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Informationsabend zum Übertritt in der 4. Jahrgangsstufe Neue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010. Staatliche Schulberatungsstelle München 27. Oktober 2009. Das bayerische Schulsystem im Überblick. Quelle: www.meinbildungsweg.de. Was bedeutet Eignung für eine Schulart?.
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Informationsabend zum Übertrittin der 4. JahrgangsstufeNeue Übertrittsregelungen zum Schuljahr 2009/2010 Staatliche Schulberatungsstelle München 27. Oktober 2009
Das bayerische Schulsystem im Überblick • Quelle: www.meinbildungsweg.de Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Was bedeutet Eignung für eine Schulart? • Ein Kind ist dann für eine bestimmte Schulart geeignet, • wenn seine Lern- und Leistungsvoraussetzungen dem • Anforderungsprofil der Schulart am besten entsprechen. • Dann wird Schulerfolg wahrscheinlich; Unterforderung • oder Überforderung werden vermieden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Jeder Abschluss hat einen Anschluss Das sollten Sie bei der Wahl der Schullaufbahn wissen: • Jede weiterführende Schule (Hauptschule, Realschule, Wirtschaftsschule, Gymnasium) ermöglicht den mittleren Schulabschluss. • Darauf aufbauend gibt es verschiedene Wege zu einer Hochschulreife. • Auch die beruflichen Schulen bieten alle schulischen Abschlüsse bis zum Abitur. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Eignungsprognose für den Übertritt • Die Eignungsprognose • Für die Eignungsfeststellung gibt es kein Patentrezept, das allen Kindern gerecht werden könnte. • Die Beurteilung durch die Klassenlehrkraft der Grundschule nach einer längeren Beobachtung (3. und 4. Jahrgangsstufe) hat eine große Aussagekraft. • Im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe wird die Eignungsempfehlung festgehalten. • Eine Eignungsfeststellung kann auch durch den erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart erfolgen. • Die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulpsycholog/-innen und die Mitarbeiter der Staatlichen Schulberatungsstellen beraten und unterstützen Sie in Zweifelsfällen. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Das Übertrittszeugnis • § 29 VSO • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Volksschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist. • Das Übertrittszeugnis enthält in der 4. Jgst. • 1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern, in den Fächern Deutsch und Mathematik mit zusätzlichen Erläuterungen, • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, • 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung, • 4. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens • Das Übertrittszeugnis enthält in der 5. Jgst (nur noch 2009/2010). • 1. die Jahresfortgangsnote in den Fächern Deutsch, Mathematik, • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern • 3. eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung. • ab der Jahrgangsstufe 6 • 1. die Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, • 2. die Gesamtdurchschnittsnote aus diesen Fächern • 3. und eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Das Übertrittszeugnis - Formular Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Der Probeunterricht • Der Probeunterricht • Im dreitägigen Probeunterricht werden nach einer jeweiligen Einführung in das Fachgebiet schriftliche Arbeiten (Aufsatz, Diktat, Sprachbetrachtung, Mathematik) angefertigt und mündliche Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erhoben. • Das Kultusministerium stellt einheitliche Aufgaben. • In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. • Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. • Es werden auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, dabei aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Eltern können entscheiden. • Der Probeunterricht findet an der aufnehmenden Schule statt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Hauptschule • Die Hauptschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor. • Im Unterricht der Hauptschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler besonderer Wert gelegt. • Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können. • Mögliche Abschlüsse an der Hauptschule: • - erfolgreicher Hauptschulabschluss: nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe • - qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali): Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den „Quali“ (qualifizierender Hauptschulabschluss) erwerben. • - mittlerer Schulabschluss: Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jgst. führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen* zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Bayerische Mittelschule • Die neue Bayerische Mittelschule muss mindestens folgende Bildungsangebote aufweisen: • die drei berufsorientierenden Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales, • ein (offenes oder gebundenes) Ganztagsangebot, • die Kooperation mit einer Berufsschule, der regionalen Wirtschaft und der Arbeitsagentur, • einen mittleren Bildungsabschluss auf dem Niveau von Wirtschafts- und Realschulen • die individuelle/modulare Förderung der Schüler im Klassenverband unter Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips sowie • Angebote der Jugendsozialarbeit bzw. von Förderlehrern. • S • Sie bietet folgende Abschlüsse an: • Mittlere-Reife-Züge führen zu einem Mittlere-Reife-Abschluss in den Fächern Deutsch, Mathematik • und Englisch auf dem Niveau der Wirtschafts- und Realschule, daneben wird auf die Berufsorientierung • verstärkt Wert gelegt. • Mittelschulabschluss/Weiterentwicklung der Mittlere-Reife-Züge • - Umgestaltung der