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Herzlich willkommen!. Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010. 27. Januar 2010 Werner Waterkamp Werner Koop. Selbsthilfegruppen. Definition Selbsthilfegruppen sind: freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene
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Herzlich willkommen! Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010 27. Januar 2010 Werner Waterkamp Werner Koop
Selbsthilfegruppen • Definition • Selbsthilfegruppen sind: • freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene • deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten, • von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind. • gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch • Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet • SHG werden nicht von professionellen Helfern (z.B. Ärzten, Therapeuten) geleitet Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Selbsthilfegruppen Ziele: persönliche Lebensqualität verbessern die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Formen der Förderung • finanzielle Förderung • Pauschalförderung • Projektförderung • Sachmittelförderung • personelle Unterstützung • ideelle Förderung Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Pauschalförderung Pauschale Förderung (Gemeinschaftsförderung) finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (Zuschüsse zu den „laufenden Kosten“) • regelmäßige Gruppentreffen (Raumkosten und Raummiete) • Büroausstattung und Sachkosten (PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) • Pflege des Internetauftritts / Homepage • Kosten der Verbandsmedien / Flyer • Schulungen und Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und Verbandsarbeit abzielen (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen) • Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) und regionalen Arbeitsgruppen Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Projektförderung Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung) • finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten Vorhaben und Aktionen (z. B. Veranstaltungen, Aktionen, Tag der offenen Tür) • Faltblätter (anlassbezogen zum Projekt) • Informationsmedien (anlassbezogen zum Projekt) • Druckkosten (anlassbezogen zum Projekt) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Umfang der Förderung bedarfsbezogen und angemessen – Wirtschaftlichkeitsgebot gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen • Gesamtvolumen: 0,57 Cent je Versicherten pro Jahr • jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der Bezugsgröße nach § 18 SGB V Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der eingegangenen Anträge und des nachvollziehbaren Förderbedarfs. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
57 Cent Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010Förderstränge und Förderumfang Pauschalförderung kassenartenindividuelle Projektförderung je 28,5 Cent Bundesebene / SHO Bund Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse 5,7Cent Spitzenverbände der KK Landesebene / SHO Land 5,5 Cent Landesverbände der KK nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung („Überlauftopf“) örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen 7,4Cent Krankenkassen Selbsthilfekontaktstellen 9,9 Cent Landesverbände der KK Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Fördermöglichkeiten vor Ort Gemeinschaftsmittel Ausschließlich pauschale Förderung Kassenindividuelle Mittel für die Projektförderung Zeitlich begrenzte Vorhaben (Veranstaltungen) Kassenindividuelle Mittel für die gemeinsame Projektförderung Die örtlichen Krankenkassen können gemeinsame Projekte fördern (z.B. Selbsthilfetage) Kassenindividuelle Mittel Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel aufgestockt werden. Freiwillige Entscheidung der Krankenkasse. Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Voraussetzungen für eine Förderung • Zielsetzung: Prävention oder Rehabilitation der Versicherten • Interessenwahrnehmung durch Betroffene • Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten • Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des SelbsthilfeNeutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen • Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch Einnahmequellen) und Mittelverwendung z. B. öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Ergänzende Fördervoraussetzungen • Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit • Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern • Gründungstreffen und öffentliche Bekanntmachung • Benennung eines nur für die Zwecke der SHG gesonderten Kontos • Sicherstellung des Verfügungsberechtigten, dass die Fördermittel nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Ausschluss der Förderung • Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände etc. • Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Kino, Konzert- oder Theaterbesuche) • Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining, Reha-Sport • Soziotherapie • Therapiegruppen (Psychotherapie, Ergotherapie etc.) • Primärpräventive Maßnahmen (Präventionskurse) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Änderungen ab 01.01.2010 Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Krankenkassen • verständigen sich auf gemeinsame und einheitliche Förderhöhen • benennen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel • veröffentlichen die an die SHG ausgeschütteten Mittel aus der Pauschalförderung (summarisch mit Anzahl der geförderten Gruppen) • machen außerdem die zusätzlichen Mittel aus der kassenindividuellen Förderung bekannt • und begründen die Ablehnung eines Förderantrages Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Änderungen ab 01.01.2010 Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung Selbsthilfegruppen • machen ihre Einnahmequellen transparent (z. B. Öffentliche Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder Faltblättern) Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
Regionalbudgets Regierungsbezirk Münster Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD Bocholt
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