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40. DFN Betriebstagung Forum Recht. Themen: -Der gläserne User -Haftungsfilter des TDG. Der gläserne User. Grundfragen: Wie weit geht das Recht der informationellen Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil)
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Ass. jur. Jan K. Koecher 40. DFN BetriebstagungForum Recht Themen: -Der gläserne User -Haftungsfilter des TDG
Ass. jur. Jan K. Koecher Der gläserne User • Grundfragen: • Wie weit geht das Recht der informationellen Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil) • Wie tief darf der Staat zu Zwecken der Strafverfolgung in die Rechte seiner Bürger eingreifen • Inwieweit ist es Diensteanbietern zuzumuten präventiv potentielles Beweismaterial zu sammeln • Hintergrund: TKG-Novelle
Ass. jur. Jan K. Koecher Recht auf Inf. Selbstbest. • APR,Art. 1,2 GG:Abwehrrecht des Einzelnen gegen jede Form der Datenverarbeitung, einschließlich der Datenerhebung und Datennutzung • Aber: gilt nicht Schrankenlos • Z.B. staatliches Strafverfolgungsinteresse • Datenschutzgesetze: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Ass. jur. Jan K. Koecher DSR Grundsätze • Grundsatz der Zweckbindung • Grundsatz der Datensparsamkeit • Erhebung und Speicherung von Daten nur in dem zu dem von der gesetzlichen Erlaubnis oder der Einwilligung umfassten Zweck erforderlichen Umfang
Ass. jur. Jan K. Koecher Eingriffsbefugnisse • Im TK-Bereich zu Zwecken der Strafverfolgung bisher: • Bestandsdaten §§ 89 Abs. 6, 90 TKG Adresse, Telefonnr., u.U.statische IP-Adressen • Verbindungs-, Verkehrsdaten §§ 100g, 100h StPO Daten über nähere Umstände der Komm. Zeit, Beteiligte • Kommunikationsinhalte §§ 100a, 100b StPO
Ass. jur. Jan K. Koecher Kriegsschauplatz 9.11 • Die TKG-Novelle: • Bestandsdaten • Manuelles Abrufverfahren, bisher § 89 Abs. 6 • Automatisiertes Abrufverfahren, b. § 90 TKG • Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) • §§ 100g, 100h StPO • Zukünftig auch § 94 TKG-E
Ass. jur. Jan K. Koecher Bestandsdaten • Definition • Personenbezogene Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses erhoben werden • § 89 Abs. 6 TKG, künftig § 93 Abs.1 S.1 i.V.m. § 3 Nr.3 TKG-E
Ass. jur. Jan K. Koecher Bes. Bestandsdaten • Künftig in § 109 TKG-E • Rufnummer, Name und die Anschrift des Rufnummerninhabers, bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses sowie das Datum des Vertragsbeginns vor der Freischaltung, eventuell Datum des Vertragsendes
Ass. jur. Jan K. Koecher Grundstruktur der Beauskunftung • Automatisiertes Auskunftsverfahren • § 90 TKG • Künftig § 110 TKG • Manuelles Auskunftsverfahren • § 89 Abs. 6 TKG • Künftig § 111 TKG
Ass. jur. Jan K. Koecher Automatisiertes Verfahren • Keine unmittelbare Auskunft durch den Diensteanbieter • Zwischenschaltung der RegTP • Verpflichtung beschränkt sich darauf: • § 90 Abs. 1: Kundendateien zu führen • § 90 Abs. 2: Die Daten zum Abruf durch die RegTP bereitzuhalten
Ass. jur. Jan K. Koecher Kundendateien • § 90 Abs. 1 TKG: „ ist Verpflichtet Kundendateien zu führen“ • Entgegen Wortlaut bislang so interpretiert, dass sich die Verpflichtung auf den Zugriff auf im eigenen Interesse ohnehin geführten Dateien bezieht • Künftig § 109 TKG-E • Mot.: Daten sind unabhängig von einer betrieblichen Notwendigkeit zu erheben und bereit zu halten (sog. Vorratsdatenspeicherung)
Ass. jur. Jan K. Koecher Kundendaten • Umfang • Wird durch § 109 TKG-E ggü. § 90 TKG deutlich erweitert • Insb.: Pflicht die Daten für die Dauer von 1 Jahr nach Vertragsende weiter vorzuhalten • Auch bei sog. Prepaid-Verträgen • Fazit: • Die bisher bestehende Pflicht zur Verfügbarhaltung ohnehin vorhandener Daten verdichtet sich zur Pflicht zu deren Erhebung
Ass. jur. Jan K. Koecher Verpflichtete • Bislang in § 90 TKG • Anbieter geschäftsmäßiger Telekommunikations- dienste Nach § 3 Nr. 5 TKG: Das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungs- wegen durch Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht
Ass. jur. Jan K. Koecher Verpflichtete • Künftig in § 110 TKG: • Verpflichtung auf diejenigen begrenzt, die Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen • Entspricht der bisherigen Praxis
Ass. jur. Jan K. Koecher Manuelle Auskünfte § 111 TKG-E • Unmittelbare Auskunft durch den Anbieter • Daten: • Bislang § 89 Abs. 6 TKG • Künftig: • § 109 TKG-E • § 93 TKG-E aufgrund betrieblicher Notwendigkeit erhobene Daten • Auch E-Mailadressen und statische IP-Adressen
Ass. jur. Jan K. Koecher DSR Aspekte • Zweigeteilt • Daten gem. § 93 TKG-E • Entspricht bisherigem Begriff in § 89 Abs. 6 TKG, keine Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung, E-Mailadressen, statische IP-Adressen • Daten gem. § 109 TKG-E • Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung
Ass. jur. Jan K. Koecher Verkehrsdaten • Daten über die näheren Umstände eines Kommunikationsvorgangs • Auskunft §§ 100g, 100h StPO d. Richter • Initiative des BR: • Regelung Speicherpflicht von 6 Monaten zu Zwecken Strafverfolgung in § 94 Abs. 2 TKG-E • Aber: Nur wenn dauerhafte Speicherung ohnehin erfolgt
Ass. jur. Jan K. Koecher Bedenken • Vorratsdatenspeicherung APR • Telekommunikationsgeheimnis, Art. 10 GG • Gilt grds. auch für den Staat • Zumutbarkeit für die Anbieter • Terrabyte! • Haltung der Regierung: noch offen
Ass. jur. Jan K. Koecher Fazit • Weitere Einschränkung elementarer Bürgerrechte • Anbieter werden künftig gezielt zur Datenerhebung verpflichtet • Bislang nur Vorhaltung ohnehin benötigter Daten • Wir befinden uns kontinuierlich auf dem Weg zum Überwachungsstaat
Ass. jur. Jan K. Koecher Kontakt • Forschungsstelle „Recht des DFN“ • Mail: dfn.recht@uni-muenster.de