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Kulturlandschaften als als Herausforderung für die räumliche Planung Raumwissenschaftliches Kolloquium des Raumwissenschaftlichen Netzwerks 4R+ Berlin 1.2.2011. „Who are we, if we have no landscape to call our own?“ Douglas Coupland: Polaroids form the Dead, London, 1997, S. 102.
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Kulturlandschaften als als Herausforderung für die räumliche Planung Raumwissenschaftliches Kolloquium des Raumwissenschaftlichen Netzwerks 4R+ Berlin 1.2.2011 „Who are we, if we have no landscape to call our own?“ Douglas Coupland: Polaroids form the Dead, London, 1997, S. 102
(Kultur)Landschaft mit domierender Konnotation des Ländlich-Schönen im Deutschen (I) Tendenzen der räumlichen Entwicklung in Deutschland stehen im Gegensatz dazu (II) Differenzierte Kulturlandschaftsverständnisse in bundesdeutschen Gesetzen und europäischen Dokumenten (III) Implementation von „Kulturlandschaft“ in bestehende räumliche Planungen (IV) Worin bestehen die Herausforderungen?
Zu I: Landschaft mit Konnotation des Ländlich-Schönen im Deutschen
Georg Simmel 1913: „Straßenzüge mit Warenhäusern und Autos“ sind (noch) keine Landschaften. Werner Mitsch 1997: „Gegenden ohne Landschaft nennt man Städte.“ J. C. Tesdorpf 1984: „Landschaftsverbrauch“
Rurales („antikes“) Verständnis von „Kulturlandschaft“: Einer Sache „Kultur“ angedeihen lassen! Riehl: „Land und Leute“
In der offenen Gesellschaft „Kultur“-Begriff ohne übergreifende Sinnstiftung, daher viele „Kultur“-Landschaften !
Bisweilen konfligierende Raumaneignungen jenseits der Mehrheitskultur Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 10.6.07
II. Tendenzen der Kulturlandschaftsentwicklung Verluste an Strukturreichtum, Biodiversität und Ankerpunkten von Identität
Raumtypisierung nach zentral-peripher/städtisch- ländlich Proportional zur Einwohnerzahl Laufende Raumbeobachtung BBR , Bezug 2005
Aus W. Strubelt (Hrsg.; 2010): Der gebändigte Raum. Tübingen. Trivialisierung = Dominanz glokalisierter Strukturen
Neue Elemente in der Kulturlandschaft als Regelfall http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.afk-pirol.org/cvp_windkraft_Windkraftanlagen/Windkraftanlagen02.jpg&imgrefurl=http://www.afk-piro
Hohe Dynamik und Unumkehrbarkeit (Globalisierung/Demographischer Wandel) des aktuellen Kulturlandschaftswandels
Politisch-kulturelle Dimension des aktuellen (Kultur)Landschaftswandels: „Verlusterfahrung Landschaft“ (G. Lenz 1999) „Beschleunigte Zeit“ (Reichel 1995) als Nährboden für eine Erinnerungskultur: „Erinnerungslandschaften“ Future Landscapes 2005, S. 47
Szenarien künftiger Kulturlandschaftsentwicklung – Projekt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung
III. Differenzierte Verständnisse von Kulturlandschaft in Gesetzen Entwurf vom März 2009 Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (4) Zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft sind insbesondere 1. Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren, 2. zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft nach ihrer Beschaffenheit und Lage geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen Bereich zu schützen und zugänglich zu machen. Regionalisierungen und Inventarisierungen
„Die historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische Elemente und Strukturen geprägt wird.“ Nach Kleefeld, K.-D. (2004): Begriffsdefinition "Historische Kulturlandschaft", in: UVP-Report Heft 2/3: 67-68. Definition „Historische Kulturlandschaft“der Denkmalpflege
Kulturlandschaftliche Gliederung Nordrhein-Westfalens für den LEP 17
EUREK – 1999: Das „kulturelle Erbe“ sind „Landschaften“! Beitrag zur Regionalentwicklung S. 32 Prof. Dr. Winfried Schenk – Universität Bonn
Raumordungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 1.1.1998, § 2, Grundsatz 2, 13: „Die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge sowie die regionalen Zusammengehörigkeit sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaftensind ihn ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmalen zu erhalten.“ Grundsatz bietet die Chance, geschichtliche und kulturelle Aspekte gleichgewichtig zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren in räumlichen Abwägungsprozessen zu werten!
Traditionelle Raumordnung ist stärker als bisher auf den Schutz der gewachsenen Kulturlandschaften und eine aktive Kulturlandschaftsgestaltung auszurichten. BBR/BMVBS (2006: 53)
„Kulturlandschaft als qualitative Ergänzung traditioneller Raumentwicklungspolitik“; • „Kulturlandschaftsgestaltung als erlebbare Eigenart, die der Förderung der regionalen Identifikation der Bewohner mit ihrem Umfeld dient“; • „Integration der Kulturlandschaftsgestaltung in regionale Entwicklungskonzepte“; • „Förderung des Regionalmanagements und regionaler Marketingstrategien“ Kommentar zu Leitbild 2 „Gestaltung von Kulturlandschaften“, BBR 2006, 24ff.
