1.15k likes | 1.36k Views
Entscheidungstheorie Teil 2: Werte- und Zielsystem Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald. Gliederung. 1 Grundlagen Werte- und Zielsystem 2.1 Entwicklung eines Wertesystems 2.2 Entwicklung eines Zielsystems
E N D
EntscheidungstheorieTeil 2: Werte- und ZielsystemProf. Dr. Steffen FleßaLst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und GesundheitsmanagementUniversität Greifswald
Gliederung 1 Grundlagen • Werte- und Zielsystem 2.1 Entwicklung eines Wertesystems 2.2 Entwicklung eines Zielsystems 3 Konzepte der Entscheidungstheorie 4 Prognosemodelle
2.1 Entwicklung eines Wertesystems • Grundsatz: • Ohne Ziele ist Planung / Entscheidung / Management unmöglich • Ziele leiten sich aus dem Wertesystem ab
Wertekonflikte • Was passiert, wenn ein Unternehmen implizit oder explizit gegen das gesellschaftliche Wertesystem verstößt? • Dong Energy – Scheitert ein Kraftwerk daran, dass das Umweltbewusstsein der Bevölkerung nicht reflektiert wurde? • Gentechnik – Scheitert eine Innovationstechnologie am Widerstand der Bevölkerung?
SINNGRUND: HANDELT ES SICH UM BEDÜRFNISSE, DIE FÜR DAS INDIVIDUUM SINNVOLL SIND?
URGRUND: WAS IST DIE METAPHYSISCHE EXISTENZBERECHTIGUNG DES UNTERNEHMENS? Welcher Wert ist wertvoll? Welcher Sinn ist sinnvoll? Welches Leben ist lebenswert? Welche Ewigkeit ist ewig? Welcher Geist begeistert mein Unternehmen? …
Konformität mit dem Wertesystem • (Fast) täglich: Analyse des Existenzgrundes: • Befriedige ich meine Kunden? • Regelmäßig: Analyse des Sinngrundes: • Befriedige ich die richtigen Kundengruppen? • Könnten ihre Bedürfnisse auch ganz anders befriedigt werden? • Im großen Abständen: Analyse des Urgrundes: • Steht mein Unternehmen im Gegensatz zu fundamentalen gesellschaftlichen Werten? Analyse des gesellschaftlichen Wertesystems ist zentral für das strategische Management
Wertesystem des Grundgesetzes • Herkunft: Allgemeine Menschenrechte, Humanismus, Christentum • Grundlegende Werte: • Freiheit Betätigungsfreiheit • Gerechtigkeit Gleichheit, Startchancen- • Solidarität Nächstenliebe, Brüderlichkeit
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte • UN-Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948 • Präambel: „Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, …“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte • Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ • Artikel 2: „Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. …“ • Artikel 3: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Grundgesetz, Art. 2: Freiheit • (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. • Siehe auch Art. 4 (Glaubensfreiheit), Art. 5 (Meinungsfreiheit), Art. 8 (Versammlungsfreiheit), Art. 9 (Vereinigungsfreiheit), Art. 12 (Berufsfreiheit), Art. 14 (Eigentum)
Artikel 3: Gerechtigkeit • (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 14: Solidarität • (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Artikel 15: Solidarität • Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Wertesystem des „christlichen Abendlandes“ • Grundlage: christliches Menschenbild • Würde des Menschen • Freiheit • Nächstenliebe • Gerechtigkeit
Würde des Menschen • „Und Gott sprach: Lasset uns Menschen machen, ein Bild, das uns gleich sei, die da herrschen über die Fische im Meer und über die Vögel unter dem Himmel und über das Vieh und über alle Tiere des Feldes und über alles Gewürm, das auf Erden kriecht. Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Weib“ (Gen 1,26-27). • Die Würde ist die Würde des Ebenbildes Gottes (Imago Dei) – eine unveräußerliche, nicht zu übertreffende Würde • Sündenfall (Corruptio): Selbst gewählter, fundamentaler Bruch mit dem Schöpfer; entbindet nicht von der Würde
Freiheit • Begründung: Handlungsfreiheit als Freiheit zur Liebe • Eigentumsfreiheit: Schutz des Eigentums (Ex 10,25; Dt 5,19) • Einschränkung: Indienstnahme des Eigentums zum Schutz der Schwachen • Z. B. Pfandverbote
Nächstenliebe • Begriffe • Diakonie • Caritas • Solidarität • Brüderlichkeit („Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“; Kant) • Liebe als Imitatio Christi • „Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe, damit auch ihr einander lieb habt. Daran wird jedermann erkennen, dass ihr meine Jünger seid, wenn ihr Liebe untereinander habt“ (Joh 13,34-35). • Gott ist Liebe (Röm 8,31-36; Joh 3,16).
