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VGR und Datenkunde. Modul 5 Finanzierungs- und Vermögensrechnung. Finanzierungsrechnung. Die Finanzierungsrechnung beschreibt das finanzielle Verhalten der Sektoren sowie die Finanzierungsstrukturen
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VGR und Datenkunde Modul 5 Finanzierungs- und Vermögensrechnung
Finanzierungsrechnung • Die Finanzierungsrechnung beschreibt das finanzielle Verhalten der Sektoren sowie die Finanzierungsstrukturen • Gibt ein statistisches Gesamtbild des Anlage- und Finanzierungsverhaltens der am wirtschaftlichen Geschehen beteiligten Personen und Banken • Ist ein Instrument zur Untersuchung der Anlagegewohnheiten der privaten Haushalte, der institutionellen Anleger und der übrigen Wirtschaftseinheiten Oettl: VGR und Datenkunde
F Finanzielle Transaktionen • F.1: Währungsgold und Sonderziehungsrechte • F.2: Bargeld und Einlagen • F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • F.4: Kredite • F.5: Anteilsrechte • F.6: Versicherungstechnische Rückstellungen • F.7: Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten Oettl: VGR und Datenkunde
F.1: Währungsgold und SZR • Forderungen, denen im Kontensystem keine Verbindlichkeit gegenübersteht • Währungsgold • Bei Transaktionen mit Währungsgold handelt es sich um den Kauf und den Verkauf von Währungsgold zwischen Währungsbehörden • Monetisierung bzw. Demonetisierung von Gold wird im Konto III.3.1, sonstige reale Vermögensänderungen gebucht Oettl: VGR und Datenkunde
F.1: Währungsgold und SZR • Sonderziehungsrechte • SZR ist ein vom Internationalen Währungsfonds geschaffenes Reservemedium, das den Mitgliedern des IWF zur Ergänzung der bestehenden Währungsreserven zugeteilt wird • Garantieren ihren Inhabern das Recht, andere Währungsreserven, insbesondere Devisen, zu erhalten • Veränderungen des SZR-Bestandes einer Währungsbehörde können durch Transaktionen mit SZR eintreten, indem SZR an den IWF oder andere Teilnehmer am SZR-System gezahlt oder von diesen empfangen werden Oettl: VGR und Datenkunde
F.2: Bargeld und Einlagen • Bargeld • Die in Umlauf befindlichen Noten und Münzen, die üblicherweise als Zahlungsmittel verwendet werden • Nicht zum Bargeld zählen die Zentralbankbestände an eigenen Banknoten und Gedenkmünzen, die nicht üblicherweise als Zahlungsmittel verwendet • Bargeld kann von allen Sektoren und der übrigen Welt gehalten werden Oettl: VGR und Datenkunde
F.2: Bargeld und Einlagen • Sichteinlagen (F.22) • Einlagen (in Landes- oder Fremdwährung) bei Banken, deren sofortige Umwandlung in Bargeld verlangt werden kann oder die durch Scheck, Überweisung, Lastschrift oder ähnliche Verfügungen übertragbar sind • Können von allen Sektoren und der übrigen Welt gehalten werden • Als Verbindlichkeiten kommen Sichteinlagen im wesentlichen bei der Zentralbank, den Kreditinstituten und der übrigen Welt vor Oettl: VGR und Datenkunde
F.2: Bargeld und Einlagen • Sonstige Einlagen (F.29) • Einlagen (in Landes- oder in Fremdwährung), bei denen es sich nicht um übertragbare Sichteinlagen handelt • Können nicht jederzeit als Zahlungsmittel verwendet werden und es ist nicht ohne nennenswerte Beschränkung oder Gebühr möglich, ihre Umwandlung in Bargeld zu verlangen oder sie zu überweisen oder zu übertragen • Termineinlagen, Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe oder Einlagenzertifikate, Einlagen, die auf einem Sparvertrag beruhen, von Bausparkassen, Kreditgenossenschaften u.ä. ausgegebene Einlagenpapiere, bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF Oettl: VGR und Datenkunde
