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Inhalt. Gesamtdarstellung. Prüfungsmodus. Vorstellung der Schilderarten. Gebots-Schilder. Hinweis-Schilder. Verbots-Schilder. Brücken. Schleusen. Betonnung. Schilderarten. Die Symbolik der Wasser-Verkehrsschilder ist an die des Straßenverkehrs angelehnt.
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Inhalt Gesamtdarstellung Prüfungsmodus Vorstellung der Schilderarten Gebots-Schilder Hinweis-Schilder Verbots-Schilder Brücken Schleusen Betonnung
Schilderarten Die Symbolik der Wasser-Verkehrsschilder ist an die des Straßenverkehrs angelehnt. Es gibt Gebots-, Hinweis- und Verbotsschilder. Gebotsschilder: schwarzes Symbol auf weißem Grund mit rotem Rahmen. Hinweissschilder: weißes Symbol auf blauem Grund. Verbotsschilder: schwarzes Symbol auf weißem Grund mit rotem Rahmen und Balken. GEBOT: Hier musst du trinken. HINWEIS: Hier kannst du trinken. VERBOT: Hier ist trinken verboten.
12 20 10 Gebots-Schilder Achtung! Vorsicht! Vor dem Zeichen anhalten, bis die Weiterfahrt freigegeben ist Geschwindigkeits- begrenzung (hier auf 12 km/h) 20 m Abstand vom linken Ufer halten 10 m Abstand vom rechten Ufer halten Gebot, die angezeigte Richtung einzuschlagen
Hinweis-Schilder - 1 Nicht frei fahrende Fähre Empfehlung, in diese Richtung zu fahren Ende eines Verbots oder Gebots oder Aufhebung einer Einschränkung Ankern erlaubt (nur innerhalb von Verbotszonen) Festmachen erlaubt (nur innerhalb von Verbotszonen) Wendeplatz Wehr
Hinweis-Schilder - 2 Liegeplatz auch für Kleinfahrzeuge Liegeplatz nicht für Kleinfahrzeuge Liegeplatz nicht für Kleinfahrzeuge Liegeplatz auch für Kleinfahrzeuge Liegeplatz nicht für Kleinfahrzeuge
Sport P Verbots-Schilder - 1 Für motorisierte Boote verboten Segeln verboten Windsurfen verboten Für Ruderboote verboten Für Sportboote aller Art verboten Gesperrte Wasser- fläche oder Einfahrt (nur Boote mit Motor) Festmachen verboten Schädlichen Sog und Wellenschlag vermeiden Liegeverbot Wendeverbot
P 500 Verbots-Schilder - 2 Ankerverbot Überholen verboten (gilt nicht für Kleinfahrzeuge) Überholen und Begegnen verboten (gilt nicht für Kleinfahrzeuge) Liegeverbot (auf 500 Meter nach rechts) Bei rotem Licht ist die Einfahrt in einen Hafen oder eine Nebenwasserstraße verboten
Durchfahrten Durchfahrt frei (tags/Tafel) Durchfahrt frei (nachts/Lichter) Durchfahrt verboten (tags/Tafel) Durchfahrt verboten (nachts/Lichter)
Brückendurchfahrten Empfohlene Durchfahrt Gegenverkehr Durchfahrt verboten Empfohlene Durchfahrt kein Gegenverkehr Durchfahrt innerhalb der grünen Markierungen empfohlen Durchfahrt außerhalb der weißen Markierungen verboten
Hub- und Drehbrücken Keine Durchfahrt; Brücke kann vorübergehend nicht geöffnet werden Keine Durchfahrt; Brücke geschlossen oder Gegenverkehr Brücke geschlossen; nur frei, wenn Durchfahrtshöhe dies mit Sicherheit zulässt Brücke kann vorübergehend nicht geöffnet werden; nur frei, wenn Durchfahrtshöhe dies mit Sicherheit zulässt Keine Durchfahrt; Brücke in Bewegung Durchfahrt frei; Brücke geöffnet
Ausfahrt Schleusen - Ein-/Ausfahrt Einfahrt Keine Einfahrt; Schleuse außer Betrieb Keine Einfahrt; Schleuse geschlossen Keine Einfahrt; aber Vorbereitungen zum Einlaufen treffen Keine Einfahrt; Öffnung wird vorbereitet Einfahrt frei Keine Ausfahrt Ausfahrt frei
Schleusen - Richtungsweiser Beide Lichter ununterbrochen: Bis zur Einweisung warten. Rechts ununterbrochen, links blinkend: Linke Schleusenkammer benutzen. Links ununterbrochen, rehts blinkend: Rechte Schleusenkammer benutzen. Beide Lichter blinkend: Beide Schleusenkammer benutzen.
Im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bezieht sich links/rechts auf die Richtung von See zum Land. Die Tonnen auf der linken Seite sind rot, die auf der rechten grün (Betonnungssystem A). Damit hat ein einlaufendes Schiff die roten Tonnen an Backbord und die grünen an Steuerbord – entsprechend der Farbe des an der jeweiligen Seite geführten Positionslichtes. Auf Binnenwasserstraßen beziehen sich die Angaben links und rechts immer auf die Richtung von der Quelle zur Mündung – also auf die Fahrt zu Tal. Da das Betonnungssystem A weiter gilt, liegen hier die grünen Tonnen links und die roten rechts. Rechts Links Grün Rot Definition der Fahrwasser-Seiten
Links Mitte Rechts Fahrwasserbegrenzung • grün • Spitztonne • Schwimmstange (Toppzeichen: • Kegel mit Spitze nach oben) • Leuchttonne mit Taktfeuer • rot-grün waagerecht gestreift • (Fahrwasserspaltung) • Kugeltonne • Schwimmstange (Toppzeichen: • Ball) • Leuchttonne mit Funkel- oder • Gleichtaktfeuer • rot • Stumpftonne • Schwimmstange (Toppzeichen: • Zylinder) • Leuchttonne mit Taktfeuer
Hindernisse in oder an der Wasserstraße Links Mitte Rechts • grün-weiß waagerecht gestreift • Am Ufer: Stange mit Kegel, • Spitze nach oben • Schwimmstange (Toppzeichen: • Kegel mit Spitze nach oben) • Spieren-/Leuchttonne (Taktfeuer) • rot-grün waagerecht gestreift • (mit Fahrwasser-Spaltung) • Stange mit rotem Kegel, • Spitze nach unten, über • grünem Kegel mit Spitze • nach oben • rot-weiß waagerecht gestreift • Am Ufer: Stange mit Kegel, • Spitze nach unten • Schwimmstange (Toppzeichen: • Zylinder) • Spieren-/Leuchttonne (Taktfeuer)
Links Mitte Rechts Fahrrinnenverlauf und -übergang Verlauf der Fahrrinne am linken Ufer Übergang der Fahrrinne zum anderen Ufer Radartonne zur Be- zeichnung gefähr- licher Hindernisse im Fahrwasser Übergang der Fahrrinne zum anderen Ufer Verlauf der Fahrrinne am rechten Ufer
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