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Deutscher Anwaltstag 2005. Anwältinnen im Wirtschaftsrecht Vortrag Dr. Annedore Streyl, 5. Mai 2005 Freshfields Bruckhaus Deringer. I. Aktuelle berufliche Situation II. Gründe für die Wahl der selbstständigen Tätigkeit III. Gründe für die Wahl des Spezialgebietes
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Deutscher Anwaltstag 2005 Anwältinnen im Wirtschaftsrecht Vortrag Dr. Annedore Streyl, 5. Mai 2005 Freshfields Bruckhaus Deringer
I. Aktuelle berufliche Situation II. Gründe für die Wahl der selbstständigen Tätigkeit III. Gründe für die Wahl des Spezialgebietes IV. Fortbildungs- und Weiterbildungsstrategien V. Akquisitionsbemühungen VI. Kontakte/Nebenaktivitäten VII. Zukunftsplanung VIII. Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Großkanzleien IX. Strategien zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben x. Fazit
I. Aktuelle berufliche Situation (1) • Seit 1993 im Berliner Büro der Vorgängersozietät von Freshfields Bruckhaus Deringer (FBD) tätig, seit 1998 Partnerin. • FBD ist 2000 aus der Fusion von Bruckhaus Westrick Heller Löber und Freshfields Deringer hervorgegangen. • Weltweit ca. 2400 Anwälte, deutschlandweit ca. 500 Anwälte, davon 156 Partner. • In Deutschland hat FBD 6 Büros (Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Berlin, Hamburg, München). • Das Berliner Büro bewegt sich größenmäßig im Mittelfeld mit ca. 70 Anwälten. • FBD ist weltweit in sog. Practice Groups organisiert. Als Gesellschaftsrechtler Zugehörigkeit zur größten Practice Group „Corporate“ mit ca. 700 Anwälten weltweit.
I. Aktuelle berufliche Situation (2) • Darüber hinaus Organisation in sog. Sector Groups, die fachbereichsübergreifend nach Branchenspezialisierung organisiert sind. • Aufgrund Spezialisierung Zugehörigkeit zu den Sector Groups Energy & Natural Ressources sowie Transport and Logistics. • Tätigkeit zeichnet sich durch ein hohes Maß an Spezialisierung aus. • Im Bereich Corporate wird grob nach Public und Private M&A unterteilt. • Innerhalb dieser Bereiche gibt es weitere Spezialisierungen.
I. Aktuelle berufliche Situation (3) • Eigene Spezialisierung • Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich der sog. Regulierten Industrien/Öffentliche Unternehmen: Primär Beratung von privaten Unternehmen und Unternehmen der öffentlichen Hand, die im Bereich Ver- und Entsorgung, öffentlicher und Schienenpersonennahverkehr, im Gesundheitswesen sowie angrenzenden Bereichen tätig sind. • umfasst Beratung von spezifischen Finanzierungsmodellen für den Ver- und Entsorgungsbereich • Daneben allgemeines sog. private M&A in verschiedenen Branchen sowie laufende gesellschaftsrechtliche Beratung. • Beratung von inländischen und ausländischen Unternehmen. • Großer Teil der schriftlichen und mündlichen Kommunikation erfolgt auf englisch.
I. Aktuelle berufliche Situation (4) • Arbeit erfolgt mit zwei bis drei ständig zugeordneten Associates • Bei Projekten sind häufig wesentlich mehr Associates und auch mehrere Corporate Partner beteiligt. • Tätigkeit ist aufgrund ihrer Transaktionsbezogenheit durch sehr unterschiedliche, wellenartige Auslastungen gekennzeichnet.
II. Gründe für die Wahl der selbstständigen Tätigkeit • Partnerstatus war lange Zeit der natürliche Karriereweg in überörtlichen Wirtschaftskanzleien. • Keine eigentliche „Wahl“; top or hop. • Selbstständigkeit bedeutet primär Verantwortlichkeit für den „eigenen“ Schreibtisch sowie Verantwortung für juristische und nichtjuristische Mitarbeiter. • Aber keine umsatzabhängige Vergütung, sondern striktes Lock-Step-System. • Trotz Verantwortlichkeit für den „eigenen“ Schreibtisch häufige Arbeit in großen bis größeren Teams und gemeinsame Akquisitionsbemühungen (innerhalb der Praxisgruppe Corporate und praxisgruppenübergreifend). • Keine eigene Verantwortlichkeit für Fragen der Büroorganisation etc., dies wird von Stabstellen oder Partnern mit Managementfunktionen erledigt.
