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Gewerbliche Umweltschutzfinanzierung. Finanzierung von Nutzfahrzeugen im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Sitzung des Infokreises Umweltzone Köln am 10. Oktober 2007 in der HWK Köln Referent:: Thomas Breitbach, KfW-Förderbank, Bonn. Agenda. Allgemeines zur Umweltschutzförderung
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Gewerbliche Umweltschutzfinanzierung Finanzierung von Nutzfahrzeugen im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm Sitzung des Infokreises Umweltzone Köln am 10. Oktober 2007 in der HWK Köln Referent:: Thomas Breitbach, KfW-Förderbank, Bonn
Agenda • Allgemeines zur Umweltschutzförderung • Antragsberechtigung • Fördervoraussetzung für die Finanzierung von Nutzfahrzeugen • Förderprogramme • ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm • KfW-Umweltprogramm • Beihilferechtliche Aspekte
Antragsberechtigte ERP-/KfW-Umwelt • In- und ausländische Unternehmen der privat gewerblichen Wirtschaft (Unternehmensgrößenunabhängig) • Freiberuflich Tätige (auch Heilberufler!) • Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist (private public partnership-Modelle) • Im KfW-Umweltprogramm auch: • Unternehmen, an denen Kirchen oder karitative Organisationen (mehrheitlich) beteiligt sind • Kommunale Unternehmen
Schwerpunktbereiche der Umweltschutzförderung • Effiziente Energieerzeugung und –nutzung • Nutzung von Erneuerbaren Energien • Abfallwirtschaft • Abwasservermeidung bzw. –reinigung • Boden- und Grundwasserschutzmaßnahmen • Emissions- und Immissionsschutz • emissions- und lärmarme Nutzfahrzeuge
Förderprogramme der KfW für gewerbliche Umweltschutzvorhaben • Voraussetzung für die Finanzierung von Nutzfahrzeugen • nur Anschaffung von neuen Nutzfahrzeugen • Biogas- und Erdgasbetriebene Fahrzeuge grundsätzlich förderfähig • ansonsten Abgasstandard über der gesetzlich vorgeschriebenen Norm • leichte Nutzfahrzeuge (zur Güterbeförderung) < 12 t • EURO 5 (bis 30.09.2008) oder EEV • Dieselfahrzeuge zusätzlich geschlossener Rußpartikelfilter und Technik zur Stickoxidminderung • schwere Nutzfahrzeuge ≥ 12 t • EURO 5 (bis 30.09.2008) oder EEV • siehe Förderschwerpunkt!
ERP-Umweltprogramm:Struktur und Konditionen (1) • Laufzeit / tilgungsfreie Zeit 10/02 bzw. 15/02 Jahre a.L. 15/05 bzw. 20/05 Jahre n.L. • Zinssatz marktorientiert, Festzins • Zinsbindung 10 Jahre • Finanzierungsanteil bis zu 50 %, bei KMU bis zu 75 % • Kumulierung möglich (bis zu 100% der förderfähigen Kosten) • Höchstbetrag 500 TEUR a.L.,1 Mio. EUR n.L. Überschreitung möglich bei besonderer umweltpolitischer Förderungswürdigkeit
ERP-Umweltprogramm:Struktur und Konditionen (2) • Auszahlung 100% • Zusage-/Bereitstellungsprovision entfällt • Tilgung gleich hohe Halbjahresraten • außerplanmäßige Tilgung in der ersten Zinsbindungsphase nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich • Konditionen risikogerechtes Zinssystem • Aktuelle Konditionen im Internet: www.kfw.de
KfW-Umweltprogramm:Struktur und Konditionen (1) • Laufzeit / tilgungsfreie Zeit 10/02 Jahre 12/12 Jahre 20/03 Jahre 20/20 Jahre • Zinssatz marktorientiert, Festzins • Zinsbindung 10 Jahre oder Gesamtlaufzeit • Finanzierungsanteil bis zu 75 % • Höchstbetrag 10 Mio. EUR je Vorhaben • Kumulierung möglich (bis zu 100% der förderfähigen Kosten)
KfW-Umweltprogramm: Struktur und Konditionen (2) • Auszahlung 96% • Zusageprovision 0,25 % p. M. beginnend 2 Bankarbeitstage + 1 Monat nach Zusage für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge • Tilgung gleich hohe Halbjahresraten, jederzeitige außerplanmäßige Tilgung möglich • Konditionen risikogerechtes Zinssystem
ERP-/ KfW-Umweltprogramm Beispiel: Kauf eines Transporters durch ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU).
Beihilferechtliche Aspekte • Vergabe der ERP-Mittel nach dem so genannten 3-Komponenten-Modell • Komponente 1 KMU-Freistellungs-Verordnung • Voraussetzung: Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) Beihilfeintensität < 7,5 % (mittlere Unternehmen) bzw. 15 % (kleine Unternehmen) • aber: keine Unternehmen der landwirtsch. Primärproduktion oder Erwerb von Fahrzeugen von Unternehmen des Transportsektors • Komponente 2 „de-minimis“-Freistellungs-Verordnung • Voraussetzung: Gewerbliches Unternehmen Summe der „de-minimis“-Beihilfen des laufenden + der beiden zurückliegenden Kalenderjahre max. 200 TEUR; im Straßentransportsektor max. 100 TEUR • aber: kein Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports
Beihilferechtliche Aspekte • Vergabe der ERP-Mittel nach dem so genannten 3-Komponenten-Modell • Komponente 3 Vergabe der ERP-Mittel nach dem Gemeinschafts- rahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen • sofern Komponenten 1 und 2 nicht möglich • oder programmbezogene Vorgabe (z.B. Förderschwerpunkt schwere LKW) • Voraussetzung: Ermittlung der beihilfefähigen Investitionsmehrkosten als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Beihilfeintensität des ERP-Kredits. • aber: keine Unternehmen im Bereich der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
ERP-Förderschwerpunkt: Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge • zusätzliche Bedingungen • ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht • ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt • mind. 2 Jahre Zulassung in Deutschland • Förderung gemäß dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen (ERP Komponente 3) pauschale Investitionsmehrkosten von 8.500 EUR pro Fahrzeug
ERP-Förderschwerpunkt: Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge • Beispiel • max. Beihilfe: KMU in den alten Bundesländern, kein Fördergebiet Basissatz 30% + KMU-Zuschlag 10% 40 % von 8.500 EUR = 3.400 EUR maximale Beihilfe • Alternative 1: Darlehen aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm mit 1% zusätzlicher Zinsverbilligung (über Hausbank); Zinsverbilligung darf insgesamt max. 3.400 EUR betragen • Alternative 2: Zuschuss aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm über 3.400 EUR (Direktantrag)
weitere Informationen … • Infocenter der KfW-Förderbank: 01801 335577 • E-Mail: infocenter@kfw.de • Internet: www.kfw-foerderbank.de ... vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!