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Scheidung – Institutionelle Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte

Friedrich-Schiller-Universität Jena Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Institut für Erziehungswissenschaft Seminar: Scheidung als kritisches Lebensereignis Dozentin: Kristin Georgy , M.A. WS 2011/2012 Datum: 22.02.12.

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Scheidung – Institutionelle Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte

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Presentation Transcript


  1. Friedrich-Schiller-Universität Jena Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Institut für Erziehungswissenschaft Seminar: Scheidung als kritisches Lebensereignis Dozentin: Kristin Georgy, M.A. WS 2011/2012 Datum: 22.02.12 Scheidung – Institutionelle Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte Referentinnen: Susann Bräuer Marie Hinzmann Luise Neubert

  2. Gliederung 1. Familienrecht 2. Kindeswohl und Kindeswille 3. Elterliche Sorge 4. Umgang 5. Unterhalt 6. Quellen

  3. http://www.youtube.com/watch?v=RXnbg5yMYJA

  4. 1. Familienrecht

  5. 1. Familienrecht 1. 1 Verfassungsrechtliche Grundlagen 1. 2 Verankerung im BGB 1.2.1 Bürgerliche Ehe 1.2.2 Verwandtschaft 1. 3 Entwicklungslinien 1. 4 Quiz

  6. Verfassungsrechtliche Grundlagen des Familienrechts • Grundlagen im Verfassungsrecht, welches zentrale Grundentscheidungen trifft • Grundlagen zu Ehe und Familie in Art. 6 GG, insb. Absätze 1 und 2 • Art. 6 Abs. 2 GG legt fest, dass Pflege und Erziehung das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht sind, über deren Betätigung die staatliche Gemeinschaft wacht Familienrecht

  7. Grundzüge des Familienrechts auf einfachgesetzlicher Ebene Familienrecht

  8. Familienrecht

  9. Bürgerliche Ehe • Trennung und Scheidung: • Ehe gemäß § 1353 Abs. 1 BGB auf Lebenszeit • Getrenntleben in § 1567 BGB erläutert - keine häusliche Gemeinschaft mehr • § 1361 BGB regelt Unterhalt • auf Trennung folgt meist Scheidung, zuständig für Scheidungsverfahren sind Familiengerichte • Voraussetzung für Scheidung ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe Familienrecht

  10. Familienrecht

  11. Verwandtschaft • Elterliche Sorge: • nach §1626 BGB der Inbegriff aller Pflichten und Rechte, die mit Pflege und Erziehung eines Kindes verbunden sind • bezieht sich sowohl auf persönliche Angelegenheiten (Personensorge) als auch auf das Vermögen des Kindes • Aufenthaltsbestimmungen • Umgangsrecht Familienrecht

  12. Entwicklungslinien • Ehe- und Familienrecht Reform in den 70ern: Scheidungsrecht mit Verschuldungsprinzip vom Zerrüttungsprinzip abgelöst • 03.11.1982 – Zulassung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung der Eltern • 01.07.1998 – In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetz- bislang letzte bedeutende Reform des Familienrechts im BGB Familienrecht

  13. Entwicklungslinien • Kindschaftsrechtsreformgesetz: • Ungleichheiten zwischen ehelichen und nichtehelichen Kinder angeschafft • Gleichstellungen zwischen Ehepartnern und nichtverheirateten Eltern in Bezug auf ihre rechtliche Position dem Kind gegenüber • Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern • Fortbestehen der gemeinsamen elterlichen Sorge im Regelfall nach einer Trennung oder Scheidung Familienrecht

  14. Quiz • Wann trat das Kindschaftsrechtsreformgesetz in Kraft? • Nennt einen wichtigen inhaltlichen Punkt aus diesem! Familienrecht

  15. 2. Kindeswohl und Kindeswille

  16. 2. Kindeswohl und Kindeswille 2. 1 Das Kindeswohl im Recht 2. 2 Forschungsstand: Kindeswohl und Scheidung 2. 3 Der Kindeswille als ein zentrales Kriterium des Kindeswohls 2. 4 Der Kindeswille im Recht 2. 5 Kindeswohl = Kindeswille? 2. 6 Der beeinflusste Wille 2. 7 Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS 2. 8 Quiz

  17. Kindeswohl und Kindeswille • „Selten sind Begriffe so bedeutsam für das Schicksal von Personen und dennoch so unklar: Kindeswohl und Kindeswille.“(Dettenborn 2007, S. 10) • Orientierungshilfe bzw. Entscheidungsmaßstab in Angelegenheiten des Kindesschutzes • Darstellung der Interessen der Kinder und beteiligter Erwachsener • zentraler Stellenwert in Berichten, Gutachten und Entscheidungen hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechts oder einer Adoption Kindeswohl und Kindeswille

