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Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. §§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben. >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen
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Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein GemeindeordnungSchleswig-Holstein
§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte
§ 3 Weisungsangelegenheiten • Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt • Amtsverwaltung!
§ 4 Satzungsrecht • Rechtsgrundlage für das Ortsrecht • Kann-Bestimmung • Pflicht: Hauptsatzung • Ausfertigung: Bürgermeister/in! • einfache Mehrheit
§ 6 Einwohner / Bürger • Bürger: wahlberechtigt • Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)
§ 10 Repräsentation • Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 11 Name der Gemeinde • Kann geändert werden (2/3 Mehrheit)
§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde • Freiwillig / Gesetz • Voraussetzung: öffentliches Wohl
§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger • Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr • Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden
§ 16 c Einwohnerfragestunde • Zwingender Bestandteil einer GV • Ausschuss: kann, muss aber nicht
§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten • Problem: Amtshaftung
§ 16 e Anregungen und Beschwerden • Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung • Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar
§ 16 f Einwohnerantrag • Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner
§ 16 g Bürgerentscheid • Basisdemokratie • 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl
Bürgerbegehren • Gemeinde entscheidet nicht selbst • Beispiel: Sylt • 10 v.H. der Bürger/innen
Entscheidung • 20 v.H. der Stimmberechtigten • Bindung: 2 Jahre • Nicht rückholbar
§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang • Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied Anschlusszwang, Benutzungszwang
§ 18 Öffentliche Einrichtungen • Ermächtigung zur Verwendung von Steuern • Recht zur Benutzung ! Aber ! Kostentragung
§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit • Pflicht Beispiel: Wahlhelfer • § 20: Ablehnungsgründe • § 21: Pflichten
§ 22 Befangenheit • Unmittelbarkeit • Dritte • Pflicht zur Selbsterklärung • Berufs-/Bevölkerungsgruppen • Ordnungswidrigkeit • Heilung
§ 23 Treuepflicht • Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen
§ 24 Entschädigungen • Kein Verzicht • Keine Übertragung • Satzungspflicht
§ 24 a Kündigungsschutz • Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung • Gewährung der notwendigen Zeit
§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen • Weisungsgebunden
§ 27 Gemeindevertretung • Ziele und Grundsätze • Übertragung möglich • Recht auf Unterrichtung • Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters
§ 29 Interessenwiderstreit • Verträge mit Gemeindevertretern
§ 30 Kontrollrecht • Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder • Auskunft und Akteneinsicht • Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten • Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden
§ 31 a Unvereinbarkeit • Auch für Ausschussmitglieder • Auch für Ortsbeiräte
§ 32 Rechte und Pflichten • Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten
§ 33 Vorsitz • Gebundenes Vorschlagsrecht • Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 34 Einberufung der GV • 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung • Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder • Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung • Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche • Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3
Fortsetzung § 34 Einberufung der GV • Tagesordnung • Öffentliche Bekanntmachung • Erweiterung um dringende Angelegenheiten
§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen • Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme • Bekanntgabe nach der Sitzung
§ 38 Beschlussfähigkeit • Hälfte der gesetzlichen Zahl • Feststellung am Anfang der Sitzung • mind. 1/3 GV • 2. Einberufung
§ 39 Beschlussfassung • Stimmenmehrheit • Offene Abstimmung
§ 40 Wahlen • Müssen als Wahl bezeichnet sein • Geheim auf Antrag • Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält
§ 40 a Abberufungen • Einfache Mehrheit • 2/3 bei Bgm
§ 41 Niederschrift • Kein Wortprotokoll • 2 Unterschriften • Einwendungen: GV • Öffentliche Einsichtnahme
§ 42 Ordnung in den Sitzungen • Vorsitzender • Ordnungsruf
§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse • Amtspflicht • Aufschiebende Wirkung • Beanstandung
§ 45 c Berichtswesen • Seit 2002 • Kontrolle des Bgm • Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht
§ 46 Ausschüsse • Verhältniswahl • Auch bürgerliche Mitglieder • Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen • Grundsätzlich öffentlich • Alle GV können teilnehmen + Rederecht
Fortsetzung § 46 Ausschüsse • Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich • Vorschriften über GV gelten analog • Widerspruch durch Bgm!
§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister • Vorsitz • Vorbereitung der Beschlüsse • Verantwortung für sachliche Erledigung • Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) • Ehrenbeamte