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Schulkreis Stapfenacker / Brünnen

Schulkreis Stapfenacker / Brünnen. Informationen über die Schule. Z usammengestellt von Jürg Steiner nach der Informationsbroschüre der Schule. Über unsere Schule. Modell 4 Notenfreie Beurteilung Heilpädagogische Betreuung Blockzeiten Tagesschule Am Samstag schulfrei. Modell 4.

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Schulkreis Stapfenacker / Brünnen

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Presentation Transcript


  1. Schulkreis Stapfenacker / Brünnen Informationen über die Schule Zusammengestellt von Jürg Steinernach der Informationsbroschüre der Schule

  2. Über unsere Schule • Modell 4 • Notenfreie Beurteilung • Heilpädagogische Betreuung • Blockzeiten • Tagesschule • Am Samstag schulfrei

  3. Modell 4 • Alle Schülerinnen und Schüler besuchen den gesamten Unterricht in einer gemeinsamen Klasse. • Die beiden Niveaus werden innerhalb der Klasse gebildet und gleichzeitig unterrichtet. • Die Anforderungen werden entsprechend angepasst. • Ein Niveauwechsel zu Beginn jedes Semesters ist möglich.

  4. Blockzeiten • Seit dem 1. August 1997 gelten in der Stadt Bern Blockzeiten für die Schulen. • Blockzeiten gelten grundsätzlich nur am Morgen von 08.15 bis 11.45 Uhr. • Blockzeiten gelten in der Stadt Bern für die 2. - 7. und 9. Klassen. • Während der Blockzeiten werden die Kinder der 1. - 9. Klassen im Schulkreis Stapfenacker Brünnen nicht mehr nach Hause geschickt. • Die Lehrkräfte informieren die Erziehungsberechtigten in Notfällen und treffen eine Abmachung für das weitere Vorgehen. • Änderungen werden mindestens 1 Woche vor Termin durch die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung bekannt gegeben. • Die Schulkommission überprüft anfangs Jahr den Stundenplan und hat der Schule den Auftrag gegeben, die Blockzeiten trotz abteilungsweisem Unterricht und NMM-Hauswirtschaft soweit als möglich auch für die 1. und 8. Klassen einzuhalten.

  5. Tagesschule • Unabhängig vom Einkommen kostet ein Mittagessen Fr. 5.40 • Für die Betreuung wird der Elternbeitrag nach dem Einkommen berechnet. Was bietet die Tagesschule? • Mittagsbetreuung von 12.00 - 14.00 Uhr. Darin enthalten ist eine gesunde Mahlzeit.Nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu machen oder an den betreuten Freizeitangeboten teilzunehmen. • Nachmittagsbetreuung, ohne Montag und Dienstag, von 14.00 - 15.50 Uhr und/oder ohne Mittwoch, von 15.50 - 17.50 Uhr. Während diesen Zeiten wird den Kindern bei den Hausaufgaben geholfen und Freizeitbeschäftigungen angeboten, wie z. B. Spiele oder Ausflüge. Das Angebot besteht nur während der Schulzeit. Was kostet die Tagesschule? Zusätzliche Informationen • Es müssen mindestens zwei Angebote genutzt werden. Die Anmeldung ist für ein Jahr verbindlich. Die Tagesschule befindet sich im Pavillon des Stapfenackerschulhauses. Kinder aus den Schulhäusern Dorf und Fellerstock werden auf dem Weg in die Tagesschule begleitet.

  6. Besonderheiten an unserer Schule • Notenfreie Beurteilung • Heilpädagogische Betreuung • Übertritt in die Sekundarschule:Die Eltern entscheiden, in welchem Niveau ihr Kind arbeitet.

  7. Beurteilung I • Ausführlicher Bericht über die Leistungen in den einzelnen Fächern, über Arbeiten und Lernen sowie den Umgang mit andern Kindern • Zum Bericht gehören eine Selbstbeurteilung des Kindes und eine Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte. • Bei Bedarf kann ein weiteres Gespräch gewünscht werden. Nach dem ersten Semester auf Primar- und Sekundarstufe I • Gespräch zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten, den Kindern und den Lehrkräften Themen Lernen und Arbeiten, Leistungen des Kindes, Umgang mit andern Möglichkeit, Themen zu wünschen Am Ende des Schuljahres auf der Primarstufe Am Ende des Schuljahres auf der Sekundarstufe I • Ausführlicher Bericht über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über Arbeiten und Lernen • Zum Bericht gehören eine Selbstbeurteilung des Kindes und eine Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte. • Im 9. Schuljahr kann nach dem ersten Semester ein aktueller Lernbericht für allfällige Bewerbungen verlangt werden. • Bei Bedarf kann ein weiteres Gespräch gewünscht werden. Im Zeugnis werden der Schulbesuch, das Beurteilungsgespräch und die Berichtsabgabe, der Schullaufbahnentscheid (real oder sekundar) sowie die Niveaueinstufung (7. - 9. Schuljahr) bestätigt.

