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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht. Gesetzliche Unfallversicherung. Finanzierung ausschließlich durch Arbeitgeber Versicherungsanspruch ergibt sich aus dem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Versicherte Personen. Arbeitnehmer

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Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

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Presentation Transcript


  1. Rehabilitation aus arbeitsmedizinischer Sicht

  2. Gesetzliche Unfallversicherung • Finanzierung ausschließlich durch • Arbeitgeber • Versicherungsanspruch ergibt sich aus • dem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis

  3. Versicherte Personen • Arbeitnehmer • der Unternehmer (freiwillige Mitgliedschaft) • Schüler und Studenten • Blutspender • Ersthelfer • Mithelfende Nachbarn • u.a.

  4. -Wegeunfall -Arbeitsunfall -Berufskrankheit Gesundheitsschäden

  5. Berufskrankheit (§ 9 Abs.1 SGB VII) Wer ? Die Bundesregierung Was? Krankheit wird Berufskrankheit Für Wen? Arbeitnehmer- besondere Personengruppen Warum? Besondere Einwirkungen liegen in höherem Grade als bei der Allgemeinbevölkerung vor

  6. Arbeitssicherheitsgesetz§ 3: Aufgaben der Betriebsärzte Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Gesundheitsschutzes Beratung des Arbeitgebers insbesondere bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter, Leistungsgeminderter in den Arbeitsprozess

  7. Sozialgesetzbuch (SGB)IX • -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen • Zuständigkeit (Kostenträger) nach §14 SGB IX z. B.Krankenkasse Agentur für Arbeit Rentenversicherung u.a.,

  8. WeB-Reha • Projekt Werks- und Betriebsärzte in Kooperation mit der Rentenversicherung • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BaR) • Information und Kooperation zwischen • Reha- Trägern, Haus-, Fach-, Werks-Betriebsärzten

  9. Reha- Anträge durch Betriebsärzte • 60% orthopädische Krankheitsbilder • 19,6,% psychosomatische Indikation • 6,7 % Stoffwechselstörungen • 5,6 % Kardiale Erkrankungen

  10. Die Reha-Kette in der Unfallversicherung Erste Hilfe/ Erstversorgung Ersthelfer am Unfallort Rettungsassistent Notarzt Beseitigung der lebensbedrohlichen Akutsituation, Defibrillatoren im Betrieb

  11. Transport Transport zu einem geeigneten Krankenhaus Versorgungsschwerpunkte -Kardiale Notfälle -Schlaganfälle, stroke- Management

  12. D- Arzt - Durchgangsarzt-Verfahren • Wer ist für den Verletzten zuständig? • Wer übernimmt die Erstversorgung ? • Muss der D- Arzt bei Berufskrankheiten eingeschaltet werden?

  13. Vorstellungspflicht beim D-Arzt? • AUF dauert über Unfalltag hinaus an • Behandlungsbedürftigkeit beträgt voraussichtlich mehr als eine Woche • Verordnung von Heilmitteln ist erforderlich • Immer bei Wiedererkrankung

  14. § 39 Überweisungspflicht an den Augen-/HNO-Arzt Der Arzt ist verpflichtet, den Unfallverletztenbei einer Verletzung von Augen oderHals, Nasen, Ohren einementsprechenden Facharzt vorzustellen. Ausnahme:durch die Erstbehandlung beim zuerst in Anspruch genommenen Arzt erübrigt sich die weitere fachärztliche Behandlung

  15. § 37 Verletzungsarten-verfahren Bei bestimmten schweren, katalogmäßig niedergelegten Verletzungen müssen Verletzte in besonders zugelassene Krankenhäuser eingewiesen werden

  16. Verletzungsartenverfahren • Krankenhäuser werden vom Kostenträger • Unfall- Versicherung • im Rahmen der besonderen Heilbehandlung zugelassen

  17. Verletzungsartenverfahren • Spezialkliniken - für Brandverletzte • Schädel-Hirnverletzte • Chirurgische Unfallkliniken

  18. Berufsgenossenschafliche Klinken • Bundesweit 9 Unfallkliniken (Hamburg, Berlin, Bochum, Duisburg-Buchholz, Halle, Franfurt a. Main, Ludwigshafen, Tübingen, Murnau) • 2 Kliniken für Berufskrankheiten (Bad Reichenhall, Falkenstein)

  19. H-Arztverfahren • Eingeschränkt Teilnahme an der besonderen Heilbehandlung • Öffentlich rechtlicher Vertrag mit den Berufsgenossenschaften