  18. Das Kindeswohl im Recht • Kindeswohl als Generalklausel, d.h. unbestimmter Rechtsbegriff • mehrere Gebrauchskontexte im BGB  Quelle von Komplikationen • Bestimmung der Bestvariante: Optimalität wird angestrebt, z. B. „[...] dem Wohl des Kindes am besten entspricht“ (§1671 Abs. 2 BGB) Kindeswohl und Kindeswille

  19. Das Kindeswohl im Recht • Bestimmung der Genug-Variante: günstige Relation von Bedürfnissen und Lebensbedingungen a) durch Zulassen von Aktivitäten, z. B. „[...] dem Wohl des Kindes dient“ (§ 1685 Abs. 1 BGB) b) durch Entzug von Rechten und Befugnissen, z. B. „[...] zum Wohl des Kindes erforderlich ist“ (§ 1684 Abs. 4 BGB) Kindeswohl und Kindeswille

  20. Das Kindeswohl im Recht • Gefährdungsabgrenzung: z. B. infolge missbräuchlicher Ausübung elterlicher Sorge sind „[...] Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind“ (§ 1666 Abs. 1 BGB) • Metafunktion: gebrauchskontextübergreifende Gültigkeit, z. B. in dem § 1696 Abs. 1 BGB „[...] wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist“ Kindeswohl und Kindeswille

  21. Das Kindeswohl im Recht • interdisziplinärer Bezug für Verständnis vonnöten • aber auch aus den Humanwissenschaften keine unmittelbar nutzbaren Konzepte • dennoch: Ausschluss des Begriffes aus dem Recht ist nicht denkbar • notwendiges Element für Entscheidungsbegründungen • wichtige Aufgabe als Aufforderungselement • Begründung für „staatliches Wächteramt“ Kindeswohl und Kindeswille

  22. Das Kindeswohl im Recht • Forderung: Gebrauch des Begriffes auf eine effektivere und kritische Weise  „Es wird vorgeschlagen, unter familienrechts-psychologischem Aspekt als Kindeswohl die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen zu verstehen.“(Dettenborn 2007, S. 50) Kindeswohl und Kindeswille

  23. Forschungsstand: Kindeswohl und Scheidung • rechtliche Vorrangstellung des Kindes seit 1998 • Perspektive ist Resultat jahrelanger Forschungen • Sichtweise des Kindes ist zu berücksichtigen! • Kinder wollen sich nicht zwischen ihren Eltern entscheiden • Beziehung zu beiden Elternteilen wichtig • Stieffamilienforschung: mehr als nur eine förderliche Beziehung gleichzeitig möglich Kindeswohl und Kindeswille

  24. Forschungsstand: Kindeswohl und Scheidung • Bindungsforschung: i. d. R. Aufbau einer Bindung zu beiden Elternteilen • Entwicklungspsychologie: gleichwertiger Einfluss von Mutter und Vater • „tender-years-doctrine“ damit eindeutig widerlegt • Fazit: Kindeswohlbegriff als „Herstellungsprinzip“ und weniger als „Selektionsprinzip“ zu verstehen Kindeswohl und Kindeswille

  25. Der Kindeswille als ein zentrales Kriterium des Kindeswohls • eltern- und kindbezogene Kriterien • Elterzentrierte Kriterien, z. B. • Erziehungsfähigkeit der Eltern • Förderprinzip • Prinzip der Kontinuität und Stabilität • Prinzip der Bindungstoleranz • Prinzip der Kooperationsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit in Erziehungsfragen • Fähigkeit zwischen Paar- und Elternebene zu differenzieren Kindeswohl und Kindeswille

  26. Der Kindeswille als ein zentrales Kriterium des Kindeswohls • Kindzentrierte Kriterien, z. B. • Bindung des Kindes an seine Eltern • Beziehungen des Kindes zu Geschwistern und allen anderen für das Kind bedeutsamen Personen • Wunsch und Wille des Kindes Kindeswohl und Kindeswille

  27. Der Kindeswille als ein zentrales Kriterium des Kindeswohls • Kindeswille als zentrales, aber auch prekäres Kriterium bei der Beurteilung des Kindeswohls • Definition nach Dettenborn: „Als Kindeswille wird die altersgemäß stabile und autonome Ausrichtung des Kindes auf erstrebte, persönlich bedeutsame Zielzustände verstanden.“(Dettenborn 2007, S. 65) Kindeswohl und Kindeswille

