1 / 7

Bewerbung - Online

Bewerbung - Online. Vorteile:. :: Ihr Bewerbungsanschreiben wird gelesen. :: Sie haben vollständige Bewerbungsunterlagen. :: Ihre Online Mappe ist für den Arbeitgeber optimiert. :: Sie erhöhen Ihre Bewerbungschancen.

eve-le
Download Presentation

Bewerbung - Online

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Bewerbung - Online Vorteile: :: Ihr Bewerbungsanschreiben wird gelesen :: Sie haben vollständige Bewerbungsunterlagen :: Ihre Online Mappe ist für den Arbeitgeber optimiert :: Sie erhöhen Ihre Bewerbungschancen

  2. Erstattung- Ihr Online-Bewerbung kostenlosWenn Sie Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit erhalten oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie die Kosten für Online-Bewerbungen vom Jobcenter erstattet bekommen. Sie können für jede E-Mail Bewerbung 5 € pauschal und bis zu 260 € im Jahr erhalten. * Voraussetzung: Sie müssen die Bewerbungen nachweisen. II. Gesetze § 46 SGB III : „Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.“ §§ 3, 4 Anordnung UBV § 3 Pauschalierung von Bewerbungskosten (1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen. (2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5,- Euro zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin / dem Antragsteller nachgewiesen werden. § 4 Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken Erstattet werden können auch Bewerbungskosten, die bei Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken anfallen. Die Regelungen des § 3 sind entsprechend anzuwenden. ------------------------ Anmerkung Die Regelung in § 4 „sind entsprechend anzuwenden“ zeigt, dass, wenn Pauschalierung i.H.v. 5 € gezahlt wird, dies auch für Email gelten sollte. Lesen Sie auch die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten Gesine Lötzsch: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1432 (* Gilt nur für gemeldete Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte in Deutschland. Keine Zusicherung oder Rechtsberatung.)

  3. Liste für dasJobcenter Mail-Nachweis

  4. Ansichten von Online-Bewerbungen

More Related