F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • Forderungen in der Form von Inhaberpapieren, die in der Regel begebbar sind und an Sekundärmärkten gehandelt werden und mit deren Besitz für die Inhaber keinerlei Eigentumsrecht an den institutionellen Einheiten verbunden ist • Hierzu gehören z.B. Wechsel, Anleihen, Einlagenzertifikate, Commercial Paper, handelbare derivative Finanzinstrumente Oettl: VGR und Datenkunde
F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • Wertpapiere (F.33) • Garantieren ihrem Inhaber ein festes oder vertraglich festgelegtes variables regelmäßiges Geldeinkommen in Form von Zahlungen auf Kupons (Zinsen) und/oder Zahlung eines bestimmten Festbetrages zu einem oder mehreren festgelegten Zeitpunkt • Untergliedert in • Geldmarktpapiere F.331 • Kapitalmarktpapiere F.332 Oettl: VGR und Datenkunde
F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • Geldmarktpapiere F.331 • Kurzfristige Wertpapiere, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel höchstens ein Jahr beträgt • Schatzwechsel, Schatzanweisungen und sonstige kurzfristige Staatspapiere • Von Kapitalgesellschaften ausgegebene marktfähige kurzfristige Wertpapiere (Commercial Paper), gezogene und eigene Wechsel oder Einlagenzertifikate • Bankakzepte • Ein Bankakzept garantiert dem Inhaber, dass die finanzielle Kapitalgesellschaft, die es akzeptiert hat, die Zahlung leistet Oettl: VGR und Datenkunde
F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • Kapitalmarktpapiere F.332 • Langfristige Wertpapiere ohne Anteilsrechte, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt • Inhaberschuldverschreibungen • Nachrangige Anleihen • Anleihen mit unendlicher Laufzeit • Floating Rate Notes • Deep discount bonds sowie Null-Kupon-Anleihen • Wandelschuldverschreibungen • Vorzugsaktien ohne Beteiligung am Liquidationserlös Oettl: VGR und Datenkunde
F.3: Wertpapiere und Finanzderivate • Finanzderivate F.34 • Basieren auf einem anderen Instrument oder sind aus einer anderen Vereinbarung abgeleitet. Bei dem Instrument handelt es sich in der Regel um ein anderes finanzielles Aktivum, in bestimmten Fällen jedoch auch um eine Ware oder einen Index • Handelbare Optionen, Optionsscheine, Termingeschäfte, Swaps, Forward Rate Agreements Oettl: VGR und Datenkunde
F.4: Kredite • Forderungen, die entstehen, wenn Gläubiger Mittel an Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung eines Vermittlers ausleihen und die entweder in einem nicht begebbaren Titel oder gar nicht verbrieft sind • Zu den Krediten zählen u.a. • Salden auf Kontokorrentkonten, Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Teilzahlungskauf, Hypothekarkredite, Konsumentenkredite, revolvierende Kredite, Ratenkredite Oettl: VGR und Datenkunde
F.4: Kredite • Kurzfristige Kredite F.41 • Kredite, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel höchstens ein Jahr beträgt sowie jederzeit rückzahlbare Kredite • Langfristige Kredite F.42 • Kredite, deren ursprüngliche Laufzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt Oettl: VGR und Datenkunde
F.5: Anteilsrechte • Forderungen, in denen Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften verbrieft sind • Damit ist in der Regel ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn und auf einen Anteil an den Eigenmittel im Falle der Liquidation verbunden Oettl: VGR und Datenkunde
