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1.Begriff

1.Begriff. 2.Grundlage. 3.Ziel. 4.Links. EU übernimmt aktive Rolle in der Verbraucherpolitik einheitliche Handelsbedingungen, Produkt- und Lebensmittelanforderungen

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1.Begriff

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  1. 1.Begriff 2.Grundlage 3.Ziel 4.Links

  2. EU übernimmt aktive Rolle in der Verbraucherpolitik • einheitliche Handelsbedingungen, Produkt- und Lebensmittelanforderungen • Rechtsvorschriften, Koregulierung zwischen Verbraucher- und Unternehmensverbänden, Verhaltenskodizes & Verbraucherorganisationen tragen zum Schutz der Verbraucher bei • Europäische Akte (EEA) 1986 • Maastrichter Vertrag 1992 • erstes Programm für Verbraucherschutz und Informationspolitik im Jahre 1975 • 1999 Ausbau der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz innerhalb der Europäischen Kommission • Kommission nahm mit einer verbraucherpolitischen Strategie von 2002 bis 2006 eine Neuausrichtung vor 1.Begriff 2.Grundlage 3.Ziel 4.Links 3

  3. §13 BGB: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. • § 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes: • (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. 1.Begriff 2.Grundlage 3.Ziel 4.Links 4

  4. Drei Schlagworte sind bezeichnend für die Verbraucherpolitik der EU: • 1. Schutz • 2. Durchsetzung • 3. Mitwirkung • EU-weit soll ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet werden. Ebenso sollen die Rechtsvorschriften zum Schutz der Konsumenten wirksam durchgesetzt werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik teilhaben zu lassen. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2003 eine europäische Verbraucherkonsultationsgruppe ins Leben gerufen, zu denen Vertreter nationaler Verbraucherorganisationen sowie der Kommission zählen. 1.Begriff 2.Grundlage 3.Ziel 4.Links 5

  5. www.bundesregierung.de 1.Begriff 2.Grundlage 3.Ziel verbraucherschutz.wtal.de 4.Links www.vzbv.de www.verbraucherschutz-forum.de 6

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