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BEB Bioenergie AG. www.beb.at. Der Vorstand der BEB. Mag. (FH) Herbert Daberger Mehr als 10 Jahre im Anlagenbau im kaufmännischen Bereich tätig VA TECH ELIN EBG (1992-2000) AE Energietechnik (2000-2002) VAMED Management und Service (2002-2003) Laufend berufsbegleitende Weiterbildung
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BEBBioenergie AG www.beb.at
Der Vorstand der BEB • Mag. (FH) Herbert Daberger • Mehr als 10 Jahre im Anlagenbau im kaufmännischen Bereich tätig • VA TECH ELIN EBG (1992-2000) • AE Energietechnik (2000-2002) • VAMED Management und Service (2002-2003) • Laufend berufsbegleitende Weiterbildung • Exportlehrgang • Int. Projektmanagement • FH Studium Unternehmensführung/Management
Warum Ökostrom? • KlimawandelErderwärmung und steigende Zahl extremer Wetterereignisse • Fossilenergie als Kriegsmotiv Nr. 1 künftig auch als Terrorziel? • Begrenzte Erdölvorrätev.a. in den reichen Ländern • Öl- und Gaspreisentwicklung • Bauernsterben Brachflächen
Was kann ich beitragen? • Energie sparen(Haushalt, Betrieb, Verkehr) • Heizen mit aktueller Technik und mit Biomasse • Weniger energieintensive Waren kaufen (heimische Biolebensmittel, langlebige Produkte, sparsame Geräte) • Strom aus Erneuerbaren beziehen • Erspartes in Biomasse- und Windkraftbeteiligungen anlegen
Agenda • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Die BEB • Das Modell der BEB • Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Die rechtlichen Rahmen-bedingungen - alt • Ökostromgesetz vom 23. August 2002 • Verordnung der Einspeisetarife • Bis 100 kW 16,50 Cent / kWh • 100 bis 500 kW 14,50 Cent / kWh • 500 bis 1.000 kW 12,50 Cent / kWh • Über 1.000 kW 10,30 Cent / kWh • Bei Einsatz von Kofermenten - 25 % • Erlass über die Produkte vom 20. März 2003
Die rechtlichen Rahmen-bedingungen - alt • Voraussetzung für Erhalt der Einspeisetarife • Genehmigung bis spätestens 31.12.2004 • und • Inbetriebnahme bis spätestens 30.06.2006 (verlängert bis 31.12.2007) • Dauer der Einspeisetarife • 13 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage
Ökostromgesetz 2002 • Bis 2008 min. 4 % Ökostrom (Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, Wind und Sonne) • Vereinheitlichung der Abnahme- und Vergütungspflichten • Ökobilanzgruppenverantwortliche (im Osten die Austrian Power Grid AG) müssen angebotene Ökoenergie (außer die aus Tiermehl, Ablauge ,Klärschlamm) zum verordneten Preis abnehmen
Ökostromgesetz 2002 • Mehraufwendungen werden durch einheitlichen Zuschlag zu den Netzgebühren auf alle Endverbraucher verteilt • Die Länder vergeben zur Förderung neuer Ökostromtechnologien Fördermittel:für eine Biogasanlage bis zu € 200.000.-
Die rechtlichen Rahmenbe-dingungen – Gegenüberstellung • Alt • Genehmigung bis spätestens 31.12.2004 • Und • Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2007 • Neu • Ökostromabwicklungsstelleverpflichtet elek. Energie abzunehmen, wenn Fördermittel dafür zur Verfügung stehen • Reihung nach Eintreffen des Antrags auf Abnahme
Die rechtlichenRahmenbedingungen – Gegenüberstellung • Ökostromgesetz Novelle 2006 • Ökostromabwicklungsstelleverpflichtet elek. Energie abzunehmen, wenn Fördermittel dafür zur Verfügung stehen • Reihung nach Eintreffen des Antrags auf Abnahme • Neu • ???