  28. Der Kindeswille im Recht • Kindeswille agiert in Verbindung mit der „Elterlichen Sorge“ • „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. [...]“ (§ 1626 Abs. 2 BGB) • Hintergrund: Persönlichkeitsentwicklung erfordert gewisses Maß an Autonomie • umso wichtiger, je mehr die Belange das Wohl des Kindes betreffen Kindeswohl und Kindeswille

  29. Der Kindeswille im Recht • in Deutschland ist die Kindesanhörunggesetzlich festgeschrieben • „Das Gericht hört in einem Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge betrifft, das Kind persönlich an, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, dass sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft.“ (§ 50b Abs. 1 FGG) Kindeswohl und Kindeswille

  30. Der Kindeswille im Recht • Funktion des Kindeswillens bei Kindesanhörungen • kindliche Selbstbestimmung/ Autonomie • Ausdruck der kindlichen Verbundenheit mit seinen Eltern • familiäre Mitbestimmung Kindeswohl und Kindeswille

  31. Der Kindeswille im Recht • keine alleinige Entscheidungsverantwortlichkeit • Selbstbestimmung hat Grenzen - elterliches Erziehungsrecht • Teilmündigkeiten festgelegt - Alter und Entwicklungsstand des Kindes als Kriterien • Alter als umstrittenes Kriterium • juristische Einschnitte scheinen relativ willkürlich • Betrachtung des kindlichen Willens in Relation zum Kindeswohl und seinen Kriterien! Kindeswohl und Kindeswille

  32. Kindeswohl = Kindeswille? • in den meisten Fällen Kindeswille = Kindeswohl • es gibt kein Kindeswohl gegen den Kindeswillen • da Kindeswille wesentlicher Inhalt des Kindeswohls ist vs. • Umsetzung des Kindeswillens kann dem Kindeswohl schaden • da nicht alles, was Menschen begehren, aus objektiver Sicht gut für sie ist • Frage nach der Qualität des kindlichen Willens z. T. schwierig zu beantworten Kindeswohl und Kindeswille

  33. Der beeinflusste Wille • z. T. Beeinflussung des Kindeswillens durch einen Elternteil bzw. Vermutung einer solchen • Induzierung erfolgt indirekt und/oder direkt • Indirekt: Gewähren und Versprechen von Vorteilen • Direkt: Verändern von Einstellungen und Willensinhalten • umstritten, in welchem Umfang beeinflusster Wille berücksichtigt werden sollte Kindeswohl und Kindeswille

  34. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS • spezielle Problematik zur Thematik des beeinflussten Kindeswillens ist das so genannte „Parental Alienation Syndrome“ (kurz: PAS) • Begriff 1985 vom amerikanischen Kinderpsychologen Richard Gardner geprägt • deutsche Übersetzung: Eltern-Kind-Entfremdung • Entfremdung von einem Elternteil als Ergebnis massiver Beeinflussung des Kindes durch den anderen Elternteil im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten Kindeswohl und Kindeswille

  35. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS • PAS vor den amerikanischen Familiengerichten anerkannt • dem Sachverhalt des emotionalen Kindesmissbrauchs zugeordnet • mangelnde Bindungstoleranz schädlich für das Kindeswohl • Kodjoe und Koeppel haben 1998 in Deutschland erstmalig auf das Thema PAS aufmerksam gemacht Kindeswohl und Kindeswille

  36. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS • in den darauffolgenden Jahren umstritten diskutiert und kritisiert • fehlende empirische Grundlagen • fragwürdige Interventionsempfehlungen • Stellenwert, welcher der Kindeswille einnimmt • Begriff im Kommentar zum BGB nicht aufgenommen • dennoch: auch in Deutschland in einigen wenigen Gerichtsurteilen mit dem PAS argumentiert Kindeswohl und Kindeswille

  37. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS • Fragen (Gruppe A): 1) Unter welchen Bedingungen entsteht nach Gardner das PAS beim Kind? 2) Welche wesentlichen Merkmale kennzeichnen das kindliche Verhalten bei Vorliegen des PAS? • Fragen (Gruppe B): 1) Welchen Stellenwert nimmt der manipulierte Kindeswille im Rahmen der PAS-Konstruktion ein? 2) Welche Gefahr birgt diese Position in sich? Kindeswohl und Kindeswille