Gerechtigkeit • Gerechtigkeit für die Vulnerablen der Gesellschaft • „Höret, die ihr den Armen unterdrückt, und die Elenden im Lande verderbt und sprecht: Wann will denn der Neumond ein Ende haben, dass wir Getreide verkaufen, und der Sabbat, das wir Korn feilhalten mögen, und das Maß verringern und den Preis steigern, und die Wage fälschen; auf dass wir die Armen um Geld und die Geringen um ein paar Schuhe unter uns bringen, und Spreu für Korn verkaufen?“ (Am 8,4-6).
Gerechtigkeitsbegriffe • Bedarfsgerechtigkeit • Egalität • Leistungsgerechtigkeit
Exkurs: Gerechtigkeit als Tugend • Kardinaltugenden nach Platon • Gerechtigkeit • Mäßigung • Tapferkeit • Weisheit • Theologische Tugenden nach Thomas von Aquin • Glaube Menschliches Leben auf Basis von Vertrauen • Hoffnung Alternative zukünftig positiver Entwicklung • Liebe Persönliche Sympathie, Zuwendung • Tugend: Ziel ist nicht das „gute“ Handeln, sondern das „Gut-Sein“, d.h. nicht das Ergebnis, sondern das Wesen, der Charakter, die Intention
Gewinnorientierte Unternehmen • Gedankenfluss: • Die Wirtschaftsverfassung muss letztlich der Umsetzung des gesellschaftlichen Wertesystems dienen. • Möglichkeit 1: Alle Leistungen werden grundsätzlich von Nonprofit Organisationen erbracht, die explizit das gesellschaftliche Wertesystem antizipieren und erstreben • Möglichkeit 2: Alle Leistungen werden grundsätzlich von Forprofit Organisationen erbracht, die eigene, vom gesellschaftlichen Wertesystem abweichende Werte verfolgen. Eine „unsichtbare Hand“ sorgt dafür, dass letztlich die gesellschaftlichen Werte erreicht werden • Möglichkeit 3: Mischformen
Nonprofit Organisationen • Eigenschaften: • Nonprofit = ? • Veraltete Auffassung: Gewinnentstehungsverbot • Neure Auffassung: Überschussverwendungsbeschränkung • „Not-Profit-Distributing Organisation“ • Gewinne zur Wachstumsfinanzierung bzw. Subvention von Verlustbereichen • Steuerlicher Status • Gemeinnützige Unternehmen (§ 54 ff. Abgabenordnung ) • Problem: „Korsett“ für Betriebsführung (insb. Zeitnahe Mittelverwendung) • NB: Es gibt Unternehmen, die eindeutig NPOs sind, jedoch auf den steuerlichen Status der Gemeinnützigkeit verzichten • …
Nonprofit Organisationen • Eigenschaften (Forts.): • … • Finanzierung: • Unterscheidung zwischen Außen- und Innenfinanzierung bzw. zwischen Fremd- und Eigenfinanzierung ist unzureichend • Weitere Finanzierungsquellen: Öffentliche Abgaben, Mitgliedsbeiträge, Verbandsumlagen, Spenden, Sponsormittel, Stiftungserträge, Zuschüsse • Ehrenamtliche Tätigkeit • Sehr inhomogene Gruppe
Definitionen • Amerikanische Forschung: • NPO als Ergänzung zu kommerziellen Unternehmen sowie dem Staat als dritter Sektor • NPO als Nongovernmental Organisation • Intermediär zwischen Markt- und Staatsversagen • Deutsche Forschung: • Sachzieldominanz: NPO als Bedarfsdecker • Öffentliche Unternehmen als Teil der Nonprofit Organisationen • Unterscheidung zwischen staatlichen und privaten NPOs
Sach- und Formalziele BeiNPOs überwiegen die Sachziele, insbesondere das Bedarfsdeckungsziel Bei Forprofit Organisationen überwiegt das ökonomische Formalziel
Typologie der NPOs (nach Schwarz) Erfüllung demokratisch festgelegter öffentlicher Aufgaben; Erbringen konkrete Leistungen für die Bürger, z. B. Schulen, Universitäten, Museen , öffentliche Verwaltung
Typologie der NPOs (nach Schwarz) Förderung und Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, z. B. Wirtschafsverbände, Berufsverbände, Konsumentenorganisationen, Genossenschaften
Typologie der NPOs (nach Schwarz) Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten im Rahmen kultureller und gesellschaftlicher Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder, z. B. Sportverein, Clubs, Kirchen
Typologie der NPOs (nach Schwarz) Gemeinsame Bearbeitung und Durchsetzung politischer Interessen und Wertvorstellungen, z. B. Politische Parteien, Bürgerinitiativen, Umweltschutzorganisationen, Heimatvereine
Typologie der NPOs (nach Schwarz) Karitative Unterstützungsleistungen an bedürftige Bevölkerungskreise, z. B. Freie Wohlfahrtspflege, Entwicklungshilfeorganisationen
Effizienzproblem der NPOs • Effizienz des Transformationsprozesses xj Quantität Output j yi Quantität Input i wj Gewicht von Output j vi Gewicht von Input i
Effizienzproblem der NPOs • Effizienz des Transformationsprozesses xj Quantität Output j yi Quantität Input i wj Gewicht von Output j vi Gewicht von Input i • NPOs müssen berücksichtigen: • Nicht-monetäre, teilweise nicht-quantitative Inputs und Outputs • Gewichte diverser Stakeholder • Folge: • Effizienz nur schwer ermittelbar; • Tendenz zur Ineffizienz = Verschwendung!!!
