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Informations-veranstaltung neue Pflegefinanzierung. Themen der Information:. Zeitpunkt Hauptänderungen Taxordnung Grundlagen Pflegefinanzierung Systemwechsel in der Pflegeerfassung Verrechnung der Pflegekosten Verteilung der Betreuungskosten Änderungen in der Verrechnung.
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Informations-veranstaltung neue Pflegefinanzierung
Themen der Information: • Zeitpunkt • Hauptänderungen Taxordnung • Grundlagen Pflegefinanzierung • Systemwechsel in der Pflegeerfassung • Verrechnung der Pflegekosten • Verteilung der Betreuungskosten • Änderungen in der Verrechnung
Zeitpunkt der Information: • Versand der Taxordnungen • Befragungen mit dem neuen Pflegeerfassungssystem
Hauptänderungen in den Taxordnung und Taxübersicht: • keine Unterscheidung der Pflegekosten zwischen Wohngruppe und Haupttrakt • 12 Pflegestufen • Einheitliche Betreuungstaxe über alle Pflegestufen inkl. Stufe 0 • Kabelfernsehanschluss wird nicht mehr verrechnet
Neues Einstufungssystem Wichtigste Merkmale: • Eintrittgespräch • Bewohnersicht • Beobachtung Mitarbeiter • Zielsetzung • Verrechnung
Einstufungsvergleich Alte Einstufung Neue Einstufung BESA 1 BESA 2 BESA 3 BESA 4
Pflegekosten Die Pflegekosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Im Kanton Zug gelten 85 % der Leistungen des Pflegepersonals als KVG-pflichtige Kosten und bilden die Pflegekosten Die Pflegebedürftigkeit wird mit einem Bedarfsermittlungssystem in 12 gleichmässigen Stufen zu 20 Minuten ermittelt. Im Kanton Zug arbeitet ein Teil der Altersinstitutionen mit dem Erfassungssystem BESA – ein anderer mit dem Erfassungssystem RAI. .
Übernahme der Pflegekosten Fr. 9.00 pro Stufe und Tag zusätzlich Fr. 2.00 Migel pro Tag Krankenversicherer 10% von dem Krankenkassenbeitrag der jeweiligen Pflegestufe Max. aber Fr. 10.80 pro Tag Bewohner/in bis Stufe 4 --.-- ab Stufe 5 - Fr. 19.-- / pro Tag ab Stufe 8 - Fr. 30.-- / pro Tag Hilflosenentschädigung Einwohnergemeinde Restliche Pflegekosten
Beispiele Pflegekosten pro Tag Stufe 1 Fr. 12.10 + Fr. 2.00 Migel Stufe 5 Fr. 108.50 + Fr. 2.00 Migel Stufe 12 Fr. 280.00 + Fr. 2.00 Migel Gesamtpflegekosten Krankenvers. Beitrag Migel Bewohner/in Hilflosenentschädigung Einwohnergemeinde Fr. 9.00 Fr. 2.00 Fr. 0.90 -- Fr. 2.20 Fr. 45.00 Fr. 2.00 Fr. 4.50 Fr. 19.00 Fr. 40.00 Fr. 108.00 Fr. 2.00 Fr. 10.80 Fr. 30.00 Fr. 131.20
Betreuungskosten Die Betreuungskosten richten sich nach den Kosten des im Betrieb arbeitenden Pflegepersonals. Im Kanton Zug gelten 15 % der Kosten als nicht-KVG-pflichtigeLeistungen des Pflegepersonals und bilden die Betreuungskosten. Gemäss Beschluss der Gemeinden beteiligen sich alle Bewohner/innen unabhängig vom Pflegebedarf im gleichen Umfang an diesen Kosten. Sie bilden die Betreuungstaxe pro Bewohnertag.
Inhalt der Grundtaxe • Unterkunft gemäss gewähltem Zimmertyp • Vollpension (inkl. Kaffee + Tee zu den Mahlzeiten) • Bett- und Frottierwäsche, das Besorgen dieser Wäsche • Besorgen der privaten Wäsche (ausgenommen Handwäsche, Wollsachen sowie Kleidungsstücke die chemisch gereinigt werden müssen ) • Besorgen des Zimmers, inkl. einer wöchentlichen gründlichen Reinigung • Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser • Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohner/innen gemeinsam angeboten werden • Heimspezifische Angebote (z.B. Versicherungen)
Grundtaxen Die Grundtaxen sind abhängig von Zimmergrösse und Lage Für das Jahr 2011 hat der Stiftungsrat beschlossen, die Grundtaxen nicht zu erhöhen
Private Auslagen Diese sind nicht genau zu bestimmen, da es auf die persönlichen Bedürfnisse ankommt. Die Ergänzungsleistungen setzen für die privaten Auslagen im Heim einen Betrag von Fr. 520.-- pro Monat ein.
Wichtige Tätigkeiten Originale der Chlösterlirechnungen an die Krankenversicherer schicken . Meldung bei Veränderungen von Verrechnung / Einkommen / oder Vermögen an die Ergänzungsleitungen.
Unterscheidung der Kosten Private Auslagen Pflegekosten Betreuungskosten Grundtaxe (Hotelkosten)
Übersicht Private Auslagen Bewohner Pflegekosten Gemeindebeitrag Krankenkasse Hilflosenentschädigung Bewohner Bewohner Betreuungs- kosten Bewohner Grundtaxe (Hotelkosten)
Arzt, Medikamente,Therapien Beim Privatarztsystem stellt der Hausarzt seine Kosten inklusive Medikamenten separat an den Bewohner. Therapien werden ebenfalls separat verrechnet
Grundsätzlich übernehmenim Kanton Zug die Krankenversicherer sowie die öffentliche Hand den grössten Teil der anerkannten Pflegekosten
Basis Finanzierungsmodell Dieses Finanzierungsmodell ist auf das Krankenversicherungsgesetz, das Spitalgesetz des Kantons Zug und die Verordnung Langzeitpflege aufgebaut und gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug. Es gibt für die Pflegeheime mit regionalem Leistungsprogramm leicht abweichende Finanzierungssysteme.
Finanzierung der Bewohnerleistungen Ergänzungsleistungen Vermögensverzehr Wenn nicht ausreichend AHV / Pension / div. Einnahmen Wenn nicht ausreichend