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Hygienebegehungen und Hygieneanalysen. Beratung zum Infektionsschutz- gesetz. Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich Hygiene. Erstellung von Desinfektionsplänen. Beratung bei speziellen Fragestellungen. Hygienemanagement in der Altenpflege.
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Hygienebegehungen und Hygieneanalysen Beratung zum Infektionsschutz- gesetz Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich Hygiene Erstellung von Desinfektionsplänen Beratung bei speziellen Fragestellungen Hygienemanagement in der Altenpflege In sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens stellen die Anforderungen eines ständig aktuellen Hygienemanagements eine selbstverständliche aber dennoch eine besondere Herausforderung dar. Die Einhaltung der gängigen Vorschriften und Empfehlungen vonseiten der Gesetzgeber, Behörden und fachlichen Organisationen verlangt eine stetige Weiterentwicklung und die Anpassung des Hygienemanagements durch:
Rechtsgrundlagen der Hygienemaßnahmen: Gemeinschaftseinrichtungen nach §§ 33–36Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001 sind Kinderkrippen, -gärten, -tagesstätten, -horte, Schulen, Ferienlager, Ausbildungseinrichtungen,Altenheime wie Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Heimgesetz oder vergleichbare Einrichtungen, z.B. Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen,Gemeinschaftsunterkünfte für Spätaussiedler, Asylbewerber und Obdachlosen- sowie Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.
Ein Hygienebeauftragter in der Einrichtung muss daher: • rechtliche Grundlagen kennen, damit arbeiten können • Reinigungs-, Desinfektions- und Hygienepläne verstehen • einfache Grundlagen der Mikrobiologie beherrschen • Hygienemaßnahmen bei wichtigen Krankheiten kennen • Desinfektionsmaßnahmen nach dem Bedarf anordnen • Grundlagen zu mikrobiologischen Kontrollen beherrschen • die Bewertung von mikrobiologischen Kontrollen verstehen • Abfallgesetzgebung und Abfallklassifizierungen kennen • Haus- und Körperungeziefer, Schädlinge feststellen können • Küchenhygiene inkl. rechtlicher Grundlagen kennen • die Konzeption der Lebensmittelhygieneverordnung prüfen • die Personalschulung gemäß den rechtlichen Anforderungen durchführen, u.a. § 35 IfSG
Desinfektion • Abtötung bzw. Schädigung • bestimmter unerwünschter • Mikroorganismen mit dem Ziel, • Infektionen zu verhindern • Wäschedesinfektion • Desinfektion von • Ausscheidungen Allgemeine Hautdesinfektion/-antiseptik • Flächendesinfektion und • -reinigung • desinfizierende Reinigung • gezielte Flächendesinfektion • Reinigung ohne • Desinfektionsmittel • Schleimhautdesinfektion/ • -antiseptik • Elimination bzw. weitgehende • Reduktion der physiologischen • mikrobiellen Schleimhautflora Hygienische Händedesinfektion Die hygienische Händedesinfektion ist die wichtigste Maßnahme zur Verhütung von Infektionen. Sie dient sowohl dem Schutz des Heimbewohners als auch dem eigenen Schutz. Übliche Hygienemaßnahmen in der Altenpflege Minimalthemen zur Erstellung eines HYGIENEPLANS in der Altenpflege !!!
Wie muss ein „Hygieneplan Pflege“ aussehen? Hygienebeauftragter überprüft und gewährleistet durch Hygienevisiten