Die rechtlichen Rahmen-bedingungen – Gegenüberstellung • Ökostromgesetz 2002, Novelle 2006, 2007/2008 Ökostrom-gesetz 2007/2008 ??? Ökostrom- gesetz 2002 Novelle 2006
Landwirtschaftliche Produkte mit hohem Einspeisetarif • Wirtschaftsdünger (tierische Ausscheidungen, Jauche, Gülle und Stallmist sowie Stroh und ähnliche Reststoffe aus der pflanzlichen Produktion) • Pflanzliche Erzeugnisse aus der Grünland- und Ackernutzung einschließlich Ernterückstände und Silagen • Klärung der Ausbringung und der Art der Genehmigung vor Einsatz erforderlich: • Futtermittel sowie überlagerte Futtermittel (wenn hygienisch unbedenklich) • Verdorbenes sowie überlagertes Saatgut (nicht gebeizt) • Rübenschnitzel, Rübenschwänze, Rübenblatt, Melasse • Treber, Trester, Pressrückstände • Kerne, Schalen, Fallobst • Futterreste • Brauereirückstände (Trub) • Molkerei- und Käserückstände • Vinasse • Ölsaatrückstände (wenn frei von Extraktionsmittel) • Abfälle aus der Speisezubereitung (Biotonne – nicht Großküche/Gastronomie) • Gemüseabfälle
Agenda • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Die BEB • Das Modell der BEB • Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Der Name BEB • BEB steht für Bio-Energie-Beteiligung • BEB steht für ein Bürgerbeteiligungsmodell • Bioenergie steht für Energie aus Biomasse und organischen Sekundärrohstoffen • Beteiligung steht für Einladung zur Partizipation • Bündelung von Expertenwissen • Gegründet von Privatpersonen aus dem Bioenergiebereich
Die Aktie der BEB • Jede gekaufte Aktie stärkt den Biomassesektor • Ein persönlicher Beitrag gegen Klimawandel, Ölabhängigkeit, Ressourcenverschwendung, Ölpest und Kriegsgefahr • Spesenfrei handelbare Namensaktienà 1.000 €; steuerbegünstigter Verkauf • Namensaktien daher breite Streuung • SpesenfreierHandel keine Depotgebühren • Stimmrecht auf max. 10 % der Stimmen beschränkt (unabhängig vom Aktienanteil)
Die Aktie – Gründefür die Zeichnung • Wertanlage stabil • Investitionssicherheit • Wertentwicklung stabil • Firmenwert • Vekaufsgewinn • Zuwachsraten konstanter Anlagebetrieb durch erprobte Technologie gesetzlicheEinspeise-regelungen keine Börsennotierung tatsächlicher Unternehmenswert ab 1 Jahr Aktienbesitz steuerfrei weitere Expansion auf einem wachsenden Markt
Die Aufgaben der BEB • Entwickeln, Umsetzen und Betreiben von Bioenergieprojekten • Minimieren des Risikos für örtliche Projektpartner • Auftreten als Investor und Co-Investor • Investorenvermittlung • Zusammenstellen von Beteiligungskapital • Schwerpunkt Privatanleger • Aufbauen und Verstärken lokaler und regionaler Wirtschaftskreisläufe durch Management von Stoff- und Energieströmen
Agenda • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Die BEB • Das Modell der BEB • Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Die am Markt vorhandenen Modelle • Landwirtschaftliche Anlage als Genossenschaft Landwirt = • Eigentümer der Anlage und Lieferant • Haftung x-faches der Einlage große Chance + großes Risiko • Industrielle / gewerbliche Anlage Landwirt = • nur Lieferant • keine Haftung keine Chance + kein Risiko • Landwirtschaftliche Anlage als AG Landwirt = • Lieferant und Miteigentümer • Haftung auf Einlage beschränkt große Chance + kleines Risiko
Das Modell der BEB • Landwirtschaftliche Anlage in der AGLandwirt = • Lieferant und Miteigentümer • Haftung auf Aktienanteil beschränkt große Chance + wenig Risiko
100 % 100 % 100 % Aktionär 1 Aktionär 2 Aktionär 3 Aktionär n BEB AG 100 % 100 % 100 % Anlage 2 Anlage n Anlage 1 Das AG – Modellder BEB Rot = Prozentsatz für Anteil am Risiko
Die Vorteile des Modells • Synergieeffekte durch Anlagenverbund bei Errichtung, Betrieb, Wartung und Service • Materiallogistik - zur Versorgungssicherung sowie Gülleausbringung • BEB = AG = Vollhafter • Landwirte, Private, Gewerbe = Aktionär = Haftung auf Aktienanteil beschränkt
Die Vorteile des Modells • Stärkung der regionalen Landwirtschaft • Langfristige Sicherung der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft (Zukunftssicherung!) • Erhöhung der lokalen Wertschöpfung • Schaffung neuer Arbeitsplätze • Produktion von Bioenergie • Beitrag zum Klimabündnis
Die Aufgaben -Übersicht • Projektentwicklung • Projektabwicklung • Betrieb der Anlage • Beschaffung des Eigenkapitals (Aktionäre oder Kommanditisten)
Die 4 Variantenfür Landwirte • Nur Lieferung zur Anlage • Nur Beteiligung an der AG als Aktionär • Lieferung und Beteiligung • Keine Lieferung und keine Beteiligung
Die Vorteile für Landwirte als Aktionär • Risiko reduziert auf die Aktienanteil • Keine Eigenleistung erforderlich • Doppelter Nutzen für Landwirte Langfristige Lieferverträge Rendite aus Aktienanteil
Agenda • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Die BEB • Das Modell der BEB • Rahmenparamter techn./agrar./wirt.