F.5: Anteilsrechte • Anteilsrechte ohne Investmentzertifikate F.51 • Aktien und andere Formen der Beteiligung an Unternehmen ohne Investmentfonds, in denen Eigentumsrechte an Kapitalgesellschaften oder Quasi-Kapitalgesellschaften verbrieft sind • Investmentzertifikate F.52 • Kapitalanteile, die von Investmentfonds ausgegeben werden, deren einziger Unternehmenszweck darin besteht, die aufgenommen Mittel am Geldmarkt, am Kapitalmarkt und/oder in Immobilien anzulegen Oettl: VGR und Datenkunde
F.6: Versicherungstechnische Rückstellungen • Rückstellungen, die von Versicherungsgesellschaften, selbständigen Pensionskassen sowie betrieblichen Pensionsrückstellungen für Forderungen von Versicherungsnehmern und Leistungsempfängern gebildet werden Oettl: VGR und Datenkunde
F.7: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten • Forderungen, die durch eine finanzielle oder nichtfinanzielle Transaktion entstehen, bei der ein zeitlicher Abstand zwischen der betreffenden Transaktion und der entsprechenden Zahlung besteht • Entstehen durch vorzeitige oder verspätete Zahlungen für Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder im Sekundärhandel mit finanziellen Aktiva • Gegentransaktionen für Vorauszahlungen bzw. für ausstehende fällige Zahlungsansprüche Oettl: VGR und Datenkunde
III.2: Finanzierungskonto • Finanzielle Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten werden im Finanzierungskonto der betreffenden Sektoren verbucht • Finanzielle Transaktionen sind Transaktionen in Bezug auf finanzielle Vermögenswerte (Forderungen und Verbindlichkeiten) zwischen institutionellen Einheiten sowie zwischen diesen und der übrigen Welt Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto • Linke Seite: Geldvermögensbildung • Erwerb abzüglich der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten • Nettoerwerb von Forderungen • Rechte Seite: Finanzierung • Aufnahme abzüglich der Tilgung von Verbindlichkeiten • Nettoaufnahme von Verbindlichkeiten • Saldo: rechte Seite • Finanzierungsüberschuss (+) oder –defizit (-) Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto Österreich Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungssaldo Österreich • Finanzierungssaldo • VGR 6,900 Mrd. Euro • Kontenabfolge 2,833 Mrd. Euro • Finanzierungskonto 2,943 Mrd. Euro • Erstmals seit 1982 ein Überschuss! Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto nichtfinanz. Kapitalgesellsch. Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungstransaktionen nichtfinanz. Kapitalgesellsch. • Finanzierungssaldo • Finanzierungskonto -4,9 Mrd. Euro • Mittelaufnahme über • Kredite: 6,8 Mrd. Euro • Aktien: 6,6 Mrd. Euro Oettl: VGR und Datenkunde
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto Kapitalgesellschaften Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungssaldo Kapitalgesellschaften • Kontenabfolge • -3,781 Mrd. Euro • Finanzierungskonto • -3,576 Mrd. Euro Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto Staat Oettl: VGR und Datenkunde
Finanztransaktionen Staat • Finanzierungssaldo • Kontenabfolge -3,995 Mrd. Euro • Finanzierungskonto -3,861 Mrd. Euro • Finanzierungsbedarf gedeckt durch • Anleihen 4,5 Mrd. Euro • Kredite 2,2 Mrd. Euro Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto private Haushalte und pOE Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungstransaktionen private Haushalte und pOE • Finanzierungssaldo • Kontenabfolge 10,607 Mrd. Euro • Finanzierungskonto 10,382 Mrd. Euro • Geldvermögensbildung 18,3 Mrd. Euro • Mehr als ein Drittel (6,8 Mrd. Euro) floss in Investitionen in handelbare Wertpapiere • Kapitalmarktpapiere, Anteilsrechte, Investmentzertifikate • Ein Fünftel (3,6 Mrd. Euro) wurde für den Erwerb von Investmentzertifikaten verwendet • Ansprüche gegenüber Lebensversicherungen und Pensionskassen 5,8 Mrd. Euro Oettl: VGR und Datenkunde