Grundsätze der Raumordnung, § 2 (2) ROG 2. Die prägende Vielfalt des Gesamtraums und seiner Teilräume ist zu sichern. (...) Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen.Die weitere Zerschneidung der freien Landschaft und von Waldflächen ist dabei so weit wie möglich zu vermeiden; die Flächeninanspruchnahme im Freiraum ist zu begrenzen. 5. Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln.Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten.Die unterschiedlichen Landschaftstypen und Nutzungen der Teilräume sind mit den Zielen eines harmonischen Nebeneinanders, der Überwindung von Strukturproblemen und zur Schaffung neuer wirtschaftlicher und kultureller Konzeptionen zu gestalten und weiterzuentwickeln. Es sind die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihren Beitrag dazu leisten kann, die natürlichen Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen zu schützen sowie Natur und Landschaft zu pflegen und zu gestalten.
„Europäische (Kultur)Landschaftskonvention (ELC) des Europarates von 2000 als Schlüsseldokument • Landschaften sollen als „Ausdruck der Vielfalt des gemeinsamen Natur- Kulturerbes der Menschen und als Ausdruck ihrer Identität“ rechtlich anerkannt werden. • Verpflichtung zur Erfassung und Bewertung unter aktiver öffentlicher Beteiligung. • partizipatorisches Planungskonzept: “Landschaft“ ist ein Gebiet, wie es von Menschen wahrgenommen wird“, dazu gehören auch die alltäglichen. • Kulturlandschaften = Diskurs- und Handlungsräume? • Neue Formen der Governance? Kulturlandschaft als Auftrag an die Bürgergesellschaft!
Landschaftspolitik im Sinne der ELC Formulierung von Landschaftsqualitätszielen Maßnahmen zum Schutz charakteristischer Merkmale der Landschaften, basierend auf dem Natur- und Kulturerbe Strategien zur Steuerung von Veränderungsprozessen, um eine nachhaltige Landschaftsentwicklung zu gewährleisten Maßnahmen, die Landschaften aufwerten, wiederherstellen und gestalten sollen Erfassung von Landschaften (Inventarisierungen/ Regionalisierungen) Analyse der Merkmale und der sie verändernden Kräfte Bewertung anhand der ihr beigemessenen Werte Ableitung von Maßnahmen
VI. Herausforderungen bei der Implementation von „Kulturlandschaft“ in räumliche Planungen
„Teil des Grünen C“ als interkommunale Freiraumsicherung und -gestaltung
Probleme der Abstimmung institutioneller Aktionen (problems of institutional interplay) Räumliche Passfähigkeit der Diskurs- und Handlungsräume (problems of spatial fit) Fragilität der Strukturen wegen Freiwilligkeit und hohem Engagement der Akteure Eingeschränkter Zugriff auf ein regionales Gemeinschaftsgut: Formen weicher-diskursiver Planung üblich! Kennzeichen „kulturlandschaftlicher“ Governance: Agieren von Akteuren außerhalb traditioneller/administrativer Institutionen und Raumbezüge „Kulturlandschaften“ als Diskurs- und Handlungsräume
Suburbane Räume als Kulturlandschaften? Leinfelden-Echterdingen – „LE“
Idealtypische Haltungen von Planern zum suburbanen Raum Winfried Schenk 2010, nach einer Anregung durch Vera Vincenzotti 2008
Dimensionen von Kulturlandschaft = hybrider Terminus, der hilft, auch hybride Raumtypen zu analysieren und planerisch zu überdenken! Natur Arbeit Kultur Soziale Strukturierung Nach Ipsen 1999
Suburbane Räume als Kulturlandschaften zu verstehen, ist in Deutschland noch immer eine (bewusste) Provokation! • Hoffnung auf Zugewinn an Multiperspektivität: • Ökologische Qualitäten (eco-system services)? • Ästhetische Qualitäten, da zeitgemäße Raumstrukturen? • Historisch-kulturelle Qualitäten – zeitliche Schichtung und neue Formen von Identitätsankern? • Anerkennung als bewusst gewählter und angeeigneter Lebensraum?
Analytisch-raumplanerische Dimensionen von Kulturlandschaft: Amalgam von Natur- (Ökologie) und Kulturerbe (Historizität/Identität) Gestalterische Qualität auf der gesamten Fläche:„lokalisierte Eigenart“ (Hauser 2006) statt globalisierter Trivialisierung Potentiale zusektorenübergreifender („ganzheitlicher“) Planung Hohes Kommunikationspotential mit (noch) geringen Festlegungszwängen
Kulturlandschaft als identitätsstiftender Ausgangspunkt für eine kooperative Regionalentwicklung, da sehr viele über räumliche Qualitäten (miteinander) sprechen, die das sonst nicht täten - und sie setzen das in konkrete Projekte um!