  20. Leistungen der medizinischen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Zahnärztliche Behandlung Stationäre Behandlung Häusliche Krankenpflege Versorgung mit Arznei- Verband- Heil- und Hilfsmitteln

  21. Orthopädische Versorgung und Hilfsmittel Beinprothesen Armprothesen Gesichtsersatzstücke Orthopädisches Schuhwerk

  22. Weitere Hilfsmittel Hörgeräte (Lärmschwerhörigkeit) Sehhilfen Blindenführhunde Zahnersatz (z. B. Bäckerkaries) Sauerstoffinhalationsgeräte (z.B. Asbestose)

  23. Schulisch-pädagogische RehaDer Schüler als Rehabilitant Transport zur Schule Klinik-/Hausunterricht Förderung in Sonderschule Vorbereitung auf Schulbesuch Fortführung und Abschluss der Schulausbildung/des Studiums

  24. Maßnahmen der sozialen Reha Sozialpädagogische und psychosoziale Betreuung Haushaltshilfe Ärztlich verordneter Reha-Sport

  25. „Der Wohnbereich“ • Wohnungshilfe • Umzug • Anpassung der Wohnung an den Gesundheitsschaden/ die Behinderung • z.B Treppenlift, Sanitärbereich • Zuschüsse und Darlehen sind möglich

  26. Förderung Wiederherstellung der Mobilität Kfz. Hilfe Beschaffung eines Kfz behindertengerechte Zusatzausstattung Erlangung der Fahrerlaubnis

  27. Der Berufshelfer - ist medizinisch und berufskundlich qualifiziert Berät den Verletzten Koordinator-Vermittler zwischen allen Beteiligten z. B. Unternehmern, Ärzten, Berufsförderungswerken, Behörden

  28. Beratende Ingenieure Angesiedelt bei den Integrationsämtern (medizinische und berufskundliche und technische Qualifikation)

  29. Berufliche Rehabilitation Erstes Ziel? Erhaltung des alten Arbeitsplatzes Belastungserprobung Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes Berufliche Umorientierung (Umschulung) Adäquate, dauerhafte Wiedereingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

  30. Arbeitsplatzbegehung-Belastungsanalyse • Positives Leistungsbild • Negatives Leistungsbild • Abschätzung Trainings- und Therapiebedarf • Wiedereingliederungsplan • Begleitung des Mitarbeiters durch den Betriebsarzt • Belastungserprobung und Arbeitstherapie

  31. Merkmalkatalog Für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist in dem Projekt IMBA (Integration vonMenschen mit Behinderungen indie Arbeitswelt) ein Merkmalkatalog erarbeitet worden

  32. Merkmalkatalog • Körperhaltung (z.B. mit den Untergruppen Stehen, Sitzen) • Körperfortbewegung (z.B. mit den Untergruppen Gehen, Kriechen) • Körperteilbewegung (z.B. mit den Untergruppen Arm-, Bein-, Rumpfbewegungen) • Information (z.B. mit den Untergruppen Sehen, Hören, Sprechen) • Komplexe Merkmale (z.B. mit den Untergruppen Heben, Tragen) • Umgebungseinflüsse (z.B. mit den Untergruppen Klima, Schall)

  33. MELBA • (Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit) • ist relevant, wenn die Auseinandersetzung mit psychischen Fähigkeiten und Anforderungen im Vordergrund steht.

  34. Technische Arbeitshilfen • Ziel ist es: • bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen, • die Arbeitsausführung zu erleichtern, d.h. Arbeitsbelastungen zu verringern und • die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

  35. Technische Arbeitshilfen • Maßnahmen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung (z.B. als orthopädischer Bürostuhl) • umfassende, ergonomische und • behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung

  36. Lesehilfe für Sehbehinderte INCOBS: Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte“ unterstützt Anwender, Berater, Betriebe und Kostenträger bei der Ausstattung von Arbeitsplätzen.

  37. Arbeitsassistenz • Z. B. Vorlesen von Akten • -Recherche von Fachliteratur in gedruckter Form • Unterstützung auf Dienstreisen • oder • bei der Durchführung von • Veranstaltungen • § 102 Absatz 4 SGB IX:Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. • Informationen unter www.assistenzantrag.de und www.dvbs-online.de.

  38. Internetportal www.incobs.de: • aktuelle Marktübersichten, • Testergebnisse und Checklisten zur Produktauswahl • Hinweise zur Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen • Adresslisten zu weiterführenden Beratungsangeboten.

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