Anbaufläche Gülle tank Fahrsilo Blockheiz- kraftwerk Nachgärung Gastank Gärtanks mit Rührwerken Strom Biogasanlage Funktionsschema Wärme
Eckdaten - Durchschnittswerte • Elektrische Leistung • Thermische Leistung • Benötigte Produktmenge • Biogasgülleanfall • Volllaststunden • erforderliche Flächen: • Anbauprodukte (nach Klima und Fruchtfolge) • Investitionskosten gesamt • Garantierter Einspeisetarif • Einspeisetarif für Ökostrom • 500 KWel (4.000.000 kWh = Stromverbrauch von 1.100 Privathaushalten p.a.) • 550 KWth (3.500.000 kWh = Wärmeverbrauch von 300 Privathaushalten p.a.) • Ca. 11.000 t Frischmasse p.a. • Ca. 11.000 t p.a. • 8.000 p.a. • ca. 200-300 ha • Mais-, Gras-, Getreidesilage, Heu, aber auch Futterreste • 2,3 M€ • 13 Jahre alt, 10 + neu • 14,5 cent / KWel alt, 14,10 neu
10 gute Gründefür Biogasanlagen • Der wesentliche Umweltvorteil der Biogastechnologie liegt in der Verminderung treibhauswirksamer Emissionen, v. a. Methan (CH4), Lachgas (NO2) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Freigesetzt wird an CO2 nur die Menge, die vorher bereits durch die Pflanzen gebunden wurde und das ca. 30 mal wirksamere Methan wird nicht mehr unkontrolliert in die Atmosphäre freigegeben. • Die Wirtschaftsfähigkeit des ländlichen Raumes nimmt wieder zu. • Aufgrund der Erzeugung des regenerativen Energieträgers Biogas bei der Zersetzung organischen Materials tragen Biogasanlagen zur konsequenten Ressourcenschonung bei.
10 gute Gründefür Biogasanlagen • Der Güllewertverbessert sich durch die anaerobe Behandlung. Geruchs-Emissionen werden reduziert, da die geruchsintensiven Stoffe, wie beispielsweise flüchtige Fettsäuren oder Phenole stark abgebaut werden. Die Pump- und Fließfähigkeit nimmt durch die Homogenisierung zu. Dadurch wird eine gleichmäßigere und bessere Verteilung bei der Ausbringung erzielt. • Biogasgülle hat eine bessere Düngewirkung als unvergorene Gülle, da sich durch die Mineralisierung das C/N-Verhältnis einengt und die Gülle pflanzenverträglicher wird. Sie lässt sich dann sogar als Kopfdünger während der Wachstumsphase einsetzen.
10 gute Gründefür Biogasanlagen • Statt organische Restsstoffe nur zu entsorgen, wird Energie erzeugt und Nährstoffe genutzt. Damit trägt die Biogastechnik dem Gedanken der umweltgerechten Kreislaufwirtschaft und der dezentralen Abfallverwertung Rechnung. Landwirte, die z. B. organische Abfälle von Kommunen mitverwerten, erhalten dadurch eine neue siedlungspolitische Funktion. • Der Vergärungsprozess reduziert die Anzahl pathogener Keime (v. a. Coli-Bakterien und Salmonellen) und die Keimfähigkeit von Unkrautsamen.
10 gute Gründefür Biogasanlagen • Ein weiterer Vorteil ist die Einsparung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Biogasgülle kann effektiv Mineraldünger substituieren und Trinkwasser schonen. • Unterstützung des Klimaschutzziels, den Anteil erneuerbarerer Energien bis zum Jahr 2010 mind. zu verdoppeln und durch den Bau einer Biogasanlage die Weiterentwicklung und Verbreitung einer umweltverträglichen Technologie zu fördern. • Durch KWK(Kraft-Wärme-Kopplung) erfolgt die Erzeugung von thermischer und elektrischer Energie. Diese kann zur Deckung des Wärmebedarfs der Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung genutzt werden. Die Erzeugung elektrischer Energie wird für Anlagen bis einschl. einer installierten Leistung von 500 kW mit mind. 0,10 €/kWh vergütet.
Es ist möglich, unseren Kindern eine bessere Umwelt zu übergeben und dabei ein zusätzliches Einkommen zu erzielen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Ansprechperson: Mag. (FH) Herbert Daberger Florianigasse 9, A-3580 Horn 0664 / 911 85 25 herbert.daberger@beb.at www.beb.at