360 likes | 817 Views
Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung. Ritz Katja , Sascha Curth, Sebastian Schulz, Hartmut Jordan. Inhalt. Einleitung BGB Gesellschaft OHG ( Offene Handelsgesellschaft ) KG ( Kommanditgesellschaft ) Stille Gesellschaft Entscheidungskriterien.
E N D
Die unterschiedlichen Personengesellschaften: Begriff und Bedeutung Ritz Katja , Sascha Curth, Sebastian Schulz, Hartmut Jordan
Inhalt • Einleitung • BGB Gesellschaft • OHG ( Offene Handelsgesellschaft ) • KG ( Kommanditgesellschaft ) • Stille Gesellschaft • Entscheidungskriterien
Personengesellschaft Was ist eine Personengesellschaft? Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform des Unternehmens.
Rechtliche Faktoren • Firma • Handelsregister-Eintrag • Publizität des Jahresabschlusses • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis • Haftung • Besteuerung
Betriebswirtschaftliche Faktoren • Kapitalaufbringung • Erfolgsverteilung • Mitbestimmung • Kreditbasis
Einzel- und Gemeinschaftsunternehmung Einzelunternehmung: -wird vom Eigentümer in alleiniger Verantwortung geführt Gesellschaftsunternehmen: - ist Zusammenschluß von mind. 2 Personen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen Ausnahme: Ein-Mann-GmbH
Personalgesellschaften - sind personenbezogen - Eigentümer der Gesellschaft üben die Geschäftsführung und Vertretung aus - Kapitalaufbringer = Eigentümer - ist Eigentümergesellschaft - Gesellschafter sind natürliche Personen - Kapital wird von wenigen Mitgliedern aufgebracht - einzelne Mitglieder haften persönlich
Kapitalgesellschaften - sind kapitalbezogen - Trennung von Eigentümern und Angestellten - ist Managergesellschaft - Gesellschaft ist juristische Person - Kapital wird von vielen Mitgliedern aufgebracht - einzelne Mitglieder haften nicht persönlich
BGB Gesellschaft - die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts GdbR Allgemeines Rechtsbeziehungen 1.) im Innenverhältnis 2.) im Außenverhältnis
Rechtsbeziehung im Innenverhältnis Denkbare vertragliche Abweichungen: 1. Gesamtgeschäftsführung mehrerer Gesellschafter 2. Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter 3. Geschäftsführung mit Stimmenmehrheit
Zusammenfassung der Rechtsbeziehungen Im Innenverhältnis: Der Gesellschafter darf Handlungen vornehmen, ohne die Pflichten gegenüber Mitgesellschaftern zu verletzen. Im Außenverhältnis: Der Gesellschafter darf für die Gesellschaft nach außen rechtswirksam handeln.
Auflösungsgründe - Erreichung des vereinbarten Zwecks §726 BGB - Tod eine Gesellschafters sofern im Gesellschaftsvertrag nicht eine andere Regelung getroffen wurde § 727 BGB - Konkurseröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters § 728 BGB
Auflösungsgründe Hinweis: GdbR ist nicht rechtsfähig und kann daher nicht in Konkurs gehen. Konkurseröffnung sowie Klage sind nur gegenüber den Gesellschaftern möglich
Die Offene Handelsgesellschaft • Die OHG ist ein Zusammenschluss • von zwei oder mehr Kaufleuten zum • gemeinsamen Betrieb eines • vollkaufmännischen Handelsgewerbes • unter einer Firma.
Namen der OHG Die Firma der OHG muß mindestens den Namen eines Gesellschafter, mit Zusatz enthalten (§19 HGB) • August Seelmann und Co. • Sellmann OHG • Meier & Finke
Kapital und Haftung OHG Eigenkapital: Die Gesellschafter sind zur Kapitalaufbringung verpflichtet. Haftung: Jeder Gesellschafter haftet gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft -unbeschränkt, - unmittelbar und -gesamtschuldnerisch.
Geschäftsführung und Vertretung: Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. - Geschäftsführungsbefugnis -> Innenverhältnis - Vertretungsbefugnis -> Außenverhältnis
Gewinnberechtigung OHG Gewinnberechtigung: Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt der §121 HGB. Danach erhält jeder Gesellschafter zunächst eine 4% ige Verzinsung seine der jahresdurchschnittlichen Kapitalanteile. Der Rest wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.
Beispiel OHG Die Wagner OHG erzielte im vergangenen Jahr einen Reingewinn in Höhe von 45.000 DM. Das Eigenkapital von Wagner beträgt 300.000,- DM, das von Wunsch 150.000,- DM. Der Gewinn wird nach Vorschrift des HGB verteilt.
Gründung OHG Die Gründung und Weiterführung der OHG erfolgt durch mind. Zwei Personen. Zur Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser ist zwar an keine Form gebunden, sollte jedoch schriftlich abgeschlossen werden.
Auflösung OHG Auflösungsgründe können sein: • Tod oder Kündigung eines Gesellschafters • Auflösungsbeschluß der Gesellschafter • Konkurseröffnung • Ablauf der vereinbarten Dauer der OHG
Kommanditgesellschaft • Wesen • Firma • Gründungsvorgang • Geschäftsführung und Vertretung • Haftung • Verteilung von Gewinn und Verlust
Rechtsform KG Die Kommanditgesellschaft hat zwei Arten von Gesellschaftern • Komplementäre – persönlich haftende Gesellschafter. Den Gläubigern gegen haftet neben dem Firmenvermögen auch das Privatvermögen der Komplementäre. • Kommanditisten- Haftung nur in Höhe seiner Einlage, nicht jedoch mit dem Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft Einlagen werden mit 4% verzinst Restgewinn im Verhältnis 2:1.
Stille Gesellschaft • Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung; er wird nicht in das Handelsregister eingetragen. Er stellt dem Unternehmen Geld zur Verfügung und wird dafür am Gewinn des Unternehmens beteiligt. • Er haftet nur mit seiner Einlage.
Eine kleine Sanitärfirma • 1 Meister ( Chef ) • 1 Geselle • Eigenes Lager • Kleines Büro • 20.000,- EK • Installation von Heizungen und Bädern
Der Chef • Ist ein Eigenbrödler will keine Teilhaber • Will alleine Entscheiden • Will nicht mehr als 250.000,- Umsatz im Jahr machen • Will schnell entscheiden können • Will den ganzen Gewinn für sich haben • Arbeitet so nebenher, wie sein Geselle
Auf Wiedersehen Eure WI 98