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Gliederung

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft. Gliederung. Aufgaben der GEMA Internationale Verbindungen GEMA-Mitgliedschaft Lizenzierung und Inkasso Gesamtvertrag. 1. Aufgaben der GEMA. Begriff: GEMA

edmund
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Presentation Transcript


  1. Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung:Die GEMA – Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

  2. Gliederung • Aufgaben der GEMA • Internationale Verbindungen • GEMA-Mitgliedschaft • Lizenzierung und Inkasso • Gesamtvertrag

  3. 1. Aufgaben der GEMA

  4. Begriff: GEMA • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und • mechanische Vervielfältigungsrechte • Rechtliche Form • Wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung • Satzung • § 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins • Schutz des Urhebers • Wahrnehmung seiner Rechte • Kontrolle • unterliegt der Staatsaufsicht durch • Deutsche Patent- und Markenamt • Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt

  5. Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG): das ausschließliche Recht, “sein Werk in körperlicher Form zu verwerten” (§ 15 I UrhG) bzw. „in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben“ (§15 II UrhG) das Recht auf “eine angemessene Vergütung” (§11 UrhG) für jede Nutzung seiner Werke.

  6. Formen der Rechtewahrnehmung Individuelle Wahrnehmung der Rechte Kollektive Wahrnehmung der Rechte = durch den Rechteinhaber selbst = durch die GEMA

  7. Zahlen und Fakten (2011) • über 64.000 Mitglieder • über 1 Millionen Berechtigte aus dem Ausland • insgesamt ca. 5 Millionen geschützte Werke • 1.074 Mitarbeiter • ca. 825 Mio. EUR Gesamtertrag • 14,9 % Kostensatz

  8. 2. Internationale Verbindungen

  9. Gegenseitigkeitsverträge Die GEMA ist mit ausländischen musikalischen Urheberrechtsgesellschaften durch ein Netz sogenannter Gegenseitigkeitsverträge verbunden, die eine gegenseitige Rechteeinräumung und -wahrnehmung sicherstellen. Weltrepertoire der Musik Aufgrund dieser Verträge ist die GEMA in der Lage, in Deutschland die Rechte am Weltrepertoire der Musik anzubieten.  GEMA-Vermutung (Beweislastumkehr)

  10. 3. GEMA-Mitgliedschaft

  11. Urheberrecht giltbis 70 Jahrenach Tod des Urhebers. Rechtsnachfolger Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.B. Inter-preten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.B. GVL, VG Wort).

  12. 4. Lizenzierung und Inkasso

  13. Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen • Aufführung (Live-Musik) • Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern • Wiedergabe von Funksendungen • Filmvorführungen • Weiterübertragung von Musik • Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern • Musik auf Internetseiten

  14. Anmeldung von Veranstaltungen • Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen: keine feste Form vorgeschrieben (per Post, E-Mail, Fax oder telefonisch) • Wichtig sind folgende Angaben:- Datum- Uhrzeit- Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis)- Musikart • Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz (§97 UrhG): +100% Kontrollkosten

  15. Aufführungsrecht: Vergütungssätze U-VK 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern

  16. Wiedergaberecht: Vergütungssätze M-U 2012 Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe

  17. Härtefallnachlassregelung • normalerweise: Berechnung der Aufführungsgebühren anhand festgelegter Tarife (Raumgröße & Eintrittsgeld) • aber: bei Ausbleiben der erwarteten Besucher, d.h. zwischen tatsächlichen Einnahmen und GEMA-Forderung ist ein deutliches Missverhältnis -> auf Antrag des Veranstalters kann Ermäßigung der GEMA-Tarifgebühren erfolgen (anstelle des Tarifsatzes werden nur noch 10% der tatsächlichen Einnahmen erhoben) • immer jedoch Mindestsatz • Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden

  18. Tarifreform ab 2013 – neue Tarif U-V und M-V

  19. Ziele der Tarifreform Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig • ausgewogener • einfacher • transparenter und • nachvollziehbarer werden. Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, welche von Kunden und Politik an uns herangetragen wurden.

  20. Auswirkung • künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl (von 11 Tarifen auf künftig 2 Tarife) • Vereinfachung der Tarife • deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate • angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen • dadurch bessere Marktakzeptanz • keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb des Mindestsatzbereichs)

  21. Beispiel 1: Tanzveranstaltung • Tanzveranstaltung mit Live-Musik im Saal eines Gastronomiebetriebes • Raumgröße    300 m² • Eintrittsgeld   EUR 3,00 • Umsatz aus Eintrittsgeld bei 300 Gästen: EUR 900,00 • Vergütung bis 31.12.2012:   EUR 192,80 netto • Vergütung ab 01.01.2013:   EUR    90,00 netto

  22. Beispiel 2: Schützenfest • "Schützenfest" mit Live-Musik • Veranstaltungsfläche    1.000 m² • Eintrittsgeld                     EUR 12,00 • Umsatz aus Eintrittsgeld bei 1.000 Gästen: EUR 12.000,00 • Vergütung bis 31.12.2012:  EUR 770,40 netto • Vergütung ab 01.01.2013: EUR 1.200,00 netto

  23. 5. Gesamtvertrag

  24. Gesamtvertrag • Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung • Je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig • bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann • für die Zukunft wird angestrebt:  Bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt, bzw. nachberechnet.

  25. Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.V. • Jahres- und Monatsversammlungen • Vortragsabende • Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz • Festakte bei offiziellen Gelegenheiten • Totenfeiern • Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung • Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. „Pausenmusik“), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern • uvm.

  26. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  27. GEMA Bezirksdirektion NürnbergIhre Ansprechpartner vor Ort:Stefanie Fuchs, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-205E-Mail sfuchs@gema.deMatthias Zettner, Kundenbetreuer OberbayernTel. 0911/93359-204E-Mail mzettner@gema.deEmine Yergin, Kundenbetreuerin OberbayernTel. 0911/93359-268E-Mail eyergin@gema.de

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