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Frage:. Was gibt der SMV das Recht, sich in die Belange der Schule und der Schülerschaft einzumischen?. Artikel 21 der Landesverfassung BW. Absatz 1 : „Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“.

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  1. Frage: Was gibt der SMV das Recht, sich in die Belange der Schule und der Schülerschaft einzumischen?

  2. Artikel 21 der Landesverfassung BW • Absatz 1:„Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“

  3. Das Schulgesetz BW § 62 Absatz 1 – 3: • Die SMV dient … der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein. • Die Schüler haben … die Möglichkeit, … selbstgewählte … Aufgaben zu übernehmen. • Die SMV ist von allen am Schulleben zu beteiligen und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen. § 66 Absatz 2: • Der Schulleiter unterrichtet den Schülerrat über Angelegenheiten, die für die SMV von allgemeiner Bedeutung sind.

  4. Das Schulgesetz BW § 68 Absatz 2: • Die Verbindungslehrer beraten die Schülermitverantwortung, • unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und • fördern ihre Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern.

  5. SMV-Verordnung § 1 Absatz 2: • Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten … zu unterstützen. • Auf Antrag der Schüler ist ihre Tätigkeit in der SMV im Zeugnis oder in anderer geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen.

  6. SMV-Verordnung § 7 Absatz 1 – 4: • Die Schülermitverantwortung ist … Sache aller Schüler … • Die Schülermitverantwortung … stellt sich Ihre Aufgaben selbst … • Der Schülermitverantwortung ist Gelegenheit zu geben, … in geeigneten Aufgabenbereichen der Schule mitzuarbeiten.

  7. SMV-Verordnung Im § 11 steht: • Der Schulleiter sorgt im Rahmen des Möglichen dafür, dass … geeignete Räume und … die erforderliche Zeit zur Verfügung stehen. • Schulleiter, Verbindungslehrer und Schülersprecher treffen sich (gemäß § 67 SchG BW) zu regelmäßigen Informationsgesprächen (monatlich).

  8. Feststellung: • Schüler sind in Sachen Selbstbestimmung und demokratischer Mitbestimmung Lernende.

  9. Aufgaben: • Information:Alle Beteiligten sollen die Aufgaben der SMV, deren Rechte, Möglichkeiten und Pflichten kennen. • Akzeptanz:Schüler müssen Freiraum zu selbständigem Handeln und Erproben haben, in dem auch Fehler erlaubt sind (Versuch und Irrtum). • Unterstützung:Nicht bevormunden, sondern mit Augenmaß fördern.

  10. Kleine Hilfen: • Einige Minuten Unterrichtszeit einräumen für den Bericht aus dem Schülerrat, • oder SMV-Protokoll weiter geben • oder Klasse/Schüler ermuntern, sich beim nächsten Schulfest aktiv zu beteiligen.

  11. Erfolgreiche SMV-Arbeit • beeinflusst das Schulklima nachhaltig positiv, • stabilisiert den psychosozialen Rahmen der Schule, • trägt zu Rechtssicherheit bei und • führt zu demokratischem Handeln.

  12. SMV im Internet • www.sez.de • www.smv-bw.de • www.jugendnetz.de • www.schule.jugendnetz.de • www.lsbr.de

  13. Zuschuss für die SMV-Hütte • Regierungspräsidium FreiburgAbteilung Schule und BildungHerrn Peter RaulsPostfach79095 Freiburg • Programm • Originalrechnung • Kontonummer • „Sachlich und rechnerisch richtig“

  14. Rechte und Pflichten der SMV • Neues Buch als CD-ROM • 6,- € • Bestellung:rolf.benda@smv-bw.de

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