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Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag. Gremien & Aufgaben & Interaktionen. Deutscher Bundestag. Interaktion – andere Institutionen: Bundesrat Bundesregierung Vermittlungsaus. Deutscher Bundestag. Interaktion – Gremien Bundestag: - Plenum - BT-Präsidium BT- Präsidenten Ausschüsse Fraktionen.

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Presentation Transcript


  1. Deutscher Bundestag Gremien & Aufgaben & Interaktionen

  2. Deutscher Bundestag Interaktion – andere Institutionen: • Bundesrat • Bundesregierung • Vermittlungsaus.

  3. Deutscher Bundestag Interaktion – Gremien Bundestag: - Plenum - BT-Präsidium • BT- Präsidenten • Ausschüsse • Fraktionen

  4. Deutscher Bundestag Bundestagspräsident Wahl und Amtsdauer: • Wahl durch den Bundestag • Amtsdauer entspricht einer Wahlperiode

  5. Deutscher Bundestag Bundestagspräsident Aufgaben: • Leitung und Organisation der Arbeit des Bundestages • Repräsentiert den Bundestag • Hausrecht und Polizeigewalt • Leitung der Bundestagsbeamten

  6. Deutscher Bundestag Bundestagspräsidium Funktion und Aufgaben: - Stellvertreter des Bundestagspräsidenten - Unterstützung des Präsidenten - Verbindung zu Fraktionen - Festlegung der Tagesordnung des Bundestages • Organisation der Arbeit

  7. Deutscher Bundestag Bundestagspräsidium - Festlegung der Rednerliste - Entscheidungen in Geschäftsordnungsfragen - Sitzungsleitung und Ordnungsbefugnis

  8. Deutscher Bundestag Bundestagspräsidium & Ältestenrat • Präsidenten • Mitglieder der Fraktionen • Geschäftsführer der Fraktionen

  9. Deutscher Bundestag Aufgaben des Ältestenrats: Erfahrung in die Parlaments- arbeit einbringen • Unterstützung der Geschäfte des Präsidenten • Beschluss über innere Angelegenheiten des Bundestages • Verständigung zwischen den Fraktionen

  10. Deutscher Bundestag Weitere Aufgaben des Ältestenrates • Interfraktionelle Vereinbarungen • Vereinbarung der Tagesordnung des Plenums • Zeitplanung der Ausschüsse

  11. Deutscher Bundestag Fraktionen Definition: Freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei zur Durchsetzung ihrer pol. Interessen und Ziele in Parlament und Ausschüssen. Mindestens 5 Prozent der Abgeordneten.

  12. Deutscher Bundestag Fraktionen: Voraussetzungen: - mindestens 5% der Abgeordneten - gleiche Partei/ Fraktionsgemeinschaft - Zustimmung des Bundestags notwendig

  13. Deutscher Bundestag Aufgaben der Fraktionen 1.Vertretung im Präsidium 2. Benennung von Mitgliedern im Ältestenrat 3. Bestimmung der Mitglieder der BT- Ausschüsse

  14. Deutscher Bundestag Aufgaben der Fraktionen 4. Mitwirkung bei der Einbringung von Gesetzesvorlagen 5. Initiierung der großen und kleinen Anfragen 6. Abklärung der polit. Standpunkte - Fraktionsdisziplin

  15. Deutscher Bundestag Ausschüsse • Bundestagsausschuss:Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema

  16. Deutscher Bundestag Ausschüsse & Aufgaben • Artikel 45a: - rechtliche Grundlage - legt bestimmte Ausschüsse fest ( Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung)

  17. Deutscher Bundestag • Ausschussarten • Ständiger Ausschuss • Unterausschuss • Untersuchungsausschuss • Gemeinsamer Ausschuss

  18. Deutscher Bundestag 1. Ständige Ausschüsse Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen des Bundestages Gliederung:Jedem Ministerium ist ein Fachressortausschuss zugeordnet

  19. Fachressortausschüsse z.B: Rechtsausschuss, Auswärtiger Ausschuss Nicht ressortgebundene Ausschüsse z.B.: Petitionsausschuss, Haushaltsausschuss (= mächtigster Ausschuss) Deutscher Bundestag

  20. Deutscher Bundestag 2. Unterausschuss beschäftigen sich mit einem Teilbereich eines ständigen Ausschusses

  21. Deutscher Bundestag 3. Untersuchungs-ausschuss - soll besondere Sachverhalte aufklären – „Skandale“ - zur Einsetzung sind ¼ der Stimmen im Bundestag nötig

  22. Deutscher Bundestag 4. Gemeinsamer Ausschuss (= Notparlament) besteht zu 2/3 aus Abgeordneten des Bundestages und zu 1/3 aus Mitgliedern des Bundesrates

  23. Deutscher Bundestag Kontrolle der Regierung durch: • Fragestunde: - Fragen von Abgeordneten an Regierung/Verwaltung - Häufigste Form der Kontrolle

  24. Deutscher Bundestag Kontrolle der Regierung durch: • Anhörung: • Wissenschaftler und Interessenvertretern • Opposition/ Regierung laden Experten ein, die Politik in Frage stellen

  25. Deutscher Bundestag Kontrolle der Regierung durch: • Anfrage: 1. Fraktionen: kleine Anfragen 2. Bei wichtigen politischen Fragen: Fraktionen eine große Anfrage, die schriftlich beantwortet und im Plenum debattiert wird, wenn 5% der Abgeordneten dafür sind.

  26. Deutscher Bundestag Kontrolle der Regierung durch: • Aktuelle Stunde: Aussprache über aktuelle Themen, bei der jeder Redner nur fünf Minuten Redezeit hat. Legitimation durch §106 GOBT

  27. Deutscher Bundestag Kontrolle der Regierung durch: • Plenarsitzung: Gesamtheit aller Abgeordneten - Debatte

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