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SEPA. Oliver Kroppen Stefan Kortus. SEPA – Single Euro Payment Area. Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Millionen Unternehmen. 20. 500. 8 0. Milliarden Zahlungen. Millionen Menschen. Zeitplan. 01.02 . 2014. Verbindliche Einführung. 01.02.2016. Übergangs-frist.
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SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus
SEPA – Single Euro Payment Area Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs Millionen Unternehmen 20 500 80 Milliarden Zahlungen Millionen Menschen
Zeitplan 01.02. 2014 Verbindliche Einführung 01.02.2016 Übergangs-frist
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) • bereits seit 2008 möglich • ausschließlich in Euro innerhalb aller SEPA-Teilnehmerländer • Keine Betragsbegrenzung • Identifizierung anhand von IBANund BIC • Ausführungsfrist: ein Geschäftstag • Ungekürzte Gutschrift, Kosten werden separat belastet • SHARE-Zahlung (Entgeltteilung); Auftraggeber und Begünstigter tragen jeweils die bei ihren Kreditinstituten anfallenden Entgelte • Elektronisch oder beleghaft
SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) SEPA- Basislastschrift SEPA-Firmenlastschrift
Gemeinsame Merkmale der SEPA-Lastschriftsvarianten • SEPA-Teilnehmerländer • Keine Betragsbegrenzung • Identifizierung anhand von IBANund BIC • Lastschrifteinreicher (Creditor) benötigt eine eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier) • Zahlungspflichtiger autorisiert den Einzug durch ein Mandat • Der Zahlungspflichtige ist über die Belastung mit einer Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und Fälligkeitsdatum zu informieren (aktueller Stand: 14 Tage vor Belastung) • Muss vom Lastschrifteinreicher mit einer bestimmten Vorlauffrist bei seiner Bank eingereicht werden (aktueller Stand: fünf Tage Vorlauf bei Ersteinreichung) • Lastschrifteinreicher muss ein Fälligkeitsdatum mitgeben, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird. • Nur elektronische Einreichung
Besonderheiten SEPA-Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) • Keine Möglichkeit zur Rückgabe wegen Widerspruchs • Textlich anderes Mandat erforderlich • Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, die SEPA-Firmenlastschrift gegen das bei ihr hinterlegte Mandat zu prüfen • Spätestens einen Tag vor Fälligkeit müssen Erst-, Einmal- und Folgelastschriften beim Kreditinstitut des Kreditors eingereicht werden. • Spätestens zwei Tage nach Fälligkeit müssen Rückgaben durch die Bank des Zahlungspflichtigen erfolgen (z. B. mangels Deckung).
SEPA-Mandat • Voraussetzung für Einzug einer Basis- oder Firmenlastschrift • Eindeutige Identifizierung jedes Mandats durch Gläubiger-Identifikationsnummer und eindeutige Mandatsreferenz (z. B. Kunden-, Rechnungs-, Auftragsnummer etc.) • Bei Firmenlastschriften muss der Zahlungspflichtige eine Kopie des Mandats an seine Bank weiterleiten. • Aufbewahrungsfrist beim Gläubiger: 14 Monate • Gültigkeit: bis 36 Monate nach letztmaliger Nutzung, Widerruf jederzeit möglich • Mustervorlagen siehe nächste Seite
Gültigkeit bestehender Einzugsermächtigungen • Bisher (Einzugsermächtigungsverfahren): • nachträgliche Genehmigung (durch stillschweigende Zustimmung) • Neu (SEPA-Mandat): • Einwilligung vorab durch SEPA-Mandat • Änderung der AGB der deutschen Kreditwirtschaft zum 09.07.2012 ermöglicht Umwandlung der bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate, ohne dass ein separates SEPA-Mandat eingeholt werden muss. • Voraussetzung: Unterschriebene Einzugsermächtigung liegt vor und es wird nicht gegen die AGB-Änderung der Banken widersprochen
Pre-Notification • Der Kreditor muss den Zahlungspflichtigen vor Einreichung einer SEPA-Basis- oder -Firmenlastschrift über die bevorstehende Belastung informieren • Die Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen kann grundsätzlich formfrei erfolgen, z. B. per Brief, per Telefax, mit der Rechnung, per SMS, per E-Mail, per Telefonoderüber die Verwendungszweckangaben in der Lastschriftbuchung.
Umsetzung in Microsoft Dynamics NAV 3 1 2 Standard-Zahlungs-verkehr OPplus Add-on-Partner akquinet
Standard-Zahlungsverkehr von Microsoft Dynamics NAV • Zusätzliche Objekte – kostenlos im Rahmen des Update-Vertrages – erforderlich • Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich • Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3
Add-on OPplus • SEPA im Modul „Zahlungsverkehr“ enthalten • Ggfs. Dienstleistung für Implementierung, Anpassung und Einrichtung erforderlich • Unterstützende Batchläufe für Stammdatenanpassung (IBAN, BIC etc.) verfügbar 1 2 3
Zahlungsverkehr von akquinetdynamicsolution GmbH • Voraussichtlich ab 10/2012 Ablösung des Standard-Microsoft-Zahlungsverkehrs • Funktionsumfang noch nicht bekannt 1 2 3
Handlungsempfehlungen Überprüfen der NAV-Applikation Überprüfen der Onlinebanking-Software Auswirkungen auf Zahlungs-lauf prüfen Nationale und internationale Stammdaten aufbauen Beantragen der Gläubiger-Identifikations-nummer Aufbau/Pflege einer Mandats-verwaltung
Fragen und Antworten Oliver Kroppen Stefan Kortus