, gilt bis Jahrgang 52
Wer muss wann in Rente? Erstmals voll betroffen ist der Jahrgang 1963: Renteneintritt mit 67 Erstmals betroffen vom Stufenplan: Jahrgang 1947
Was wollen wir Gewerkschafterinnen? IG Metall fordert: • Alle rein ins Solidarsystem – Für eine solidarische Erwerbstätigenversicherung • Lebensstandardsicherung und Armutsvermeidung – beides muss drin sein • Betriebsrenten für alle • Rente mit 67 abschaffen- flexiblen Ausstieg vor und bis 65 ermöglichen! • Intakter Arbeitsmarkt- Voraussetzung für eine intakte Rente