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LEHRE HAT ZUKUNFT

LEHRE HAT ZUKUNFT.

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Presentation Transcript


  1. LEHRE HAT ZUKUNFT „Lehrlinge, die ihr Handwerk beherrschen und, wie seit einiger Zeit erfolgreich vorangetrieben wird, parallel dazu auch maturieren können, legen die Basis für eine solide Wirtschaft, die als einzige den durch Luftgeschäfte entstandenen Krisen zu trotzen vermag.“RudolfTaschner, Die Presse

  2. Lehrlingsstatistik Werte per: 31.12.2012

  3. Rolle der Lehre 2012 • 226 Lehrberufe (tatsächlich ausgebildet werden 180) in DL 87 (Schwerpunkte werden nicht berücksichtigt) • 18.264 Lehrlinge in DL 1.017 (+5 gegenüber 2011) • 5.363 Lehrbetriebe in DL 360 (+4 gegenüber 2011)

  4. Entwicklung der Lehrlingszahlen seit 2002 Bezirk Deutschlandsberg

  5. Entwicklung der Lehrlingszahlen seit 2002 Steiermark

  6. Top 10 der Lehrberufe bei männlichen Lehrlingen im Bezirk Deutschlandsberg

  7. Top 10 der Lehrberufe bei weiblichen Lehrlingen

  8. Lehrabschlussprüfungen 2012 - Steiermark

  9. Lehrabschlussprüfungen 2012 - Deutschlandsberg

  10. Übersicht

  11. Basisförderung Was wird gefördert? • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Wie hoch ist die Förderung? • Für das 1. Lehrjahr  3 kollektivvertragliche Brutto-LE • Für das 2. Lehrjahr  2 kollektivvertragliche Brutto-LE • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je  1 kollektivvertragliche Brutto-LE • Bei halben Lehrjahren (zB 2 ½ oder 3 ½ Jahre) eine ½ Brutto-LE • Aliquotierung bei Lehrzeitanrechnung

  12. Basisförderung - Voraussetzungen • Eintrittsdatum in ein Lehrverhältnis nach dem 27.06.2008 • Lehrverhältnis war über das ganze Lehrjahr aufrecht oder hat regulär durch Zeitablauf oder LAP (bis max. 10 Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende) geendet. • Die Lehrlingsentschädigung  nicht unter dem KV

  13. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen werden gefördert: • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen • Berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit

  14. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen - Förderhöhe • 75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb • max. € 10.000,- pro Kalenderjahr (ab 40 Lehrlingen € 11.000,-, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um € 1.000,-) und Lehrbetrieb • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. € 40,- pro Tag. • bescheidmäßig vorgeschriebene Auflagen • freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes • berufsbezogene Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen

  15. Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen - Förderhöhe • 75 Prozent der Netto-Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrling bzw. • max. € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für: • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen • Abgeltung der kollektivvertraglichen Brutto-LE entsprechend der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) für: • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung (Arbeitszeitmodell Lehre & Matura)

  16. Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen - Voraussetzungen • Keine reine Produkt- oder Grundschulung • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten • Aufrechtes Lehrverhältnis • Ausnahme: Bei VBKs auf die LAP bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit • Bei VBK auf die Berufsreifeprüfung darf des zu keiner Verlängerung der Lehrzeit kommen. • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-

  17. Ausgezeichnete und gute LAPs Was wird gefördert? • Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg • Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung Wie hoch ist die Förderung? • LAP mit gutem Erfolg: € 200,00 pro LAP • LAP mit Auszeichnung: € 250,00 pro LAP Bei Doppellehre Förderung nur für die erste abgelegte LAP.

  18. Ausgezeichnete und gute LAPs - Voraussetzungen • LAP beim erstmaligen Antritt bestanden. • Der/die KanditatIn hat zumindest die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim antragstellenden Betrieb gelernt. • Die Prüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden. • Die LAP hat bis spätestens 12 Monate nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.

  19. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten a) Kosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse Förderhöhe: Abgeltung der Brutto-LE und der Internatskosten wahren der zusätzlichen Zeit des Berufsschulunterrichts. Voraussetzungen: • Lehrling hat eine negativ absolvierte Klasse wiederholt • Lehrling hat entweder in einem Lehrjahr zwei Klassen oder die letzte Berufsschulklasse innerhalb eines Jahres nach Ende der Lehrzeit besucht  • bezahlte Freistellung und Übernahme anfallender Internatskosten durch den Betrieb • Es darf zu keiner Lehrzeitverlängerung oder Umwandlung in eine integrative Lehre kommen.