Lehrpläne/Stundentafel: Mind. 4 Wochenstunden in den Fächern Deutsch, • Mathematik und Englisch • - Keine Erhöhung der Gesamtzahl der Wochenstunden • Weiterentwicklung Hauptschulabschluss • - Hauptschulabschluss weiterhin Grundlage der Ausbildungsreife • - Hohe Akzeptanz des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses (neue Prüfungsformate) • Praxisklassenabschluss ab Schuljahr 2010/2011: • Hauptschulabschluss mit theorieentlastetem Zuschnitt Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Bayerische Mittelschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Realschule • Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt eine fundierte Allgemeinbildung und schafft Grundlagen für eine berufliche bzw. schulische Weiterqualifizierung. • Im Unterricht der Realschule werden gleichwertig theoretische und praktische Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten vermittelt. • An der Realschule gibt es drei Ausbildungsrichtungen: mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, wirtschaftlich oder im Zweig III der a) fremdsprachliche b) musisch-gestaltende, hauswirtschaftliche oder soziale Bereich. • Mögliche Abschlüsse an der Realschule: • Der Realschulabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss. Er wird durch eine bayernweit zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe erworben. • Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Realschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Die Wirtschaftsschule • Die Wirtschaftsschule vermittelt neben einer allgemeinen Bildung eine vertiefte kaufmännische Grundbildung. Diese berufliche Schule, die es in einer vier-, drei- und zweistufigen Form gibt, setzt die Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung. Der Übertritt erfolgt in die 7. , 8. oder 10. Jahrgangsstufe. • Mögliche Abschlüsse an der Wirtschaftsschule: • - mittlerer Schulabschluss • Am Ende der Jahrgangsstufe 10 (vier- und dreistufige Wirtschaftsschule) bzw. 11 (zweistufige Wirtschaftsschule) findet eine Abschlussprüfung statt. • Mit dem Wirtschaftsschulabschluss, einem mittleren Schulabschluss, kann die Ausbildungsdauer in einem kaufmännischen Beruf verkürzt werden. • Mit dem erfolgreichen Abschluss der 9. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule wird der erfolgreiche Hauptschulabschluss erworben. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Das Gymnasium • Das achtjährige Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 12. Es vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert das fächerübergreifende, abstrakte und problemlösende Denken und bereitet auf ein Hochschulstudium vor. Damit schafft das Gymnasium gleichzeitig auch Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Berufsausbildung. • Folgende Ausbildungsrichtungen stehen zur Auswahl: • - Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (NTG) • - Sprachliches Gymnasium (SG) • - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium (WSG) • - Musisches Gymnasium (MuG) • Mögliche Abschlüsse am Gymnasium: • - mittlerer Schulabschluss: Der mittlere Schulabschluss wird mit Bestehen der 10. Jahrgangsstufe erreicht. Er kann auch in der Besonderen Prüfung in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache erworben werden. • - Abitur/ allgemeine Hochschulreife: Die allgemeine Hochschulreife (schließt die Fachhochschulreife und die fachgebundene Hochschulreife ein) erhält der Schüler mit Bestehen der Abiturprüfung. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Der Probeunterricht ist bestanden bei D/M 3/4 oder 4/3. Bei D/M 4/4 können die Eltern entscheiden. Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
GYMNASIUM 5. Jgst. REALSCHULE 5. Jgst. HAUPTSCHULE 6. Jgst. Probeunterricht am Gymnasium Probeunterricht am Gymnasium Empfehlung „geeignet“ Empfehlung „geeignet“ Ø bis 2,0 (aus Deutsch, Mathematik im Übertrittszeugnis) Ø 2,5 (aus Deutsch, Mathematik im Übertrittszeugnis) Ø ab 3,00 (aus Deutsch, Mathematik im Übertrittszeugnis) Hauptschule 5. Klasse Probeunterricht an der Realschule Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule in die 5. Jgst. des Gymnasiums oder der Realschule Die Regelungen gelten nur noch im Schuljahr 2009/2010! Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
GYMNASIUM 6. Jgst. REALSCHULE 6. Jgst. HAUPTSCHULE 6. Jgst. nur mit Aufnahmeprüfung am Gymnasium Aufnahmeprüfung an der Realschule Ø 2,0 (aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis) Ø ab 2,33 (Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis) Hauptschule 5. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 5. Jgst. der Hauptschule in die 6. Jgst. des Gymnasiums und der Realschule Aufnahme ohne Prüfung Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
GYMNASIUM 7. Jgst. REALSCHULE 7. Jgst. WIRTSCHAFTSSCHULE 7. Jgst. HAUPTSCHULE M7-Klasse HAUPTSCHULE 7. Jgst. Ø 2,66 Entscheidung der Lehrerkonferenz Ø > 2,66 Einzelfallentscheidung Aufnahme nur nach bestandener Aufnahmeprüfung Aufnahme-prüfung und Probezeit Ø 2,0 aus D, M, E im Jahresz. oder Aufnahme-prüfung Ø 2,33 aus D, M, Englisch im Übertrittszeugnis > Ø 2,33 aus D, M, Englisch im Übertrittszeugnis Ø 2,33 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis > Ø 2,33 aus D, M, Englisch im Zwischenzeugnis Hauptschule 6. Klasse Übertrittsregelung für den Übertritt aus der 6. Jgst. der Hauptschule an das Gymnasium, die Realschule und die Wirtschaftsschule Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Übersicht: Veränderungen beim Übertritt Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Übersicht: Veränderungen beim Übertritt Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Noch Fragen? Staatliche Schulberatung, Ulbricht, 27. 10.2009 Staatliche Schulberatungsstelle München, 2009 22