  8. Beurteilung II

  9. Wie die Zeit vergeht …

  10. Beurteilung – Selbstbeurteilung 1

  11. Beurteilung – Selbstbeurteilung 2

  12. Beurteilung – Fremdbeurteilung 1

  13. Beurteilung – Fremdbeurteilung 2

  14. Beurteilung – Zeugnis

  15. Übertritt in die Sekundarschule I • Die Lehrkräfte schlagen aufgrund ihrer Erfahrungen ein Niveau vor. • Die Schülerinnen und Schüler wünschen aufgrund ihrer Erfahrungen ein Niveau. • Die Eltern entscheiden, in welchem Niveau ihr Kind arbeitet. Niveau-Entscheidan unserer Schule

  16. Heilpädagogische Betreuung I • Betreuen alle Klassen der Unter- und Mittelstufe sowie - nach Möglichkeit und Notwendigkeit ­diejenigen der Oberstufe • Helfen Kindern mit momentanen Schwierigkeiten in regelmässigen Unterrichtsbesuchen • Besprechen bei grösseren Schwierigkeiten mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften weitergehende Hilfen An unserer Schule können Schülerinnen und Schüler mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten folgende Hilfen von den schulischen Heilpädagogen in Anspruch nehmen:

  17. Heilpädagogische Betreuung II • Die Heilpädagogen können auch einen provisorischen Wechsel in die Kleinklassen oder eine fachinstanzliche Abklärung, wie die Erziehungsberatung, vorschlagen. Daraus folgende Anträge werden nur im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten gestellt. • Kleinklassen (KK) stehen Schülerinnen und Schülern offen, deren Lern­ oder Verhaltensschwierigkeiten innerhalb der Stammklasse durch die SHP und die Lehrkräfte nicht behoben werden können. Ein provisorischer Wechsel für die Dauer von höchstens einem Semester ist ohne fachinstanzliche Abklärung möglich. Es genügt die Einwilligung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten. Nach Ende des Provisoriums wird mit allen Beteiligten die Rückkehr in die Stammklasse oder der Übertritt in die Kleinklasse beschlossen. Letzterer bedingt Abklärungen durch eine Fachinstanz. Die spätere Rückkehr in eine Regelklasse bleibt möglich. • Es ist möglich, dass eine Schülerin oder ein Schüler der Regelklasse in einem Fach, zum Beispiel Mathematik, den Unterricht in der Kleinklasse besucht und umgekehrt. • In der KK wird grundsätzlich nach demselben Lehrplan wie in den Regelklassen unterrichtet. Der Lehrplan für die Kleinklassen wird beigezogen, um individuellere Lernziele festzulegen. • In der KK wird grundsätzlich nach demselben Lehrplan wie in den Regelklassen unterrichtet. Der Lehrplan fur die Kleinklassen wird beigezogen, um individuellere Lernziele festzulegen. • Die Beurteilung und das Zeugnis entsprechen denjenigen der Regelklassen. Kleinklassen

  18. Leitbild • Die Zusammenarbeit pflegenUnsere Schule setzt auf verantwortungsbewusste Zusammenarbeit und sucht damit konsensfähige Formen des Zusammenlebens im Schulalltag. • Eigene Lernwege findenUnsere Schule fördert mit differenzierenden Massnahmen das eigenverantwortliche, selbständige Lernen und berücksichtigt damit die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. • Die Mitbestimmung ermöglichenUnsere Schule fördert die Mitsprache und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler und ermöglicht ihnen damit Erfahrungen mit demokratischen Strukturen. • Mit Worten beurteilenUnsere Schule legt Wert auf eine förderorientierte Beurteilung und bezieht sich damit auf die individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. • Besondere Bedürfnisse beachtenUnsere Schule gewährleistet während der gesamten Schulzeit eine kontinuierliche heilpädagogische Begleitung und achtet damit auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen. • Mit Konflikten umgehenUnsere Schule bemüht sich um ein frühzeitiges Wahrnehmen und Angehen von Konflikten und schafft damit die grundlegenden Voraussetzungen für das Erarbeiten von Lösungswegen. • Die Betreuung ausbauenUnsere Schule führt für die interessierten Schülerinnen und Schüler eine Tagesschule und entspricht damit den in unserem Schulkreis ermittelten Bedürfnissen.

  19. Angebote • Klassen für Fremdsprachige (KfK) • Deutsch für Fremdsprachige • Legasthenie / Diskalkulie • Logopädie • Psychomotorik • Aufgabenhilfe • Hilfsfonds • Übersetzungsdienst für Fremdsprachige • Schlittschuh-Vermietung • Ski-Vermietung

  20. Ämter • Erziehungsberatung (EB)Unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern / Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte in schwierigen Situationen. Abklärungen können nur mit dem Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten erfolgen. • Gesundheitsdienst Bern-West Verantwortlich für die Durchführung der obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen in der 4. und der 8. KlasseBerät auf Anfrage Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte bei Fragen und Problemen rund um Gesundheit und WohlbefindenIst zuständig für Einzelabklärungen bei Bewegungs- und Sprachstörungen sowie für die Beurteilung der SchulbereitschaftDie Beratung ist kostenlos. • Schulzahnärztlicher DienstFührt jährliche Vorsorgeuntersuchungen durch und organisiert mit der Schule Präventivmassnahmen. In der Schulzahnklinik kann man die Kinder auch behandeln lassen. • Städtisches Jugendamt Bern-WestBeratungsstelle im privaten Bereich für KinderJugendlichen, Eltern / Erziehungsberechtigten und Lehrkräften dient das Jugendamt als Anlaufstelle.

  21. Tschou Hermann!

  22. Musik von Max Lässer, Album „between“Stefan, vielen Dank für deine tollen Bilder

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