Effizienzmessung der Forprofit O. xj Quantität Output j yi Quantität Input i pj Verkaufspreis von Output j ci Faktorpreis von Input i Gewinnmaximierung führt im Forprofit Unternehmen automatisch zur Effizienzmaximierung Gewinnorientierte Unternehmen sind tendenziell effizienter als NPOs
Individualwerte • Beispiele („Warum sind Sie Unternehmer?“) • Selbstbestimmung • Freie Entfaltung der Persönlichkeit im Beruf • Einfluss auf politische Entwicklungen • Macht über Menschen • Freude an der Gestaltung • Sicherheit • Familie und Beziehungen • Ruhe und Freizeit • Hoher Konsum • Individualwerte • Müssen nicht dem genannten, gesellschaftlichen Wertesystem entsprechen • Sind nicht identisch mit Gewinnmaximierung!
Gewinnkomponenten • Kalkulatorischer Unternehmerlohn • Kalkulatorische Zinsen • Kalkulatorische Risikoprämie • Zusatzgewinn • Aufgrund von Innovationsvorsprung Das „Gewinnproblem“ bezieht sich ausschließlich auf den Zusatzgewinn
Alternativen • Gesellschaft ohne Gewinnmotiv • Kein Anreiz für Innovationstätigkeit • Kein Fortschritt • Geringes Sozialprodukt • Gesellschaft mit Gewinnmotiv • Starker Anreiz, stets die effizienten Technologien einzusetzen • Maximaler technischer Fortschritt • Hohes Sozialprodukt
Beispiel • Ausgangslage • Einkommen von Person A: 1000 Euro • Einkommen von Person B: 2000 Euro • Einkommen von Person C: 3000 Euro • Entwicklungsalternative „Sozialismus“ (nach 10 Jahren): • Einkommen von Person A: 1500 Euro • Einkommen von Person B: 1500 Euro • Einkommen von Person C: 1500 Euro • Entwicklungsalternative „Kapitalismus“ (nach 10 Jahren): • Einkommen von Person A: 2.000 Euro • Einkommen von Person B: 3.000 Euro • Einkommen von Person C: 10.000 Euro • Viele Gesellschaften akzeptieren die Entwicklungsalternative „Kapitalismus“, da sie für alle eine bessere Versorgung bietet. Gesellschaft akzeptiert Konkurrenz, Gewinnmotiv und „schöpferische Zerstörung“, weil dies langfristig zum Wohl aller ist (Schumpeter)
Spielzüge und Spielregeln • Spielzüge: individuelles Verhalten der Marktteilnehmer • Spielregeln: Makroordnung • Statisches System: Individualverhalten kann von Moral befreit werden, indem Moral in Spielregeln verlagert wird. • Dynamisches System: Veränderungen des Umsystems führen dazu, dass die Spielregeln der Realität hinterher hängen. Dadurch besteht die Notwendigkeit für ethisch-reflektiertes Verhalten der Marktteilnehmer • Beispiel: Globalisierung; Selbstbindung; Unternehmensethik
2.2 Entwicklung eines Zielsystems • Zielspaltung
Ebene 1: Strategische Finanzierung • Zielspaltung Festlegung des Verhältnisses von Eigenkapital und Fremdkapital: Leverage-Effekt
Ebene 2: Investitionsplanung • Zielspaltung Festlegung der Fixkosten durch Investitionsprogramm; Kapital: gegeben
Ebene 3: Produktions-programmplanung • Zielspaltung Festlegung der zu produzierenden Menge durch Deckungsbeitragsmaximierung; Fixkosten, Kapital, Produktionsmittel: gegeben