Geldvermögensbildung privater Haushalte Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungskonto übrige Welt Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungssaldo übrige Welt • Finanzierungskonto übrige Welt • -3,016 Mrd. Euro • Kontenabfolge • -2,832 Mrd. Euro • Finanzierungskonto Österreich • 2,943 Mrd. Euro • VGR 2005 • 6,900 Mrd. Euro Oettl: VGR und Datenkunde
Finanzierungsströme Oettl: VGR und Datenkunde
Geldvermögensrechnung • OeNB erstellt Geldvermögensrechnung • In der gleichen Gliederung wie das Finanzierungskonto • Linke Seite: Geldvermögen • Rechte Seite: Verpflichtungen • Saldo: Nettogeldvermögen Oettl: VGR und Datenkunde
Geldvermögensrechnung 2005 Oettl: VGR und Datenkunde
Sektorale Geldvermögensrechnung Oettl: VGR und Datenkunde
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften • Finanzanlagen Ende 2005 187,3 Mrd. Euro • 46% in Anteilsrechten und 38% in Finanzanlagen (Bankeinlagen, festverzinslichen Wertpapieren, Investmentzertifikate) • Finanzielle Verpflichtungen 350,8 Mrd. Euro • 55% Verschuldung aus Kreditaufnahmen und Wertpapieremissionen • 5,6fache des Betriebsüberschusses bzw. 1,5fache der Bruttowertschöpfung • Anteilsrechte 39% • Relation Fremdkapital zu Eigenkapital 130% Oettl: VGR und Datenkunde
Sektorale Geldvermögensrechnung Oettl: VGR und Datenkunde
Sektorale Geldvermögensrechnung Oettl: VGR und Datenkunde
Sektorale Geldvermögensrechnung Oettl: VGR und Datenkunde
Private Haushalte • Finanzvermögen Ende 2005: 356,3 Mrd. Euro • Fast 240% des verfügbaren Nettoeinkommens (150,5 Mrd. Euro laut II.2 Konto der sekundären Einkommensverteilung) • Einlagen und Anleihen 55% • 32% Anteil der Finanzprodukte, die von Investmentfonds, Versicherungen und Pensionskassen ausgegeben wurden • Nettogeldvermögen 223,4 Mrd. Euro • Rund das 1,5fache des verfügbaren Nettoeinkiommens Oettl: VGR und Datenkunde
Geldvermögensrechnung übrige Welt Oettl: VGR und Datenkunde
Internationale Vermögensposition • Darstellung erfolgt nach den Vorgaben des Balance of Payments Manual 5 des IWF • Weist das marktbewertete Finanzvermögen sowie die Finanzverpflichtungen der österreichischen Volkswirtschaft gegenüber dem Ausland zu einem Berichtsstichtag aus • Nettovermögensposition als Differenz von Aktiva und Passiva Oettl: VGR und Datenkunde
IVP und GFR • Internationale Vermögensposition IVP und Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung GFR • IVP ist ein spezieller Ausschnitt bzw. eine spezielle Zusammenfassung aus dem Datenmaterial der GFR • IVP konzentriert sich auf den Ausschnitt grenzüberschreitender Finanzbeziehungen Oettl: VGR und Datenkunde
Internationale Vermögensposition • Direktinvestitionen • Portfolioinvestitionen • Sonstige Investitionen • Offizielle Währungsreserven Oettl: VGR und Datenkunde
Internationale Vermögensposition • Direktinvestitionen • Langfristige Kapitalleistungen eines Landes, die dem Ausland mit der Absicht zugeführt werden, unmittelbar Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des kapitalnehmenden Unternehmens zu gewinnen oder einem Unternehmen, an dem der Investor bereits maßgeblich beteiligt ist, neue Mittel zur Verfügung zu stellen • Nur Beteiligungen im Umfang von mindestens 10% des Nominalkapitals werden gewertet • Beteiligung muss einen Gegenwert von mindestens 72.000 Euro erreichen Oettl: VGR und Datenkunde
Internationale Vermögensposition • Portfolioinvestitionen • Grenzüberschreitende Wertpapierinvestitionen in Anteilscheine, langfristige festverzinsliche Wertpapiere und Geldmarktpapiere Oettl: VGR und Datenkunde