  20. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten b) VBK auf Nachprüfungen in der BS bzw. die theoretische LAP c) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau Förderhöhe: 100 % der Netto-Kurskosten max. € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb. Nachhilfestunden durch Privatpersonen sind auf die Lehrzeit anzurechnen. Voraussetzungen: • Betrieb trägt gesamte Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, bei Vorbereitungskursen bis 1 Jahr nach Lehrzeitende • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens € 30,-.

  21. Weiterbildung der AusbilderInnen • Was wird gefördert? Maßnahmen, die der Weiterbildung der AusbilderInnen im Umgang mit den Lehrlingen dienen: z.B. Pädagogik, Methodik, Didaktik oder Persönlichkeitsentwicklung, jedoch keine Fachkurse! • Förderhöhe? 75 % der Netto-Kurskosten bis max. € 1.000,- pro Ausbilderin und Lehrjahr • Voraussetzungen? • Vorhandene Ausbilderqualifikation • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten

  22. Auslandspraktika von Lehrlingen • Die Zeit des Praktikums ist Teil der Lehrzeit. Das LV bleibt aufrecht. • Der Praktikumsbetrieb im Ausland verpflichtet sich, die für den Lehrling geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. • Vorlage der inhaltlichen Beschreibung des Auslandspraktikums. • Förderhöhe: • Abgeltung der Brutto-LE während der Zeit des berufsbezogenen Auslandspraktikums • Keine zeitliche Befristung.

  23. Auslandspraktika von Lehrlingen • Wer kann die Förderung beantragen?: Alle Ausbilderbetriebe, die einen oder mehrere Lehrlinge (aufrechter Lehrvertrag) einen Auslandsaufenthalt absolvieren lassen. • Wichtig: Das Förderansuchen möglichst früh einreichen. Im Fördertopf sind max. € 500.000,-/Jahr. • Weitere Information finden Sie unter • www.ifa.or.at

  24. Beratung für Lehrbetriebe • Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen können eine kostenlose erweiterte Beratung zu folgenden Themen in Anspruch nehmen: • Umgang mit Lehrlingen • Förderungen für Lehrbetriebe • Bildungsangebote für AusbilderInnen und Lehrlinge • Gestaltung der Ausbildung im Unternehmen nach Qualitätskriterien (Aufbau und Ausbau)  Achtung: Das Pilotprojekt ist zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2013.

  25. Coaching für Lehrbetriebe • Wann kann ich ein Coaching beantragen? Lehrbetriebe können dann ein Coaching beantragen, wenn es Schwierigkeiten im Umgang mit Lehrlingen gibt, die durch eine Beratung nicht mehr gelöst werden können. Das Coaching ist anonym und wird Ihnen kostenlos in einem Umfang von 11 Stunden angeboten. Achtung: Das Pilotprojekt ist zeitlich begrenzt und endet am 31.12.2013.

  26. Coaching für Lehrlinge • Bei Problemen in der Ausbildung und zur Vermeidung von Lehrabbrüchen kann eine kostenlose Coachingleistung (max. 41 Stunden) in Anspruch genommen werden. • Voraussetzungen: • aufrechtes Lehrverhältnis in einem Lehrbetrieb oder noch keine LAP 6 Monate nach Ende der Lehrzeit • abbruchgefährdetes Lehrverhältnis

  27. Vorgangsweise bei Förderanträgen Wie wird die Förderung beantragt? • Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. • Die Antragstellung  Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer. • Das Fristende für Antragstellung  3 Monate nach Ende der Bildungs- oder Unterstützungsmaßnahme. • Beiträge unter € 30,- werden nicht ausgezahlt. Wie komme ich zu meinem Förderantrag? • Download des Formulars von www.lehre-foerdern.at.  • Anforderung bei der Lehrlingsstelle

  28. Wer kann die Förderung beantragen? • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

  29. Wer erhält die Förderung? • Die Förderungen werden ausnahmslos an die Lehrbetriebe ausgezahlt.

  30. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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