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. . ermessung Brandenburg. Kalibrierung der EDM-Geräte Referent: Bernd Sorge. . . ermessung Brandenburg. Anlass: Besprechung mit dem Vorstand der BDVI-Landesgruppe Brandenburg am 21.2.2007
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ermessung Brandenburg Kalibrierung der EDM-Geräte Referent: Bernd Sorge
ermessung Brandenburg • Anlass: Besprechung mit dem Vorstand der • BDVI-Landesgruppe Brandenburg am 21.2.2007 • Im Rahmen der Jahresberichterstattung der ÖbVI wurde erstmalig die Kalibrierung der EDM-Geräte abgefragt. • Im Ergebnis sind 125 ÖbVI der Kalibrierungspflicht nachgekommen • Weitere 25 ÖbVI hatten keine Kalibrierung vorgenommen • Die Meldung stand von 7 ÖbVI zum 21.2.2007 noch aus
ermessung Brandenburg • Im Ergebnis der Beratung wurden folgende Festlegungen getroffen: • Der BDVI wird die LGB über die Kosten von Kalibrierungen bei den verschiedenen Einrichtungen informieren • Das MI prüft, inwieweit zur Kalibrierung eine Verpflichtung zum Aufsuchen einer staatlich anerkannten Prüfeinrichtung enthält • Die LGB unterbreitet dem MI eine fachliche Stellungnahme, ob die jährliche Kalibrierungspflicht auf zwei Jahre ausgedehnt werden kann
DIN 1319 • - eichen • - kalibrieren • - justieren • - prüfen • FIG-paper No.9 von 1994 • - Empfehlungen zur routinemäßigen Überprüfung von EDM
Zur Frage: Verpflichtung zum Aufsuchen einer staatlichen Stelle? • Befreiung von der Eichpflicht hat eine lange Tradition • Vfg. des preußischen Finanzministers von 1888 • Maß- und Gewichtsordnung von 1908 und 1935 • Eichgesetz von 1969 und 1985 • Anhang A, Nr.30 zu §8 der Eichordnung von 1988, zuletzt geändert am 08.02.2007 (BGBLI S.70) • Das öffentliche Vermessungswesen prüft "öfter" und hat „höhere Genauigkeitsanforderungen"
Die öffentliche Vermessungsverwaltung ist verpflichtet, • eigenverantwortlich • unabhängig • fachgerecht • für die Kalibrierung/ Eichung der Vermessungsgeräte zu sorgen
Zur Frage: kann ein Tachymeter durch eine Vermessungsstelle selber kalibriert werden? • Technische Anforderungen an die Anlage einer Kalibrierungsstrecke • Mind. 7 vermarkte Messpfeiler • Sollstreckenbestimmung der Messpfeiler mit Spezialgeräten • auf +- 0,2 mm + 0,2 ppm • Überprüfung der Sollstrecken alle 2 Jahre • Gleichmäßige Verteilung der Strecken über den Feinmaßstab des Tachymeters • Separate Bestimmung des Maßstabes (nicht über Kalibrierungsmessungen) • Ggf. separate Bestimmung des zyklischen Phasenfehlers (nicht über Kalibrierungsmessungen) • Zertifizierung notwendig • unwirtschaftlich
Datenanalyse • 4400* Kalibrierungen seit 1995 • Aufbau einer Zeitfolgedatei von 1400* EDM • Untersuchung von 20 EDM je Geräte- /Bautyp, insgesamt 160 EDM • * gerundet
Fazit • EDM-Additionskorrektur- und Maßstabsbestimmung für Liegenschaftsvermessungen alle 2 Jahre • EDM-Additionskorrektur- und Maßstabsbestimmung bei Arbeiten im Festpunktfeld (TP, HAP, AP) jährlich • Für die Kalibrierung von EDM ist eine behördliche Einrichtung (z.B. Landeskalibrierungsstrecke in Potsdam) zu nutzen • Regelung zukünftig in der VVLiegVerm • Die bisherigen Kostensätze der LGB bleiben bestehen • Die Abfrage im Rahmen der Jahresberichterstattung der ÖbVI wird weiter durchgeführt