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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts

Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts. Regine Barth, Öko-Institut e.V. Berlin 29. Oktober 2007. Kriterien für „Mehrwert“ gegenüber geltendem Recht. Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität -> Sicherung der Lebensgrundlagen

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Ein Mehrwert für die Umwelt? Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts

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  1. Ein Mehrwert für die Umwelt?Entwürfe des BMU aus Sicht des UGB-Projekts Regine Barth, Öko-Institut e.V. Berlin 29. Oktober 2007

  2. Kriterien für „Mehrwert“ gegenüber geltendem Recht • Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität -> Sicherung der Lebensgrundlagen • Förderung von Innovation -> Höhere Wettbewerbsfähigkeit und bessere Position im Zukunftsmarkt Umwelt/Klimaschutz • Bessere Rechtssetzung -> Partizipation, besserer Vollzug, geringere Kosten

  3. Risiken für den Erfolg des UGB Entwurfs • Kein Gesamtkonzept, keine Einbeziehung Infrastrukturvorhaben und Landwirtschaft -> Wichtige Problemursachen unberücksichtigt • Rückschritte statt Blick nach vorn wegen 1:1 Umsetzung -> Deutschland wird überrundet; weniger Innovation • Druck durch Bundesrat und andere Ressorts -> Weniger „Mehrwert“ und Konterkarierung Föd.reform • Verbleibende Rumpfgesetze -> Zusätzliche Zersplitterung statt Vereinfachung

  4. Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Positivbeispiele: • Umfassender Schutzzweck UGB • Sachgerechte Ausfüllung der notwendigen abweichungsfesten Kernregelungen im Naturschutz • Aufbau eines nationalen Biotopverbundsytems mit einheitlich bundesweiter Festschreibung von Mindestschutz- und Managementsstandards • Einheitliches bundesweites System der Schutzgebietskategorisierung • instrumentenbezogene Grundsätze (Eingriffsregelung, gute fachliche Praxis, Landschaftsplanung)

  5. Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Positivbeispiele: • Erweiterung Grundpflichten bei IVG: aber entscheidend ist untergesetzliches Regelwerk • Stärkung Naturschutz durch Erwähnung im Tatbestand • Klarstellung Erfordernis abgeschlossener UVP bei vorzeitigem Beginn • Umfassende Regelung Wasserrecht

  6. Effektiverer Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität Negativbeispiele: • Jenseits von programmatischen Sätzen keine Weiterentwicklung der Ausrichtung an Gefahrenabwehr hin zu vorsorgendem Umweltschutz • Keine Ausfüllung von vorhandenen Lücken beim Klimaschutz • Umweltprobleme aus landwirtschaftlicher Betätigung ungelöst

  7. Förderung Innovation Positivbeispiele: • Einführung des Begriffs der „umweltgerechten Unternehmensführung“ als Ziel; allerdings keine Unterfütterung

  8. Förderung Innovation Negativbeispiele: • Keine Instrumente, wie Best Pratice bei Anlagentechnik belohnt wird • Beibehaltung der schwerfälligen Systematik zur Fortschreibung des Standes der Technik • Keine Befristungsmöglichkeit IVG von Amts wegen

  9. Bessere Rechtssetzung Positivbeispiele: • Neufassung Wasserrecht • Klarere Regelungsziele • Vereinfachung • Transparenz • Nur noch zwei Typen Genehmigungsverfahren: IVGenehmigung und planerische Genehmigung • Beibehaltung Erörterungstermin

  10. Bessere Rechtssetzung Negativbeispiele: • Verbleibendes Rumpf-BImSchG inkl. Regelung über nicht gen.bedürftige Anlagen • Verbleibendes Rumpf-UVPG • EU-rechtswidrige Umsetzung Arhus – Konv. • Kaum innovativen Elemente bei der Öffentlichkeitsbeteiligung • Sehr lückenhafte Umsetzung der verstärkten Nutzung elektronischer Medien, insb. WWW

  11. Fazit • Keine umfassende Modernisierung des deutschen Umweltrechts • Vor allem im Anlagenrecht in der Substanz wenig Neues • Aber: ausbaufähiger Anfang, wenn Weg zum umfassenden UGB in den nächsten Jahren mutig fortgeschrieben wird • Zentrale Defizite verbleiben und müssen in den Entwürfen ergänzt werden

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