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Voriges Thema. Grundgedanke Trainerlinks. Nächstes Thema. Pflichtverletzung (3): Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. (Letzten Endes handelt es sich um eine Frage der Auslegung nach Treu u. Glauben ).
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Voriges Thema GrundgedankeTrainerlinks Nächstes Thema Pflichtverletzung (3): Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (Letzten Endes handelt es sich um eine Frage der Auslegung nach Treu u. Glauben) Erweiterung des vertraglichen Schutzbereichs auf nahestehende Dritte: Schutzpflichten des Schädigers erstrecken sich auch auf sie. Kriterien der Rspr: (Leistungsansprüche) 1. LEISTUNGSNÄHE Vertrags- partner Vertrag Schädiger 2. GLÄUBIGERNÄHE Wichtigste Gruppen: - Familie - Arbeitnehmer - Mieter Eigener vertraglicher Schadensersatzanspruch • Neuere Erweiterungen: • Obhutspflicht • - Empfänger der Leistung 3. ERKENNBARKEIT 4. SCHUTZBEDÜRFTIGKEIT