  38. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS Gruppe A: 1) • Manipulation oder „Programmierung“ des Kindes durch einen Elternteil im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten • vor diesem Hintergrund entstandene eigene Geschichten und Vorwürfe der Kinder • Verstärkung solcher durch belohnendes Verhalten des betreuenden Elternteils Kindeswohl und Kindeswille

  39. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS 2) • Herabsetzung des abgelehnten Elternteils • Absurde Rationalisierungen der eigenen Vorwürfe • Fehlende Ambivalenz • Betonung der eigenen Meinung • Reflexartige Parteinahme für den betreuenden Elternteil • Ausdehnung der Feindseligkeit auf die erweiterte Familie • Fehlende Schuldgefühle beim Kind • Geborgte Szenarien vom manipulierenden Elternteil Kindeswohl und Kindeswille

  40. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS Gruppe B: 1) • Kindeswille ist „längst zerstört und nicht mehr existent“ • induzierter Kindeswille wird „zum Bumerang gegen das Kindeswohl“ (Ten Hövel 2003, S. 21) in Sorgerechtsverfahren • deshalb Plädoyer für seine Nichtbeachtung Kindeswohl und Kindeswille

  41. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS 2) • Übersehen der eigenen Bewältigungsprozesse • Blick auf die Resilienz des Kindes • mögliche „neue psychische Realität“ bzw. intentionaler Wille • diesen von vornherein zu übergehen, kann zur sekundären Kindeswohlgefährdung führen • Interventionen vorrangig gegen den manipulierenden Elternteil • Fazit: Folgen, sowohl einer Beachtung des Kindeswillens, als auch seiner Nichtachtung genau herausarbeiten und gegeneinander abwägen! Kindeswohl und Kindeswille

  42. Exkurs: Der Kindeswille im Kontext des PAS • Literaturtipps zur Vertiefung: • Petersen, J./ Reinert, G.-B. (Hrsg.) (2001): Eltern sägen ihr Kind entzwei. Trennungserfahrungen und Entfremdung von einem Elternteil. Donauwörth: Auer Verlag. • Kodjoe, U./ Koeppel, P. (1998): The Parental Alienation Syndrome (PAS). In: Der Amtsvormund, Sonderdruck 1/98, S. 9-28. Kindeswohl und Kindeswille

  43. Quiz • Welche Funktionen erfüllt das Kindeswohl innerhalb des Familienrechts? (2) • Welches Problem besteht hinsichtlich des Begriffes des Kindeswohls im Recht? • Was hat die bisherige Forschung zur Thematik „Kindeswohl und Scheidung“ gezeigt? (2) • Warum wird der Kindeswille in Verbindung mit der „Elterlichen Sorge“ im Recht berücksichtigt? • Entspricht der Kindeswille stets dem Kindeswohl? Warum bzw. warum nicht? Kindeswohl und Kindeswille

  44. 3. Elterliche Sorge

  45. 3. Elterliche Sorge 3. 1 Allgemeines 3. 2 Gemeinsames Sorgerecht 3. 3 Alleiniges Sorgerecht 3. 4 Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungskriterien 3.5 Quiz

  46. Elterliche Sorge

  47. Elterliche Sorge • Wunschziel ist, dass dem Kind trotz der Trennung beide Eltern als Bezugs- und Vertrauenspersonen erhalten bleiben • dazu rechtliche unterschiedliche Konstruktionen: • Fortdauer des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung oder Scheidung • Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil • Mischformen

  48. Gemeinsames Sorgerecht • verheiratete Eltern: automatisch beide gemeinsame Sorge (§1626 BGB) • als Regelfall auch bei Trennung • nicht verheiratet: gemeinsame Sorge bei Sorgeerklärung (§ 1624a BGB) • bei Trennung gelten dann dieselben Regeln wie bei Eheleuten (§ 1671 BGB) Elterliche Sorge

  49. Gemeinsames Sorgerecht • Kompetenzverteilung im Bereich der elterlichen Sorge bei Getrenntleben: • Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung: beiderseitiges Einvernehmen beim gemeinsamen elterlichen Sorgerecht: z.B. gravierende ärztliche Eingriffe, Wahl der Schule • Angelegenheiten des täglichen Lebens und der tatsächlichen Betreuung: Alleinzuständigkeit des Elternteils, bei dem das Kind lebt: z.B. Arztbesuche, Freizeitgestaltung Elterliche Sorge

  50. Pro- und Contra-Diskussion • Sammelt Argumente FÜR oder GEGEN das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall nach Trennung oder Scheidung und diskutiert im Anschluss miteinander! Elterliche Sorge

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