III. Gründe für die Wahl des Spezialgebietes • Hohes Maß an Spezialisierung ist wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Tätigkeit in Großkanzleien. • An sich ist man als Gesellschaftsrechtler in der am wenigsten spezialisierten Practice Group tätig. • Fokussierung auf den Bereich regulierte Märkte hat sich aufgrund der Beratung eines großen Privatisierungsmandates (Berliner Wasserbetriebe) ergeben. • Starke Präsenz großer öffentlicher Unternehmen in Berlin sowie zahlreiche große Privatisierungen in Berlin in den letzten Jahren legen diese Fokussierung zudem nahe. • Aber: Tätigkeit ist nicht Berlin-gebunden, sondern erfolgt deutschland- und europaweit. • Spezialisierung erfordert neben den einschlägigen Kenntnissen des Gesellschaftsrechts und der Expertise im Transaktionsmanagement vor allem Kenntnisse im öffentlichen und Vergaberecht.
IV. Fortbildungs- und Weiterbildungsstrategien • Schwerpunkt der Weiterbildung liegt auf der frühzeitigen Verfolgung neuer Marktentwicklungen, z.B. Aufgreifen neuer Privatisierungswellen in Bereichen wie Gesundheitssektor, öffentlicher Personennahverkehr, Straßenbeleuchtung. • Da im Bereich der regulierten Industrien mögliche Transaktionsmodelle von den anwaltlichen Beratern erstmalig entwickelt werden, erfolgt die „Weiterbildung“ oft durch die Beratungstätigkeit selbst. • Klassische juristische Literatur dient im Bereich des Gesellschaftsrechts eher der Sicherung des „Basiswissens“ Ausnahmen: neue rechtliche Entwicklungen wie z.B. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Daneben wird die aktuelle Rechtsprechung in den Bereichen ÖR/Vergaberecht verfolgt.
V. Akquisevorgehen • Intensive sog. Business-Development-Tätigkeit • Identifizierung potentieller neuer Märkte und neuer Mandanten • Entwicklung von Akquisitionsstrategien für solche Mandanten • Aktivierung sog. Network-Clients (Mandanten, die von anderen Freshfields-Standorten, vor allem im Ausland, beraten werden) • Gezielte Ansprache potentieller neuer oder bestehender Mandanten im Bezug auf konkrete Projekte • Bei Beratung der öffentlichen Hand Teilnahme an Ausschreibungen (sog. Pitches). • Daneben werden auch Mandate privater Unternehmen zunehmend in sog. Beauty Contests vergeben.
VI. Kontakte/Nebenaktivitäten • Veröffentlichungen • Besuch von Veranstaltungen, auf denen Marktteilnehmer präsent sind • Gute Branchenkenntnis
VII. Zukunftsplanung • Weitere Spezialisierung • Weiterer Ausbau der teamorientierten Tätigkeit
VIII. Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Großkanzleien • Vereinbarkeit von Anwaltstätigkeit und Familie große Herausforderung für Großkanzleien wegen des großen Potentials guter Juristinnen. • Bewerbung von Anwältinnen wird sehr positiv beurteilt. • Karrierechancen von Anwältinnen und Anwälten unterscheiden sich nicht • Freshfields bietet ein „Freshfields & Family“-Programm an. • Teilzeittätigkeit möglich. • Teilzeitarrangements sollen keine Karrierebremse sein. • Von ca. 400 Associates in Deutschland sind ca. 122 weiblich. Von diesen nehmen gegenwärtig 15 das Freshfields & Family-Programm in Anspruch. Teilweise wird in diesem Zusammenhang in den zeitlich weniger anspruchsvollen Bereich Knowledge Management gewechselt. • Von 156 Partnern in Deutschland sind 17 weiblich, davon 8 mit Kindern. • Hohe Arbeitsbelastung stellt sicher ein Problem bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar, da jedenfalls auf Partnerebene echte Teilzeitmodelle wohl nur begrenzt möglich sind.
IX. Strategien zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben • Gute Organisation • Sicherstellung jederzeitiger Erreichbarkeit • Viel Delegation • Tätigkeitsschwerpunkt
X. Fazit • Tätigkeit in überörtlich tätigen Großkanzleien ist durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Arbeit in Teams gekennzeichnet. Die Bewerbung von Anwältinnen wird äußerst positiv gesehen. Die besonderen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfordern flexible Lösungen, die Freshfields aktiv versucht, zu ermöglichen.